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Symbolbild – Zwangsversteigerung Büro in Remagen, RolandswerthSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungBüro in Remagen, Rheinland-Pfalz

Amtsgericht SinzigAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 96 Tagen

Mi., 27.01.2027 · 13:30 Uhr

Grundstück

1.665 m²

Mainzer Straße 22, 24, 53424 RemagenKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Am Amtsgericht Sinzig findet die Zwangsversteigerung eines Grundstücke mit einem abbruchreifen ehemaligen Hotel- und Restaurantgebäude statt. Das Objekt liegt in 53424 Remagen-Rolandswerth (Mainzer Straße 22, 24) und umfasst eine Grundstücksfläche von 1.665 m². Der Verkehrswert wurde auf 1,00 Euro festgesetzt, da das Gebäude abbruchreif ist und erhebliche Freilegungskosten anfallen. Der Versteigerungstermin ist für den 27.01.2027 angesetzt.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das Grundstück in 53424 Remagen (Ortsteil Rolandswerth, Mainzer Straße 22, 24) versteigert. Das Grundbuch weist die Gemarkung Rolandswerth, Flur 4, Flurstück 146/2 (Gebäude- und Freifläche) mit einer Größe von 1.665 m² aus. Das darauf befindliche Gebäude ist ein abbruchreifes, ehemals als Hotel, Restaurant und zeitweise als Chinesische Botschaft genutztes Objekt, bestehend aus einem Hauptgebäude, zwei rückwärtigen Hinterhäusern, einem Anbau mit ehemaligem Ladenlokal und drei PKW-Garagen sowie einem Wintergarten. Das genaue Baujahr ist nicht bekannt, es gab jedoch mehrere Umbauten und Aufstockungen (u.a. ca. 1954 und in den 1990er Jahren). Der Bodenrichtwert beläuft sich auf 333.000,00 Euro, während die Kosten für die Freilegung auf rund 350.000,00 Euro geschätzt werden. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt symbolisch 1,00 Euro. Der Termin zur Versteigerung ist am 27. Januar 2027 am Amtsgericht Sinzig angesetzt.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Das Grundstück ist mit einem abbruchreifen ehem. Hotel-/Restaurantgebäude bebaut; zwischendurch wurde das Gebäude auch als Chinesische Botschaft genutzt. Das Gebäude setzt sich aus einem Hauptgebäude, mit zwei rückwärtigen Hinterhäusern, und einem einseitigen Anbau zusammen. Das Hauptgebäude ist teilunterkellert, viergeschossig, mit z.T. ausgebautem Dachgeschoss. Der Anbau ist nicht unterkellert, z.T.dreigeschossig, z.T.viergeschossig erstellt. Im Erdgeschoss des Anbaus befinden sich ein ehemaliges Ladenlokal sowie drei PKW-Garagen. Der Zugang zum Ladenlokal bzw. die Zufahrt zu den Garagen erfolgt von der "Mainzer Straße" aus. Ferner ist ein einseitig an den Anbau angebauter, zweigeschossiger Wintergarten vorhanden. Das genaue Baujahr des Gebäudes ist nicht bekannt. Es wurde mehrmals um- und ausgebaut. So erfolgten gemäß den vorliegenden baubehördlichen Unterlagen z.B. ca.1954 eine Aufstockung und in den 1990er Jahren sukzessive weitere Aufstockungen, Anbauten und weitere bauliche Veränderungen. Die folgende kurze Baubeschreibung fußt auf den Erkenntnissen des Ortstermines, dem Gutachten des Unterzeichneten vom 27.11.2003 sowie den baubehördlichen Unterlagen. Der Bodenrichtwert beträgt 333.000,00 €. Die Kosten für die Freilegung des Grundstücks betragen ca. 350.000,00 €.;

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0006 K 0021/2026
Amtsgericht
Sinzig
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
27.01.2027 · 13:30 Uhr
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Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Büro
Vermietungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
nicht festgesetzt (Bekanntmachung: 1,00 €)
Grundstücksfläche
1.665 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Mainzer Straße
Hausnummer
22, 24
PLZ
53424
Ort
Remagen
Stadtteil
Rolandswerth
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Für dieses Objekt ist kein Verkehrswert hinterlegt. Die Nebenkostenberechnung ist daher nicht möglich.

Investment Case

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ahrweiler, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 11:47