Abschnitt 1
Redaktionsworkflow
Förderinformationen veralten schnell. Ein strukturierter Redaktionsworkflow mit festen Prüfintervallen ist die Grundlage für verlässliche Förderinhalte – und für das Vertrauen der Leser.
| Intervall | Prüfung |
|---|---|
| monatlich | KfW Produktseiten, BAFA Überblick |
| quartalsweise | BEG-FAQ, Merkblätter, technische FAQ |
| vor Veröffentlichung | Förderquote, Antrag, Produktnummer validieren |
| bei Haushaltsmeldungen | Verfügbarkeit und Haushaltsvorbehalt |
| bei GEG-Änderungen | Heizungs- und Gebäudehüllenlogik |
| jährlich | komplette Förderseite überarbeiten |
Abschnitt 2
Pflichtangaben auf Förderseiten
Seiten mit Förderinformationen haben besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den Lesern. Folgende Angaben sollten auf jeder Förderseite enthalten sein, um Fehlinformationen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Datenstand | Transparenz |
| Quelle | E-E-A-T |
| Antrag-vor-Auftrag-Hinweis | Fehlervermeidung |
| Haushaltsvorbehalt | keine Garantie |
| EEE-Hinweis | Fördervoraussetzung |
| Zuständigkeit KfW / BAFA | richtige Antragstelle |
| keine Fördergarantie | rechtliche Vorsicht |
| Link auf Originalquelle | Aktualität |
Abschnitt 3
Fördermittel-Check vor Auftrag
Vor jeder Beauftragung von Handwerkern oder Planern, für die Förderung beantragt werden soll, muss dieser Checklist vollständig abgehakt werden. Der wichtigste Grundsatz: Antrag vor Auftrag – wer erst beauftragt, verliert den Förderanspruch.
Checkliste vor Beauftragung
- 1Programm aktuell verfügbar?
- 2Eigentümer antragsberechtigt?
- 3Maßnahme förderfähig?
- 4Energieeffizienz-Experte (EEE) nötig?
- 5Angebot vorhanden?
- 6Antrag vor Auftrag gestellt?
- 7Haushaltsmittel verfügbar?
- 8WEG-Beschluss nötig?
- 9Denkmalbehörde beteiligt?
- 10Verwendungsnachweis planbar?
Wichtigster Grundsatz
Antrag vor Auftrag. Wer erst Handwerker beauftragt und dann den Förderantrag stellt, verliert den Förderanspruch. Dieser Grundsatz gilt für KfW, BAFA und alle BEG-Programme gleichermaßen.
Quellen
Quellen & fachliche Grundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere §§ 47, 48, 71 ff., 72, 80, 105 GEG sowie Anlage 7 GEG.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere KfW Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) und BAFA BEG Einzelmaßnahmen.
- KfW: Förderprodukt 458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, aktuelle Produkt- und Merkblattinformationen.
- BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Förderprogramm im Überblick und BEG EM.
- Energiewechsel / BMWE: FAQ und Informationen zur BEG.
- Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG), insbesondere § 90 ZVG zum Eigentumserwerb durch Zuschlag.
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Baupreise für Wohngebäude und Instandhaltung.