Zwangsversteigerungen: Landwirtschaftliche Immobilien in Deutschland
Aktuell 214 aktive Verfahren in Deutschland — Median-Verkehrswert 17.500 €. Alle Angaben stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; Verkehrswerte sind gutachterliche Schätzwerte, keine Kaufpreise.
Aktuelle Termine
Landwirtschaftliche Immobilien nach Bundesland
Einordnung
Höfe, Acker-, Grün- und Waldflächen
Diese Übersicht führt Verfahren, deren Objektbezeichnung in der Bekanntmachung des Amtsgerichts auf Land- oder Forstwirtschaft schließen lässt: Ackerland und Grünland, Waldflächen, Hofstellen und Wirtschaftsgebäude wie Scheunen und Ställe. Die Zuordnung folgt der Bezeichnung des Gerichts, nicht einer eigenen Einschätzung.
Ein Bauernhof, Resthof oder landwirtschaftlicher Betrieb steht nicht immer hier. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke finden Sie häufig unter Grundstücke, ein Hof mit Wohnhaus je nach Bezeichnung auch unter Einfamilienhäuser oder unter Sonstiges. Wer einen ganzen Hof sucht, sollte deshalb mehrere Kategorien ansehen.
Vor dem Gebot
Worauf Sie bei Höfen und Flächen achten
- Fläche und Nutzung: Größe, Nutzungsart (Acker, Grünland, Wald) und Zustand stehen im Verkehrswertgutachten. Bei reinen Flächen steht die Grundstücksgröße statt der Wohnfläche im Vordergrund; Vergleichswerte liefert der Bodenrichtwert.
- Hofstelle: Wohnteil und Wirtschaftsgebäude getrennt betrachten; das Gutachten weist Zustand und Nutzung der einzelnen Gebäude in der Regel aus.
- Pacht und Überlassung: Sind Flächen verpachtet oder anderweitig überlassen, steht das, soweit bekannt, in Gutachten oder Bekanntmachung. Vor dem Gebot klären.
- Zufahrt und Erschließung: Zuwegung und Anschlüsse im Gutachten prüfen; Außenbereichsflächen liegen oft abseits der Ortslage. Zum Außenbereich und zu Grundstücken allgemein: der Ratgeber Grundstücke.
- Rechtliche Besonderheiten: Für land- und forstwirtschaftliche Flächen können zusätzliche Genehmigungs- und Vorkaufsregeln gelten. Klären Sie das vor dem Gebot mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt und der zuständigen Behörde. Einen Überblick mit Verweisen auf die Gesetzestexte gibt der Ratgeber Landwirtschaftliche Immobilien.
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