Das Versteigerungsobjekt umfasst die Flurnummer 422 der Gemarkung Prittriching ('In der Kultur') mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 22.409 m², gelegen etwa 2 km nördlich der Ortschaft Prittriching und rund 400 m südwestlich der Lechfeldstraße unweit der Lechstaupause Unterbergen. Das Areal gliedert sich in eine rund 5.000 m² große Hofstelle im nördlichen Grundstücksbereich sowie eine angrenzende Grünlandfläche von 17.409 m². Das Grundstück liegt vollständig im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Eine öffentliche Erschließung für Trinkwasser, Abwasser und Elektrizität ist nicht gegeben; die nächsten Anschlüsse der Gemeinde Prittriching liegen ca. 1,8 km entfernt. In der Vergangenheit erfolgte die Wasserversorgung provisorisch über eine Grundwasserpumpe.
Der bauliche Bestand setzt sich aus drei ungedämmten Wirtschaftsgebäuden zusammen: Lagerhalle A (Baujahr ca. 1999, ca. 480 m² Nutzfläche, 494 m² BGF) mit verzinkter Stahlkonstruktion, Vordach, Schiebetor und einer Dacheindeckung aus Trapezblech mit 20 PV-Modulen und Batteriespeicher; Bergehalle B (Baujahr ca. 2007, ca. 250 m² Nutzfläche, 259 m² BGF) mit Stahlstützen und einseitig offener Fassade; sowie Rinderlaufstall C (Baujahr ca. 2007, ca. 250 m² Nutzfläche, 259 m² BGF) in Holz- und Mauerwerksbauweise. Während die Stahltragwerke der Hallen A und B einen soliden Eindruck machen, ist der bauliche Zustand insgesamt stark sanierungsbedürftig. Der Stall C weist an Süd- und Ostseite schwere Verformungen und Setzungsschäden auf; die Gebäudekonstruktion ist dort in Teilen nicht mehr tragfähig. Es bestehen spürbare Ausführungsmängel aus vormaliger Eigenleistung ohne Fachfirmen.
Im Grundbuch (Amtsgericht Landsberg am Lech, Blatt 2530) ist in Abteilung II unter lfd. Nr. 1 ein Stromfortleitungs-, Mastenaufstellungs- und Begehungsrecht für eine 110-kV-Hochspannungsleitung zu Gunsten der Bayerischen Wasserkraftwerke AG eingetragen. Die Hochspannungsleitung überspannt das Flurstück mittig, Masten stehen auf dem Grundstück jedoch nicht. Der Sachverständige beziffert die daraus resultierende Wertminderung auf 6.000 €, weist den Verkehrswert jedoch ohne diesen Abzug aus. Altlastenverdachtsmomente liegen ausweislich der Behördenauskunft des Landratsamtes nicht vor. Die Hofstelle ist seit mehreren Jahren ungenutzt, tierhaltende Betriebe wurden 2022 aufgegeben, ein Pachtverhältnis existiert nicht.
Der Gutachter ermittelte den Verkehrswert sachwertorientiert: Ausgehend von einem Bodenwert von 293.000 € (Hofstelle 162.500 €, Grünland 130.568 €) und Gebäudesachwerten von zusammen 271.000 € sowie 15.000 € für die Außenanlagen errechnet sich ein vorläufiger Sachwert von 579.000 €. Nach Abzug von 15 % (86.850 €) für fehlende Erschließung und Nutzungseinschränkungen, 90.000 € für Schadensbehebung/Renovierung und 6.000 € für Entrümpelung wurde der Verkehrswert auf glatt 396.000 € festgesetzt.