Glossar · Zwangsversteigerung

Versteigerungstermin: Ablauf und wichtige Begriffe

Der Versteigerungstermin ist der gerichtliche Termin, in dem Gebote abgegeben werden, Sicherheitsleistung verlangt werden kann und am Ende über Meistgebot und Zuschlag entschieden wird.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkrete Bedeutung eines Begriffs kann im Einzelfall von Grundbuch, Versteigerungsbedingungen, Gutachten, Mietstatus, Beteiligten, Rangverhältnissen und gerichtlichen Entscheidungen abhängen.

Abschnitt 1

Ablauf in vereinfachter Form

Der Termin folgt einem strukturierten Ablauf, der durch das ZVG geregelt ist. Die wesentlichen Phasen:

PhaseInhalt
BekanntmachungObjekt, Termin, Verkehrswert werden öffentlich bekannt gemacht
TerminbeginnRechtspfleger erteilt Verfahrenshinweise
BietzeitGebote werden abgegeben (mind. 30 Minuten)
SicherheitsleistungKann sofort nach Gebot verlangt werden
Ende der BietzeitMeistgebot steht fest
ZuschlagsentscheidungSofort oder in separatem Termin
Nach dem ZuschlagZahlung, Zinsen, weitere Schritte

Abschnitt 2

Wichtige Begriffe im Termin

BegriffBedeutung
Geringstes GebotMindeststruktur, unterhalb derer kein Zuschlag erteilt werden kann
Sicherheitsleistung10 % des Verkehrswerts – sofort am Termintag fällig
MeistgebotHöchstes abgegebenes Gebot
BargebotZahlungsteil des Meistgebots
ZuschlagGerichtliche Entscheidung über den Erwerb

Abschnitt 3

Typische Fehler

FehlerMögliche Folge
Sicherheitsleistung nicht vorbereitetGebot kann scheitern oder nicht angenommen werden
Maximalgebot spontan überschreitenÜberzahlung und Finanzierungsrisiko
Terminsaufhebung nicht vorab prüfenVergebliche Anreise
Gutachten nicht gelesenUnbekannte Risiken beim Gebot

Fachliche Grundlage

Quellen

  • ZVG §§ 10, 11, 44, 49, 50, 52, 57, 57a, 67–70, 81, 83, 85a, 90, 91, 93, 146, 180
  • ZPO §§ 704, 750, 794
  • BGB §§ 566 ff., 573 ff.
  • Rechtspflegergesetz (RPflG) §§ 1–3, 9
  • Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) § 1
  • Amtliche Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de

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