Beschreibung (roh)
Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 100/10.000 Wohnung, Balkon und Abstellraum im Haus G Nr. 35 Kfz-Stellplatz Nr. SP35 3059 BV-Nr.1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1458 Gebäude- und Freifläche, Lilienthal-Straße 2 2.606 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1467 Gebäude- und Freifläche, Karl-Marx-Straße 62 433 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1482 Gebäude- und Freifläche, Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 62 2.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf. Es handelt sich um eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden mit der Objektadresse Lilienthalstraße 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstraße 1, Baujahr 2022. Die Eigentumswohnung (Sondereigentum) befindet sich im 1. Obergeschoss rechts des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Das Objekt besteht aus 1 Zimmer mit offenem Küchenbereich, Flur, Bad, Abstellnische, Balkon mit einer Gesamtfläche von 47,59 m² in zweckmäßiger Grundrissgestaltung. Der Abstellraum befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ-Stellplatz befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Versteigerungsobjekt ist derzeit ungenutzt. Verkehrswert: 250.000,00 € Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 14.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung ! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.