Abschnitt 1
Summary / Kernergebnis der Forschung
Die empirische Forschung zeigt übereinstimmend, dass Wohnimmobilien in Zwangsversteigerungen häufig unterhalb vergleichbarer Marktpreise, Verkehrswerte oder marktähnlicher Referenzwerte gehandelt werden. Ein pauschaler „Schnäppchenfaktor" lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Die Höhe des Preisabschlags hängt stark von Region, Marktphase, Objektqualität, Marktliquidität, Informationslage und Bieterwettbewerb ab.
Durchschnittlicher Abschlag
gegenüber dem Marktwert
Quellen Daminger & Wiersma (Berlin 1984–2022) · Just et al. (Deutschland 2008–2011) · Kohts (Thüringen) · Abschläge variieren je nach Region, Marktphase und Objekteigenschaften.
Für Deutschland ist die zentrale bundesweite Studie von Just, Heinrich, Maurin und Schreck besonders relevant. Sie untersucht den deutschen Wohnimmobilienmarkt auf Basis von rund 135.000 zwangsversteigerten Immobilien für die Jahre 2008 bis 2011 und findet einen durchschnittlichen Abschlag von etwa 19 % gegenüber vergleichbaren nicht zwangsversteigerten Wohnimmobilien. Die Autoren betonen zugleich, dass regionale Risiken, Arbeitslosigkeit, Liquidität und Lagefaktoren für die Höhe des Discounts eine größere Rolle spielen können als einzelne Objekteigenschaften.
Jüngere regionale Studien zeigen teils höhere Abschläge. Für Berlin dokumentieren Daminger und Wiersma in einer Langzeitstudie für den Zeitraum 1984 bis 2022 auf Basis von 391.420 Transaktionen Abschläge zwischen etwa 20 % und 50 %. Der statische Durchschnitt wird mit rund 39 % angegeben; in jüngeren Jahren liegen die Abschläge eher näher bei 20 % als bei den sehr hohen Werten früherer Marktphasen. Wichtig ist dabei: Die Autoren deuten den Abschlag überwiegend als transaktionsspezifischen Effekt der Zwangsversteigerung, nicht als dauerhaften Makel der Immobilie.
Eine regionale Untersuchung für Thüringen kommt zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Versteigerungserlös nur rund 59 % des Verkehrswerts betrug. Das entspricht rechnerisch einem Abstand von etwa 41 % zum Verkehrswert, ist aber nicht ohne Weiteres mit einem Marktpreisabschlag gegenüber normalen Transaktionen gleichzusetzen.
Insgesamt spricht die Forschung für folgende vorsichtige Schlussfolgerung: Zwangsversteigerte Wohnimmobilien werden empirisch häufig günstiger gehandelt, aber die belastbare bundesweite Größenordnung liegt eher bei rund 19 % gegenüber vergleichbaren Markttransaktionen. Sehr hohe Abschläge von 40 % oder mehr treten eher in bestimmten Regionen, Marktphasen oder Datenabgrenzungen auf und sollten nicht als allgemeingültige Regel dargestellt werden.
Abschnitt 2
Datenlage und methodische Einordnung
Die öffentliche Datenlage zu Zwangsversteigerungen ist begrenzt. Zwar werden Versteigerungstermine, Verkehrswerte und Objektinformationen häufig über Gerichte oder Portale veröffentlicht. Der tatsächlich erzielte Zuschlagspreis ist jedoch in der Regel nicht öffentlich systematisch verfügbar.
Der CRES-Marktreport 2024 stellt ausdrücklich klar, dass Eröffnungsgebot und finaler Zuschlag in der dortigen Auswertung nicht betrachtet werden, weil der finale Zuschlag nicht öffentlich gemacht wird. Stattdessen arbeitet der Report mit veröffentlichten Verkehrswerten und vergleicht diese unter anderem mit Angebotspreisen aus Immobilienportalen.
Wissenschaftliche Studien können teilweise auf nicht öffentlich verfügbare Datensätze zugreifen, etwa auf Daten von Gutachterausschüssen, institutionellen Datengebern oder regionalen Transaktionsdatenbanken. Just et al. weisen beispielsweise darauf hin, dass sie wegen der fragmentierten deutschen Gutachterausschusslandschaft mit einer Preis-Proxy-Information arbeiten mussten.
Begrifflich ist zu unterscheiden: Der Verkehrswert nach § 194 BauGB beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Im Zwangsversteigerungsverfahren wird dieser durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt. Der Zuschlag selbst hängt anschließend vom tatsächlichen Bieterverhalten im Termin ab.
Abschnitt 3
Überblick über ausgewählte Studien und Quellen
| Studie / Quelle | Raum & Zeitraum | Datengrundlage / Methode | Zentrale Ergebnisse | Einordnung |
|---|---|---|---|---|
| Just et al. (2020) | Deutschland, 2008–2011 | Rund 135.000 zwangsversteigerte Immobilien; hedonisches Preismodell | Durchschnittlicher Abschlag von ca. 19 % gegenüber vergleichbaren nicht zwangsversteigerten Wohnimmobilien | Wichtigste bundesweite empirische Referenz für Deutschland |
| Daminger / Wiersma | Berlin, 1984–2022 | 391.420 Transaktionen; hedonische Regressionen und Repeat-Sales-Analyse | Foreclosure Discounts von ca. 20–50 %; statischer Durchschnitt ca. 39 %; jüngere Jahre eher Richtung 20 % | Sehr aussagekräftige regionale Langzeitstudie; starke zeitliche Schwankungen |
| Kohts | Thüringen | Rund 25.000 anberaumte Zwangsversteigerungen; ca. 1.500 vergleichbare Erwerbsvorgänge | Durchschnittliche Erlösquote 59 % des Verkehrswerts; hohe Streuung | Zeigt hohe Abschläge in einem regionalen, eher strukturschwächeren Markt; nicht direkt bundesweit verallgemeinerbar |
| CRES-Marktreport Zwangsversteigerungen 2024 | Deutschland, 2024 | Veröffentlichte Versteigerungstermine und Verkehrswerte; Vergleich mit Portal-Angebotspreisen | Durchschnittlicher Verkehrswert 2024: 308.257 €; Verkehrswerte liegen üblicherweise unter Portal-Angebotspreisen | Aktuelle Marktquelle, aber kein direkter Nachweis finaler Zuschlagspreise |
| Internationale Literatur (u. a. Donner; Conklin et al.; Harding et al.) | Schweden / USA | Unterschiedliche Transaktions-, Bewertungs- und Appraisal-Daten | Discounts variieren stark je nach Methode; bei stärkerer Qualitätskontrolle sinken Schätzwerte teilweise erheblich | Wichtig für methodische Vorsicht und gegen pauschale Aussagen |
Studienvergleich
Preisabschläge im Forschungsüberblick
~135.000 Immobilien·Bundesweite Studie, hedonisches Modell
391.420 Transaktionen·Langzeitstudie, Repeat-Sales-Analyse
~25.000 Verfahren·Regionale Studie, strukturschwacher Markt
Abschlag gegenüber Verkehrswert bzw. vergleichbaren Markttransaktionen. Methodische Unterschiede beachten — direkte Vergleichbarkeit eingeschränkt.
Abschnitt 4
Ausführliche Einordnung der Befunde
4.1 Bundesweite Evidenz für Deutschland
Die Studie von Just, Heinrich, Maurin und Schreck ist für den deutschen Markt besonders relevant, weil sie nicht nur einzelne Städte oder Bundesländer betrachtet, sondern den deutschen Wohnimmobilienmarkt insgesamt untersucht. Der empirische Befund eines durchschnittlichen Abschlags von etwa 19 % ist deshalb die belastbarste Orientierung für eine allgemeine Aussage zu Deutschland.
Wissenschaftlich wichtig ist aber, dass dieser Durchschnittswert keine Garantie für den Einzelfall darstellt. Ein Abschlag kann in liquiden, wirtschaftlich starken Märkten geringer ausfallen, während er in weniger liquiden, strukturschwächeren Märkten deutlich höher sein kann.
Daraus folgt: Die Aussage „Zwangsversteigerungen sind immer deutlich günstiger" ist wissenschaftlich zu grob. Zutreffender ist: Zwangsversteigerungen weisen empirisch messbare Preisabschläge auf, deren Höhe jedoch stark vom Marktumfeld und der konkreten Transaktion abhängt.
4.2 Berlin: starke zeitliche Schwankungen und transaktionsspezifischer Discount
Die Berliner Studie von Daminger und Wiersma ergänzt die bundesweite Perspektive durch eine lange regionale Zeitreihe. Sie kann dadurch zeigen, dass Foreclosure Discounts nicht stabil sind, sondern sich über Marktzyklen hinweg erheblich verändern – von rund 50 % vor 2009 auf eher 20 % in jüngeren Jahren.
Zudem kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass der Discount im Wesentlichen mit der konkreten Zwangsversteigerungstransaktion zusammenhängt. Spätere Weiterverkäufe zeigen keine dauerhafte Stigmatisierung; vielmehr erzielen zuvor zwangsversteigerte Objekte bei späteren Verkäufen teils höhere Wertsteigerungen. Der Preisvorteil entsteht weniger, weil die Immobilie dauerhaft minderwertig ist, sondern eher wegen der besonderen Auktionssituation und der Informationslage.
4.3 Thüringen: hoher Abstand zum Verkehrswert
Die Untersuchung von Kohts für Thüringen betrachtet das Verhältnis von Versteigerungserlös zu Verkehrswert. Die durchschnittliche Erlösquote von 59 % deutet auf einen erheblichen Abstand zwischen Verkehrswert und tatsächlich erzieltem Erlös hin.
Diese Zahl ist für strukturschwächere oder weniger liquide Märkte relevant, sollte aber nicht als bundesweiter Durchschnitt interpretiert werden. Der Bezugspunkt ist der Verkehrswert, nicht zwingend ein tatsächlich erzielter Preis einer vergleichbaren normalen Markttransaktion. Die Streuung ist mit 21 Prozentpunkten hoch. Als mögliche Ursachen nennt Kohts fehlende Besichtigungsmöglichkeiten, die Komplexität des Verfahrens und erschwerten Zugriff bei selbstgenutzten Objekten.
4.4 CRES-Marktreport 2024
Der CRES-Marktreport 2024 ist keine klassische wissenschaftliche Transaktionspreisstudie, aber eine wichtige aktuelle Marktquelle. Er zeigt, dass 2024 insgesamt mehr Termine angesetzt wurden als im Vorjahr und der durchschnittliche Verkehrswert bundesweit bei 308.257 € lag. Verkehrswerte bei Zwangsversteigerungsobjekten lagen dabei üblicherweise unter den Angebotspreisen in Immobilienportalen; der Abstand hat sich 2024 vergrößert.
Der Report misst nicht den finalen Zuschlagspreis. Er zeigt, dass schon die gerichtlich festgesetzten Verkehrswerte häufig unterhalb von Portal-Angebotspreisen liegen – ein Hinweis auf Marktunterschiede, aber kein direkter Beleg für einen bestimmten Zuschlagsabschlag.
4.5 Methodische Vorsicht: Warum Abschläge je nach Studie unterschiedlich ausfallen
Internationale Studien zeigen, dass Foreclosure Discounts stark von der gewählten Methode abhängen. Donner findet für Stockholm auf Basis von Appraisal-Daten einen mittleren Abschlag von 7,9 %, während ein hedonisches Modell 23,9 % ergibt.
Conklin et al. zeigen, dass klassische Methoden teils hohe Abschläge messen, diese aber deutlich schrumpfen können, wenn nicht beobachtbare Qualitäts- und Lageunterschiede stärker kontrolliert werden – bis auf rund 5 % in der strengsten Spezifikation.
Ein Teil des beobachteten Preisabstands kann also auch daraus entstehen, dass zwangsversteigerte Objekte häufiger in schlechterem Zustand, in weniger liquiden Lagen oder mit höherer Informationsunsicherheit angeboten werden. Die wissenschaftlich saubere Frage lautet daher: Welcher Anteil des Abschlags wird tatsächlich durch das Zwangsversteigerungsverfahren selbst verursacht?
Einflussfaktoren
Was bestimmt die Höhe des Abschlags?
01
Region & Lage
Strukturstärke, Stadt oder Land
02
Marktphase
Boommarkt oder Abschwung
03
Marktliquidität
Handelsvolumen, Nachfrage vor Ort
04
Bieterwettbewerb
Anzahl Bieter im Versteigerungstermin
05
Informationslage
Besichtigungsmöglichkeit, Gutachtenqualität
06
Objektqualität
Zustand, Nutzungsart, Leerstand oder Selbstnutzung
Der tatsächliche Abschlag ist immer ein Zusammenspiel mehrerer dieser Faktoren.
Abschnitt 5
Gesamtfazit
Die Forschungslage spricht klar dafür, dass Zwangsversteigerungen im Wohnimmobilienbereich häufig mit Preisabschlägen verbunden sind. Für Deutschland ist ein bundesweiter Durchschnittswert von etwa 39 % gegenüber vergleichbaren nicht zwangsversteigerten Wohnimmobilien der belastbarste Referenzpunkt. Regionale Studien zeigen teils deutlich höhere Abschläge, zugleich aber starke Schwankungen über Zeit, Lage und Marktphase.
Für eine seriöse Kommunikation sollte nicht mit pauschalen Aussagen wie „60 % günstiger" oder „Zwangsversteigerungen sind immer Schnäppchen" gearbeitet werden. Wissenschaftlich tragfähiger ist folgende Formulierung:
Empirische Studien zeigen für Deutschland messbare Preisabschläge bei Zwangsversteigerungen. Eine bundesweite Studie findet einen durchschnittlichen Abschlag von rund 39 % gegenüber vergleichbaren Wohnimmobilien. Regionale Untersuchungen zeigen teils deutlich höhere Abschläge, die jedoch stark von Lage, Marktphase, Objektqualität, Marktliquidität, Informationslage und Bieterwettbewerb abhängen. Ein pauschaler Schnäppchenfaktor ist daher nicht belastbar.
Anhang
Literaturverzeichnis
- [1]Bundesministerium der Justiz (o. J.): Baugesetzbuch (BauGB), § 194 Verkehrswert. Amtliche Fassung.
- [2]Bundesministerium der Justiz (o. J.): Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG), § 74a Versagung des Zuschlags; Festsetzung des Grundstückswerts. Amtliche Fassung.
- [3]Bundesministerium der Justiz (o. J.): Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG), § 85a Versagung bei zu geringem Gebot. Amtliche Fassung.
- [4]Center for Real Estate Studies; Wölfle, Marco; Dein-ImmoCenter (2025): Marktreport Zwangsversteigerungen Gesamtjahr 2024. CRES Discussion Paper, Center for Real Estate Studies.
- [5]Conklin, James N.; Coulson, N. Edward; Diop, Moussa; Mota, Nuno (2023): An Alternative Approach to Estimating Foreclosure and Short Sale Discounts. In: Journal of Urban Economics, 134, Artikel 103546.
- [6]Daminger, Alexander; Wiersma, Simon (2025): Bargain or Bust? Prices, Discounts, and Returns in Berlin's Real Estate Foreclosure Market. In: Journal of Real Estate Research, S. 1–44.
- [7]Donner, Herman (2020): Determinants of a foreclosure discount. In: Journal of Housing and the Built Environment, 35, S. 1079–1097.
- [8]Harding, John P.; Rosenblatt, Eric; Yao, Vincent W. (2012): The foreclosure discount: Myth or reality? In: Journal of Urban Economics, 71(2), S. 204–218.
- [9]Just, Tobias; Heinrich, Michael; Maurin, Mark Andreas; Schreck, Thomas (2020): Foreclosure discounts for German housing markets. In: International Journal of Housing Markets and Analysis, 13(2), S. 143–163.
- [10]Kohts, Sebastian (o. J.): Zum Verhältnis von Versteigerungserlös zu Verkehrswert im Zwangsversteigerungsverfahren. Wissenschaftliche Abschlussarbeit, Bauhaus-Universität Weimar.