Überblick
Die wichtigsten Kostenpositionen
Bei einer Zwangsversteigerung entscheidet nicht allein das Meistgebot. Neben dem Zuschlagspreis fallen reguläre Erwerbsnebenkosten an, die in der Kalkulation vollständig berücksichtigt werden müssen. Die folgende Tabelle gibt eine erste Orientierung.
| Kostenposition | Typische Berechnungsbasis | Was bedeutet das praktisch? |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Bundesland-Steuersatz auf das Meistgebot (ggf. inkl. bestehenbleibender Rechte) | Meistens der größte Nebenkostenblock |
| Zuschlagsgebühr | 0,5-Gebühr nach GKG-Tabelle | Gerichtliche Gebühr für die Erteilung des Zuschlags |
| Grundbuchkosten Eigentumsumschreibung | 1,0-Gebühr nach GNotKG Tabelle B | Kosten für die Eintragung als Eigentümer |
| Zinsen auf das Bargebot | Regelmäßig 4 % p. a. ab Zuschlag bis Zahlung/Hinterlegung | Timing- und Liquiditätsfaktor |
| Sicherheitsleistung | Regelmäßig 10 % des Verkehrswerts | Keine endgültigen Kosten, aber vor dem Termin liquide einzuplanen |
| Finanzierungskosten / Grundschuld | Abhängig von Finanzierungsstruktur und Grundschuldbetrag | Zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten möglich |
| Objektbezogene Zusatzkosten | Einzelfall | Räumung, Instandsetzung, offene Lasten, Versicherungen |
Beispielrechnung Frankfurt / 250.000 Euro
Zusammensetzung der Nebenkosten
Eigentumswohnung Frankfurt am Main · Hessen 6,0 % GrESt · GKG/GNotKG Gebühren · 6 Wochen Zinslaufzeit. Sicherheitsleistung und Finanzierungskosten nicht enthalten.
Abschnitt 1
Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent
Die Grunderwerbsteuer fällt auch beim Erwerb in der Zwangsversteigerung an. Der Steuersatz hängt vom Bundesland ab, in dem die Immobilie liegt. Bei einer Immobilie in Frankfurt am Main gilt der hessische Steuersatz von aktuell 6,0 Prozent.
Bei einer Zwangsversteigerung sollte nicht nur auf das reine Bargebot geschaut werden. Wenn nach den Versteigerungsbedingungen Rechte bestehen bleiben, können diese wirtschaftlich Teil der Bemessungsgrundlage sein. Entscheidend ist nicht nur, was im Termin geboten wird, sondern welche Rechte und Lasten zusätzlich übernommen werden.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Beispielbasis: 250.000 Euro)
| Bundesland | Grunderwerbsteuer | Steuer bei 250.000 Euro |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 12.500 Euro |
| Bayern | 3,5 % | 8.750 Euro |
| Berlin | 6,0 % | 15.000 Euro |
| Brandenburg | 6,5 % | 16.250 Euro |
| Bremen | 5,5 % | 13.750 Euro |
| Hamburg | 5,5 % | 13.750 Euro |
| HessenBeispiel | 6,0 % | 15.000 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 15.000 Euro |
| Niedersachsen | 5,0 % | 12.500 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 16.250 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 12.500 Euro |
| Saarland | 6,5 % | 16.250 Euro |
| Sachsen | 5,5 % | 13.750 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 12.500 Euro |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 16.250 Euro |
| Thüringen | 5,0 % | 12.500 Euro |
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Was zahlen Käufer je nach Standort?
Differenz zwischen geringstem (Bayern 3,5 %) und höchstem Satz (6,5 %) beträgt bei 250.000 € genau 7.500 €. Basis: Deutsches Notarinstitut, Stand 28.01.2026.
Abschnitt 2
Zuschlagsgebühr: nicht 0,5 Prozent, sondern eine 0,5-GKG-Gebühr
Die Zuschlagsgebühr ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Kalkulation. Eine „0,5-Gebühr" bedeutet nicht automatisch 0,5 Prozent des Kaufpreises. Es handelt sich um die Hälfte der vollen gesetzlichen Gebühr aus der Gerichtskostentabelle des GKG.
Berechnungslogik
Zuschlagsgebühr = 0,5 × volle GKG-Gebühr nach Wertstufe
Die Wertbasis ist das Gebot, für das der Zuschlag erteilt wird, einschließlich des Werts der bestehenbleibenden Rechte.
| Beispielwert | Maßgebliche Wertstufe | Volle GKG-Gebühr | Zuschlagsgebühr 0,5 | Entspricht ca. |
|---|---|---|---|---|
| 50.000 Euro | bis 50.000 Euro | 638 Euro | 319 Euro | 0,64 % |
| 100.000 Euro | bis 110.000 Euro | 1.198 Euro | 599 Euro | 0,60 % |
| 150.000 Euro | bis 155.000 Euro | 1.618 Euro | 809 Euro | 0,54 % |
| 200.000 Euro | bis 200.000 Euro | 2.038 Euro | 1.019 Euro | 0,51 % |
| 250.000 EuroBeispiel | bis 260.000 Euro | 2.458 Euro | 1.229 Euro | 0,49 % |
| 300.000 Euro | bis 320.000 Euro | 2.878 Euro | 1.439 Euro | 0,48 % |
| 500.000 Euro | bis 500.000 Euro | 4.138 Euro | 2.069 Euro | 0,41 % |
Bei einem Zuschlagswert von 250.000 Euro fällt man in die Wertstufe bis 260.000 Euro. Die volle GKG-Gebühr beträgt dort 2.458 Euro. Die Zuschlagsgebühr beträgt 0,5 davon, also 1.229 Euro.
Abschnitt 3
Grundbuchkosten: Eigentumsumschreibung nach Zuschlag
Nach dem Zuschlag muss die Eigentumsänderung im Grundbuch nachvollzogen werden. Für diese Eigentumsumschreibung fallen Grundbuchkosten an. Normalerweise wird dafür eine 1,0-Gebühr nach der GNotKG-Tabelle B angesetzt.
Auch diese Kosten sind kein glatter Prozentsatz. Die Gebühr richtet sich nach Wertstufen. Als grobe Orientierung liegt die reine Eigentumsumschreibung häufig bei rund 0,17 bis 0,33 Prozent des relevanten Werts – bei kleineren Beträgen wirkt sie prozentual höher.
| Beispielwert | Maßgebliche Wertstufe (GNotKG Tab. B) | Grundbuchkosten 1,0 | Entspricht ca. |
|---|---|---|---|
| 50.000 Euro | bis 50.000 Euro | 165 Euro | 0,33 % |
| 100.000 Euro | bis 110.000 Euro | 273 Euro | 0,27 % |
| 150.000 Euro | bis 155.000 Euro | 354 Euro | 0,24 % |
| 200.000 Euro | bis 200.000 Euro | 435 Euro | 0,22 % |
| 250.000 EuroBeispiel | bis 260.000 Euro | 535 Euro | 0,21 % |
| 300.000 Euro | bis 320.000 Euro | 635 Euro | 0,21 % |
| 500.000 Euro | bis 500.000 Euro | 935 Euro | 0,19 % |
| 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 1.735 Euro | 0,17 % |
Bei einem Wert von 250.000 Euro fällt man in die Wertstufe bis 260.000 Euro. Die 1,0-Gebühr nach GNotKG Tabelle B beträgt dort 535 Euro.
Wenn der Erwerb finanziert wird und eine neue Grundschuld eingetragen werden muss, entstehen zusätzliche Kosten. Diese betreffen nicht die reine Eigentumsumschreibung, sondern die Finanzierung – dazu können Notarkosten für die Grundschuldbestellung und weitere Grundbuchkosten kommen.
Abschnitt 4
Sicherheitsleistung: kein Kostenfaktor, aber Liquiditätsfaktor
Die Sicherheitsleistung ist keine zusätzliche Ausgabe wie eine Steuer oder Gebühr – sie ist eine Sicherheit für das Gebot. Wer nicht Meistbietender wird, erhält sie zurück. Wer den Zuschlag erhält, kann sie im weiteren Ablauf auf die Zahlung anrechnen lassen.
Trotzdem ist sie praktisch entscheidend. Auf Verlangen muss die Sicherheitsleistung im Termin sofort erbracht oder nachgewiesen werden. Normalerweise beträgt sie 10 Prozent des in der Terminsbestimmung genannten oder festgesetzten Verkehrswerts.
Wichtig: Die Sicherheitsleistung wird nicht aus dem geplanten Gebot berechnet, sondern regelmäßig aus dem Verkehrswert.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkehrswert | 300.000 Euro |
| Geplantes eigenes Gebot | 250.000 Euro |
| Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts) | 30.000 Euro |
In diesem Fall muss der Bieter mit einer Sicherheitsleistung von 30.000 Euro planen – nicht nur mit 25.000 Euro. Die Sicherheitsleistung ist kein Renditekiller, aber ein entscheidender Liquiditätstest.
Liquiditätsplanung · vor dem Termin
Was muss vor der Versteigerung verfügbar sein?
Sicherheitsleistung
des Verkehrswerts · hier: 25.000 €
bei Verkehrswert = Gebot = 250.000 €
- ✓Rückerstattung ohne Zuschlag
- ✓Anrechenbar auf Kaufpreis
- △Sofort im Termin verfügbar
Nebenkosten nach Zuschlag
des Kaufpreises · hier: ca. 17.900 €
bei 250.000 € Zuschlag, Hessen
- →Grunderwerbsteuer: 15.000 €
- →Zuschlagsgebühr: 1.229 €
- →Grundbuch + Zinsen: ca. 1.686 €
Basis: Meistgebot 250.000 €, Verkehrswert 250.000 €, Bundesland Hessen. Sicherheitsleistung ist kein endgültiger Kostenfaktor.
Abschnitt 5
Zinsen bis Zahlung oder Hinterlegung
Nach dem Zuschlag ist das Bargebot normalerweise bis zur Zahlung beziehungsweise bis zur wirksamen Hinterlegung zu verzinsen. Regelmäßig wird mit 4 Prozent pro Jahr gerechnet. In der Praxis hängt der Betrag davon ab, wie viel Zeit zwischen Zuschlag und Zahlung bzw. Verteilungstermin liegt.
Formel
Zinsen = Bargebot × 4 % × Tage / 365
Beispiel bei 250.000 Euro und 6 Wochen (42 Tage): 250.000 Euro × 4 % × 42 / 365 = ca. 1.151 Euro
Diese Position ist meist kleiner als Grunderwerbsteuer oder Zuschlagsgebühr, sollte bei der Liquiditätsplanung aber nicht vergessen werden.
Abschnitt 6
Was bei Finanzierung zusätzlich hinzukommen kann
Bei einem klassischen Immobilienkauf entstehen Notarkosten für den Kaufvertrag. Bei der Zwangsversteigerung gibt es diesen notariellen Kaufvertrag normalerweise nicht. Das bedeutet aber nicht, dass gar keine Notarkosten entstehen können.
Wenn der Erwerb finanziert wird, verlangt die Bank häufig die Eintragung einer Grundschuld. Dafür können zusätzliche Kosten entstehen:
| Zusätzliche Position bei Finanzierung | Einordnung |
|---|---|
| Notarkosten für Grundschuldbestellung | Abhängig vom Grundschuldbetrag |
| Grundbuchkosten für Grundschuldeintragung | Zusätzlich zur Eigentumsumschreibung |
| Bankgebühren / Bereitstellungszinsen | Abhängig vom Kreditvertrag |
| Zwischenfinanzierungsbedarf | Relevant, wenn Zahlungstermin und Darlehensauszahlung zeitlich eng sind |
Diese Finanzierungskosten sind nicht Teil der allgemeinen ZVG-Erwerbsnebenkosten, gehören aber in eine vollständige Käuferkalkulation.
Beispielrechnung
Wohnung in Frankfurt am Main für 250.000 Euro
Die folgende Rechnung zeigt die vollständigen Erwerbsnebenkosten für eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main auf Basis eines Zuschlagswerts von 250.000 Euro. Bestehenbleibende Rechte, Finanzierungskosten und objektbezogene Zusatzkosten sind nicht berücksichtigt.
Annahmen
| Objekt | Eigentumswohnung in Frankfurt am Main |
| Zuschlagswert / Meistgebot | 250.000 Euro |
| Bundesland | Hessen |
| Grunderwerbsteuer Hessen | 6,0 % |
| Bestehenbleibende Rechte | nicht berücksichtigt |
| Neue Grundschuld / Finanzierungskosten | nicht berücksichtigt |
| Zinsen | beispielhaft für 6 Wochen dargestellt |
Erwerbsnebenkosten
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Meistgebot / Zuschlagswert | — | 250.000 Euro |
| Grunderwerbsteuer Hessen | 6,0 % von 250.000 Euro | 15.000 Euro |
| Zuschlagsgebühr | 0,5-GKG-Gebühr, Wertstufe bis 260.000 Euro | 1.229 Euro |
| Grundbuchkosten Eigentumsumschreibung | 1,0-GNotKG-Gebühr Tab. B, bis 260.000 Euro | 535 Euro |
| Zinsen bei 6 Wochen bis Zahlung / Hinterlegung | 250.000 × 4 % × 42 / 365 | ca. 1.151 Euro |
| Summe Nebenkosten inkl. Zinsen | — | ca. 17.915 Euro |
| Summe Nebenkosten ohne Zinsen | — | 16.764 Euro |
Liquiditätsbedarf für die Sicherheitsleistung
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Sicherheitsleistung bei Verkehrswert 250.000 Euro | 10 % des Verkehrswerts | 25.000 Euro |
| Sicherheitsleistung bei Verkehrswert 300.000 Euro | 10 % des Verkehrswerts | 30.000 Euro |
Die Sicherheitsleistung ist nicht zusätzlich zu zahlen wie eine Steuer oder Gebühr. Sie muss aber vor oder im Termin verfügbar sein. Für Käufer ist sie deshalb kein Renditekiller, aber ein Liquiditätstest.
Beispielrechnung · Frankfurt am Main
Was kostet ein Erwerb für 250.000 Euro wirklich?
Grunderwerbsteuer
Hessen 6,0 % · größter Einzelposten
Zuschlagsgebühr
0,5-GKG-Gebühr · Wertstufe bis 260.000 €
Grundbuchkosten
1,0-GNotKG-Gebühr Tabelle B · Eigentumsumschreibung
Zinsen bis Zahlung
4 % p. a. · ca. 6 Wochen · ca. 1.151 €
Fazit
Der Zuschlagspreis ist nur der Anfang der Rechnung
Bei einer Zwangsversteigerung entscheidet nicht allein das Meistgebot. Professionell kalkuliert wird erst, wenn alle Nebenkosten und Liquiditätsanforderungen berücksichtigt werden.
Die wichtigste Position ist meistens die Grunderwerbsteuer. Danach folgen die Zuschlagsgebühr nach GKG, die Grundbuchkosten und gegebenenfalls Zinsen bis zum Verteilungstermin. Die Sicherheitsleistung ist zwar kein endgültiger Kostenfaktor, kann aber darüber entscheiden, ob ein Bieter im Termin überhaupt handlungsfähig ist.
Vor dem Termin sollte nicht nur ein Maximalgebot feststehen, sondern auch eine vollständige Erwerbs- und Liquiditätsrechnung. Nur so lässt sich sicher beurteilen, ob ein Gebot wirtschaftlich tragfähig ist.
Quellen & Grundlagen
Quellen und Berechnungsgrundlagen
- [1]Deutsches Notarinstitut: Aktuelle Grunderwerbsteuersätze, Stand 28.01.2026.
- [2]Gerichtskostengesetz (GKG), Anlage 1 Kostenverzeichnis, Nr. 2214: Erteilung des Zuschlags = 0,5-Gebühr.
- [3]Gerichtskostengesetz (GKG), § 54: Wertbasis der Zuschlagsgebühr bei Zwangsversteigerungen.
- [4]Gerichtskostengesetz (GKG), Anlage 2: Gerichtskostentabelle; maßgeblich für die volle GKG-Gebühr.
- [5]Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 1 Kostenverzeichnis, Nr. 14110: Eintragung eines Eigentümers = 1,0-Gebühr.
- [6]Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Tabelle B: Gebührentabelle für Grundbuchkosten.
- [7]Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), § 68: Sicherheitsleistung in Höhe eines Zehntels des Verkehrswerts.
- [8]Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), § 49 / allgemeine ZVG-Praxis: Verzinsung des Bargebots mit 4 Prozent ab Zuschlag bis Zahlung bzw. Verteilungstermin.