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Rechtliches

Informationen zur Barrierefreiheit

Freiwillige Hinweise zur Zugänglichkeit von Versteigerungspilot und Kontakt bei Barrieren.

Stand: 10. August 2026

Inhaltsverzeichnis
  1. Unser Ziel
  2. Rechtlicher Rahmen
  3. Betroffene Funktionen
  4. Bekannte Grenzen
  5. Kontakt bei Barrieren

Unser Ziel

Wir möchten Versteigerungspilot so gestalten, dass möglichst viele Menschen die Plattform nutzen können — unabhängig von Sehvermögen, Motorik, Eingabegerät oder Hilfsmitteln.

Wir orientieren uns dabei an den anerkannten Grundsätzen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Eine Konformität mit einer bestimmten Norm oder Konformitätsstufe erklären wir nicht.

Rechtlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, nach § 3 Abs. 3 BFSG von seinen Anforderungen aus. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Versteigerungspilot erfüllt diese Voraussetzungen. Diese Seite ist daher keine Erklärung zur Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes, sondern ein freiwilliger Hinweis. Sollten die Voraussetzungen der Ausnahme entfallen, ersetzen wir diese Seite durch die dann erforderlichen Angaben.

Betroffene Funktionen

Die Hinweise beziehen sich auf die digitalen Funktionen der Plattform, insbesondere:

  • Suche und Filterung von Zwangsversteigerungen
  • Anzeige von Objektinformationen und Karten
  • KI-gestützte Objektakten und Analysen
  • Rechner und interaktive Werkzeuge
  • Benutzerkonto, Buchung und Kündigung

Bekannte Grenzen

Ein Teil unserer Inhalte stammt aus fremden Quellen, insbesondere aus amtlichen Bekanntmachungen sowie aus Gutachten und Anlagen im PDF-Format. Diese Dokumente werden von Dritten erstellt; auf ihre Zugänglichkeit haben wir keinen Einfluss und können sie nicht nachträglich herstellen.

Kartendarstellungen und Umgebungsbilder vermitteln räumliche Informationen visuell. Wo möglich, stellen wir die zugrunde liegenden Angaben zusätzlich als Text bereit.

Kontakt bei Barrieren

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie eine Information in einer anderen Form benötigen, melden Sie sich bitte. Wir sehen uns jede Meldung an und beheben, was uns möglich ist.

E-Mail: info@versteigerungspilot.de

Hilfreich ist eine möglichst genaue Angabe: auf welcher Seite die Barriere auftritt, welche Funktion betroffen ist und welches Gerät oder Hilfsmittel Sie verwenden.