Fazit
Das Angebot richtet sich vor allem an Land-, Forst- oder Gewerbetreibende der Region, Pachtinteressenten sowie Spekulanten auf Ausgleichs- und Ökoflächen. Aufgrund der Außenbereichslage (§ 35 BauGB), der Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie der Altlastenkataster-Registrierung ist das Grundstück für klassische Bauträger oder Wohninvestoren ungeeignet. Vor Gebotsabgabe sollte die aktuelle Fremdnutzung als Freilager besichtigt und das Altlastengutachten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Dossier
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Standort
Übersicht
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Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
Datenquelle & Kontext
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
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Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Wert- & Bewertungsanpassungen
Beschreibung & Zustand
Steuerliche Optimierung
Umgebung & Emissionen
Daten: UBA + amtliche HQ-KartenKeine Emissionsdaten verfügbar
Hochwasser
