Beschreibung (roh)
Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 194/10.000 Wohnung, Balkon und dem Abstellraum im Haus G Nr. 38 Kfz-Stellplatz Nr. SP38 3062 BV-Nr. 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1458 Gebäude- und Freifläche, Lilienthal-Straße 2 2.606 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1467 Gebäude- und Freifläche, Karl-Marx-Straße 62 433 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1482 Gebäude- und Freifläche, Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 62 2.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen) Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf, Lilienthal-Str. 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstr. 1. Es ist eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden. Das Sondereigentum WE Nr. 38 befindet sich im 2. OG links des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Der Abstellraum, Nr. 38 befindet sich im EG des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ Stellplatz Nr SP38 befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Objekt besteht aus 4 Zimmern mit offener Küche, Diele /Flur, 2 Bäder, Abstelraum, Balkon, 93,05 qm, Baujahr 2022. Weitere Informationen unter www.zvg.com Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Verkehrswert: 480.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.