Symbolbild · kein Foto im GutachtenZwangsversteigerungGrundstück in Kalkofen, Rheinland-Pfalz
Versteigerungstermin
in 116 TagenMi., 17.02.2027 · 10:30 Uhr
Verkehrswert
37.000 €
Grundstück
708 m²
KI-Dossier
!
Schnellanalyse
Versteigert wird ein unbebautes Grundstück in 67822 Kalkofen mit einer Fläche von 708 m². Laut Sachverhalt handelt es sich um einen verwilderten Bauplatz in leichter Hanglage, der als Brache genutzt wird. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 37.000 €. Da der Zuschlag in einem früheren Termin nach § 85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen Wertgrenzen weggefallen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
Eingetragen im Grundbuch von Kalkofen Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Kalkofen 476/6 Gebäude- und Freifläche Bergstr. 708 409 BV 2 | Objektbeschreibung: Gem. Gutachten handelt es sich um einen unbebauten „verwilderten“ Bauplatz in leichter Hanglage, genutzt als Brache. Verkehrswert: 37.000,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 08.07.2024. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Alle Angaben
Identifikation
- 0001 K 0032/2024
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 17.02.2027 · 10:30 Uhr
!
Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
Flächen & Wert
- 37.000 €
- 708 m²
Lage
Karte- Bergstraße
- 67822
- Kalkofen
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Ertrag
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteDie Wertgrenzen sind bei diesem Verfahren weggefallen
In einem früheren Termin ist der Zuschlag nach §§ 74a/85a ZVG versagt worden. Für den kommenden Termin gelten die Untergrenzen von 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts deshalb nicht mehr — ein Gebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswerts kann den Zuschlag bekommen.
„früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.“