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Käuferleitfaden & Kalkulation

Nebenkosten bei Zwangsversteigerungen: Welche Kosten Käufer wirklich einplanen müssen

Grunderwerbsteuer, Zuschlagsgebühr, Grundbuchkosten, Zinsen und Sicherheitsleistung – mit vollständiger Beispielrechnung für eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main.

Überblick

Die wichtigsten Kostenpositionen

Bei einer Zwangsversteigerung entscheidet nicht allein das Meistgebot. Neben dem Zuschlagspreis fallen reguläre Erwerbsnebenkosten an, die in der Kalkulation vollständig berücksichtigt werden müssen. Die folgende Tabelle gibt eine erste Orientierung.

KostenpositionTypische BerechnungsbasisWas bedeutet das praktisch?
GrunderwerbsteuerBundesland-Steuersatz auf das Meistgebot (ggf. inkl. bestehenbleibender Rechte)Meistens der größte Nebenkostenblock
Zuschlagsgebühr0,5-Gebühr nach GKG-TabelleGerichtliche Gebühr für die Erteilung des Zuschlags
Grundbuchkosten Eigentumsumschreibung1,0-Gebühr nach GNotKG Tabelle BKosten für die Eintragung als Eigentümer
Zinsen auf das BargebotRegelmäßig 4 % p. a. ab Zuschlag bis Zahlung/HinterlegungTiming- und Liquiditätsfaktor
SicherheitsleistungRegelmäßig 10 % des VerkehrswertsKeine endgültigen Kosten, aber vor dem Termin liquide einzuplanen
Finanzierungskosten / GrundschuldAbhängig von Finanzierungsstruktur und GrundschuldbetragZusätzliche Notar- und Grundbuchkosten möglich
Objektbezogene ZusatzkostenEinzelfallRäumung, Instandsetzung, offene Lasten, Versicherungen

Beispielrechnung Frankfurt / 250.000 Euro

Zusammensetzung der Nebenkosten

Grunderwerbsteuer (Hessen 6 %)15.000 Euro
Zuschlagsgebühr GKG1.229 Euro
Grundbuchkosten535 Euro
Zinsen (6 Wochen)ca. 1.151 Euro
Summe Nebenkosten inkl. Zinsenca. 17.915 Euro

Eigentumswohnung Frankfurt am Main · Hessen 6,0 % GrESt · GKG/GNotKG Gebühren · 6 Wochen Zinslaufzeit. Sicherheitsleistung und Finanzierungskosten nicht enthalten.

Abschnitt 1

Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent

Die Grunderwerbsteuer fällt auch beim Erwerb in der Zwangsversteigerung an. Der Steuersatz hängt vom Bundesland ab, in dem die Immobilie liegt. Bei einer Immobilie in Frankfurt am Main gilt der hessische Steuersatz von aktuell 6,0 Prozent.

Bei einer Zwangsversteigerung sollte nicht nur auf das reine Bargebot geschaut werden. Wenn nach den Versteigerungsbedingungen Rechte bestehen bleiben, können diese wirtschaftlich Teil der Bemessungsgrundlage sein. Entscheidend ist nicht nur, was im Termin geboten wird, sondern welche Rechte und Lasten zusätzlich übernommen werden.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Beispielbasis: 250.000 Euro)

BundeslandGrunderwerbsteuerSteuer bei 250.000 Euro
Baden-Württemberg5,0 %12.500 Euro
Bayern3,5 %8.750 Euro
Berlin6,0 %15.000 Euro
Brandenburg6,5 %16.250 Euro
Bremen5,5 %13.750 Euro
Hamburg5,5 %13.750 Euro
HessenBeispiel6,0 %15.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %15.000 Euro
Niedersachsen5,0 %12.500 Euro
Nordrhein-Westfalen6,5 %16.250 Euro
Rheinland-Pfalz5,0 %12.500 Euro
Saarland6,5 %16.250 Euro
Sachsen5,5 %13.750 Euro
Sachsen-Anhalt5,0 %12.500 Euro
Schleswig-Holstein6,5 %16.250 Euro
Thüringen5,0 %12.500 Euro

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Was zahlen Käufer je nach Standort?

BundeslandSatzSteuer bei 250.000 €
Bayern3,5 %
8.750 €
Baden-Württemberg · Niedersachsen · Rheinland-Pfalz · Sachsen-Anhalt · Thüringen5,0 %
12.500 €
Bremen · Hamburg · Sachsen5,5 %
13.750 €
Berlin · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
15.000 €
Brandenburg · NRW · Saarland · Schleswig-Holstein6,5 %
16.250 €

Differenz zwischen geringstem (Bayern 3,5 %) und höchstem Satz (6,5 %) beträgt bei 250.000 € genau 7.500 €. Basis: Deutsches Notarinstitut, Stand 28.01.2026.

Abschnitt 2

Zuschlagsgebühr: nicht 0,5 Prozent, sondern eine 0,5-GKG-Gebühr

Die Zuschlagsgebühr ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Kalkulation. Eine „0,5-Gebühr" bedeutet nicht automatisch 0,5 Prozent des Kaufpreises. Es handelt sich um die Hälfte der vollen gesetzlichen Gebühr aus der Gerichtskostentabelle des GKG.

Berechnungslogik

Zuschlagsgebühr = 0,5 × volle GKG-Gebühr nach Wertstufe

Die Wertbasis ist das Gebot, für das der Zuschlag erteilt wird, einschließlich des Werts der bestehenbleibenden Rechte.

BeispielwertMaßgebliche WertstufeVolle GKG-GebührZuschlagsgebühr 0,5Entspricht ca.
50.000 Eurobis 50.000 Euro638 Euro319 Euro0,64 %
100.000 Eurobis 110.000 Euro1.198 Euro599 Euro0,60 %
150.000 Eurobis 155.000 Euro1.618 Euro809 Euro0,54 %
200.000 Eurobis 200.000 Euro2.038 Euro1.019 Euro0,51 %
250.000 EuroBeispielbis 260.000 Euro2.458 Euro1.229 Euro0,49 %
300.000 Eurobis 320.000 Euro2.878 Euro1.439 Euro0,48 %
500.000 Eurobis 500.000 Euro4.138 Euro2.069 Euro0,41 %

Bei einem Zuschlagswert von 250.000 Euro fällt man in die Wertstufe bis 260.000 Euro. Die volle GKG-Gebühr beträgt dort 2.458 Euro. Die Zuschlagsgebühr beträgt 0,5 davon, also 1.229 Euro.

Abschnitt 3

Grundbuchkosten: Eigentumsumschreibung nach Zuschlag

Nach dem Zuschlag muss die Eigentumsänderung im Grundbuch nachvollzogen werden. Für diese Eigentumsumschreibung fallen Grundbuchkosten an. Normalerweise wird dafür eine 1,0-Gebühr nach der GNotKG-Tabelle B angesetzt.

Auch diese Kosten sind kein glatter Prozentsatz. Die Gebühr richtet sich nach Wertstufen. Als grobe Orientierung liegt die reine Eigentumsumschreibung häufig bei rund 0,17 bis 0,33 Prozent des relevanten Werts – bei kleineren Beträgen wirkt sie prozentual höher.

BeispielwertMaßgebliche Wertstufe (GNotKG Tab. B)Grundbuchkosten 1,0Entspricht ca.
50.000 Eurobis 50.000 Euro165 Euro0,33 %
100.000 Eurobis 110.000 Euro273 Euro0,27 %
150.000 Eurobis 155.000 Euro354 Euro0,24 %
200.000 Eurobis 200.000 Euro435 Euro0,22 %
250.000 EuroBeispielbis 260.000 Euro535 Euro0,21 %
300.000 Eurobis 320.000 Euro635 Euro0,21 %
500.000 Eurobis 500.000 Euro935 Euro0,19 %
1.000.000 Eurobis 1.000.000 Euro1.735 Euro0,17 %

Bei einem Wert von 250.000 Euro fällt man in die Wertstufe bis 260.000 Euro. Die 1,0-Gebühr nach GNotKG Tabelle B beträgt dort 535 Euro.

Wenn der Erwerb finanziert wird und eine neue Grundschuld eingetragen werden muss, entstehen zusätzliche Kosten. Diese betreffen nicht die reine Eigentumsumschreibung, sondern die Finanzierung – dazu können Notarkosten für die Grundschuldbestellung und weitere Grundbuchkosten kommen.

Abschnitt 4

Sicherheitsleistung: kein Kostenfaktor, aber Liquiditätsfaktor

Die Sicherheitsleistung ist keine zusätzliche Ausgabe wie eine Steuer oder Gebühr – sie ist eine Sicherheit für das Gebot. Wer nicht Meistbietender wird, erhält sie zurück. Wer den Zuschlag erhält, kann sie im weiteren Ablauf auf die Zahlung anrechnen lassen.

Trotzdem ist sie praktisch entscheidend. Auf Verlangen muss die Sicherheitsleistung im Termin sofort erbracht oder nachgewiesen werden. Normalerweise beträgt sie 10 Prozent des in der Terminsbestimmung genannten oder festgesetzten Verkehrswerts.

Wichtig: Die Sicherheitsleistung wird nicht aus dem geplanten Gebot berechnet, sondern regelmäßig aus dem Verkehrswert.

PositionBetrag
Verkehrswert300.000 Euro
Geplantes eigenes Gebot250.000 Euro
Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts)30.000 Euro

In diesem Fall muss der Bieter mit einer Sicherheitsleistung von 30.000 Euro planen – nicht nur mit 25.000 Euro. Die Sicherheitsleistung ist kein Renditekiller, aber ein entscheidender Liquiditätstest.

Liquiditätsplanung · vor dem Termin

Was muss vor der Versteigerung verfügbar sein?

Sicherheitsleistung

10 %

des Verkehrswerts · hier: 25.000 €
bei Verkehrswert = Gebot = 250.000 €

  • Rückerstattung ohne Zuschlag
  • Anrechenbar auf Kaufpreis
  • Sofort im Termin verfügbar

Nebenkosten nach Zuschlag

~ 7,2 %

des Kaufpreises · hier: ca. 17.900 €
bei 250.000 € Zuschlag, Hessen

  • Grunderwerbsteuer: 15.000 €
  • Zuschlagsgebühr: 1.229 €
  • Grundbuch + Zinsen: ca. 1.686 €
Gesamter Liquiditätsbedarf~ 42.900 €

Basis: Meistgebot 250.000 €, Verkehrswert 250.000 €, Bundesland Hessen. Sicherheitsleistung ist kein endgültiger Kostenfaktor.

Abschnitt 5

Zinsen bis Zahlung oder Hinterlegung

Nach dem Zuschlag ist das Bargebot normalerweise bis zur Zahlung beziehungsweise bis zur wirksamen Hinterlegung zu verzinsen. Regelmäßig wird mit 4 Prozent pro Jahr gerechnet. In der Praxis hängt der Betrag davon ab, wie viel Zeit zwischen Zuschlag und Zahlung bzw. Verteilungstermin liegt.

Formel

Zinsen = Bargebot × 4 % × Tage / 365

Beispiel bei 250.000 Euro und 6 Wochen (42 Tage): 250.000 Euro × 4 % × 42 / 365 = ca. 1.151 Euro

Diese Position ist meist kleiner als Grunderwerbsteuer oder Zuschlagsgebühr, sollte bei der Liquiditätsplanung aber nicht vergessen werden.

Abschnitt 6

Was bei Finanzierung zusätzlich hinzukommen kann

Bei einem klassischen Immobilienkauf entstehen Notarkosten für den Kaufvertrag. Bei der Zwangsversteigerung gibt es diesen notariellen Kaufvertrag normalerweise nicht. Das bedeutet aber nicht, dass gar keine Notarkosten entstehen können.

Wenn der Erwerb finanziert wird, verlangt die Bank häufig die Eintragung einer Grundschuld. Dafür können zusätzliche Kosten entstehen:

Zusätzliche Position bei FinanzierungEinordnung
Notarkosten für GrundschuldbestellungAbhängig vom Grundschuldbetrag
Grundbuchkosten für GrundschuldeintragungZusätzlich zur Eigentumsumschreibung
Bankgebühren / BereitstellungszinsenAbhängig vom Kreditvertrag
ZwischenfinanzierungsbedarfRelevant, wenn Zahlungstermin und Darlehensauszahlung zeitlich eng sind

Diese Finanzierungskosten sind nicht Teil der allgemeinen ZVG-Erwerbsnebenkosten, gehören aber in eine vollständige Käuferkalkulation.

Beispielrechnung

Wohnung in Frankfurt am Main für 250.000 Euro

Die folgende Rechnung zeigt die vollständigen Erwerbsnebenkosten für eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main auf Basis eines Zuschlagswerts von 250.000 Euro. Bestehenbleibende Rechte, Finanzierungskosten und objektbezogene Zusatzkosten sind nicht berücksichtigt.

Annahmen

ObjektEigentumswohnung in Frankfurt am Main
Zuschlagswert / Meistgebot250.000 Euro
BundeslandHessen
Grunderwerbsteuer Hessen6,0 %
Bestehenbleibende Rechtenicht berücksichtigt
Neue Grundschuld / Finanzierungskostennicht berücksichtigt
Zinsenbeispielhaft für 6 Wochen dargestellt

Erwerbsnebenkosten

PositionBerechnungBetrag
Meistgebot / Zuschlagswert250.000 Euro
Grunderwerbsteuer Hessen6,0 % von 250.000 Euro15.000 Euro
Zuschlagsgebühr0,5-GKG-Gebühr, Wertstufe bis 260.000 Euro1.229 Euro
Grundbuchkosten Eigentumsumschreibung1,0-GNotKG-Gebühr Tab. B, bis 260.000 Euro535 Euro
Zinsen bei 6 Wochen bis Zahlung / Hinterlegung250.000 × 4 % × 42 / 365ca. 1.151 Euro
Summe Nebenkosten inkl. Zinsenca. 17.915 Euro
Summe Nebenkosten ohne Zinsen16.764 Euro

Liquiditätsbedarf für die Sicherheitsleistung

PositionBerechnungBetrag
Sicherheitsleistung bei Verkehrswert 250.000 Euro10 % des Verkehrswerts25.000 Euro
Sicherheitsleistung bei Verkehrswert 300.000 Euro10 % des Verkehrswerts30.000 Euro

Die Sicherheitsleistung ist nicht zusätzlich zu zahlen wie eine Steuer oder Gebühr. Sie muss aber vor oder im Termin verfügbar sein. Für Käufer ist sie deshalb kein Renditekiller, aber ein Liquiditätstest.

Beispielrechnung · Frankfurt am Main

Was kostet ein Erwerb für 250.000 Euro wirklich?

Kostenposition
BetragAnteil

Grunderwerbsteuer

Hessen 6,0 % · größter Einzelposten

15.000 €83,8 %

Zuschlagsgebühr

0,5-GKG-Gebühr · Wertstufe bis 260.000 €

1.229 €6,9 %

Grundbuchkosten

1,0-GNotKG-Gebühr Tabelle B · Eigentumsumschreibung

535 €3,0 %

Zinsen bis Zahlung

4 % p. a. · ca. 6 Wochen · ca. 1.151 €

~ 1.151 €6,4 %
Summe Nebenkosten
ca. 17.915 €~7,2 % des Kaufpreises

Fazit

Der Zuschlagspreis ist nur der Anfang der Rechnung

Bei einer Zwangsversteigerung entscheidet nicht allein das Meistgebot. Professionell kalkuliert wird erst, wenn alle Nebenkosten und Liquiditätsanforderungen berücksichtigt werden.

Die wichtigste Position ist meistens die Grunderwerbsteuer. Danach folgen die Zuschlagsgebühr nach GKG, die Grundbuchkosten und gegebenenfalls Zinsen bis zum Verteilungstermin. Die Sicherheitsleistung ist zwar kein endgültiger Kostenfaktor, kann aber darüber entscheiden, ob ein Bieter im Termin überhaupt handlungsfähig ist.

Vor dem Termin sollte nicht nur ein Maximalgebot feststehen, sondern auch eine vollständige Erwerbs- und Liquiditätsrechnung. Nur so lässt sich sicher beurteilen, ob ein Gebot wirtschaftlich tragfähig ist.

Quellen & Grundlagen

Quellen und Berechnungsgrundlagen

  1. [1]Deutsches Notarinstitut: Aktuelle Grunderwerbsteuersätze, Stand 28.01.2026.
  2. [2]Gerichtskostengesetz (GKG), Anlage 1 Kostenverzeichnis, Nr. 2214: Erteilung des Zuschlags = 0,5-Gebühr.
  3. [3]Gerichtskostengesetz (GKG), § 54: Wertbasis der Zuschlagsgebühr bei Zwangsversteigerungen.
  4. [4]Gerichtskostengesetz (GKG), Anlage 2: Gerichtskostentabelle; maßgeblich für die volle GKG-Gebühr.
  5. [5]Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 1 Kostenverzeichnis, Nr. 14110: Eintragung eines Eigentümers = 1,0-Gebühr.
  6. [6]Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 Tabelle B: Gebührentabelle für Grundbuchkosten.
  7. [7]Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), § 68: Sicherheitsleistung in Höhe eines Zehntels des Verkehrswerts.
  8. [8]Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), § 49 / allgemeine ZVG-Praxis: Verzinsung des Bargebots mit 4 Prozent ab Zuschlag bis Zahlung bzw. Verteilungstermin.