Sanierung & Modernisierung · Artikel 10

Bauleitung, Verträge, Nachträge und Abnahme bei Sanierungen nach Zwangsversteigerung

Sanierungsprojekte scheitern selten an einem schlechten Gewerk allein. Häufig fehlen klare Leistungsbeschreibungen, ein Bauzeitenplan, Nachtragskontrolle und saubere Abnahmen. Gerade nach Zwangsversteigerungen ist professionelle Bauleitung wichtig, weil der Bestand oft unsicher ist.

Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Bau-, Rechts-, Steuer-, Energie-, Fördermittel- oder Immobilienberatung. Stand: 27. April 2026.

Abschnitt 1

Leistungsverzeichnis als Basis

Ein präzises Leistungsverzeichnis (LV) ist die wichtigste Grundlage eines Bauvertrags. Vage Beschreibungen führen zu Streit, Nachträgen und unkontrollierbaren Mehrkosten. Die folgende Tabelle zeigt typische Risiken unklarer Leistungsbeschreibungen.

Ohne LVRisiko
„Bad sanieren“unklarer Umfang
„Elektro erneuern“unklare Anzahl Steckdosen
„Dach reparieren“unklare Flächen
„malerfertig“unklarer Standard
„inklusive Material“Qualität unklar

Abschnitt 2

Vertragspunkte

Ein rechtssicherer Bauvertrag regelt weit mehr als nur den Preis. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Regelungspunkte und ihren jeweiligen Regelungsbedarf.

PunktRegelungsbedarf
Leistungsumfanggenaue Positionen
PreisartEinheitspreis oder Pauschalpreis
MaterialienMarke, Qualität, Standard
TermineBeginn, Dauer, Meilensteine
Abschlägenach Baufortschritt
Nachträgeschriftliche Freigabe
AbnahmeZeitpunkt und Protokoll
MängelFristen und Dokumentation
SicherheitEinbehalt/Bürgschaft prüfen
Gewährleistunggesetzliche/vertragliche Regeln

Abschnitt 3

Nachtragsprüfung

Nachträge sind bei Sanierungen nach Zwangsversteigerung häufig, weil der Bestand vor dem Zuschlag nicht vollständig bekannt ist. Jeder Nachtrag muss systematisch geprüft werden, bevor er freigegeben wird.

FrageWarum
War die Leistung im Vertrag enthalten?Abgrenzung
Ist die Menge nachvollziehbar?Kostenkontrolle
Ist der Preis marktüblich?Verhandlung
Verzögert der Nachtrag den Bau?Zeitkosten
Betrifft er Förderung/GEG?Nachweise
Wurde schriftlich freigegeben?Streitvermeidung

Abschnitt 4

Abnahmeprotokoll

Die förmliche Abnahme ist ein zentraler Rechtsbegriff im Werkvertragsrecht. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast dreht sich um. Ein vollständiges Abnahmeprotokoll ist Pflicht.

Checkliste Abnahmeprotokoll

  1. 1Datum
  2. 2Beteiligte (Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Bauleiter)
  3. 3Gewerk / Leistungsumfang
  4. 4Sichtbare Mängel mit Beschreibung und Foto
  5. 5Restarbeiten mit Frist
  6. 6Vorbehalte
  7. 7Schlüssel und Dokumente übergeben
  8. 8Unterschriften beider Parteien

Abschnitt 5

Mängelmanagement

Mängel nach der Abnahme müssen strukturiert dokumentiert und verfolgt werden. Wer Mängel nicht schriftlich geltend macht, riskiert den Verlust von Gewährleistungsansprüchen.

SchrittAufgabe
Mangel dokumentierenFoto, Ort, Datum
Unternehmer informierenschriftlich
Frist setzenangemessen
Nachkontrolleprüfen
Zahlung prüfenEinbehalt möglich
Schlussrechnunggegen Vertrag prüfen

Quellen

Quellen & fachliche Grundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere §§ 47, 48, 71 ff., 72, 80, 105 GEG sowie Anlage 7 GEG.
  • Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG), insbesondere § 90 ZVG zum Eigentumserwerb durch Zuschlag.
  • BGB-Werkvertragsrecht, VOB/B nur bei wirksamer Vereinbarung, HOAI als Orientierungsrahmen für Planungsleistungen.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere KfW Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) und BAFA BEG Einzelmaßnahmen.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis): Baupreise für Wohngebäude und Instandhaltung.
  • Landesdenkmalgesetze, Denkmallisten und zuständige Denkmalbehörden.

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