Abschnitt 1
Erste 48 Stunden
Die unmittelbaren Stunden nach dem Zuschlag sind zeitkritisch. Schäden durch offene Leitungen, unbefugten Zugang oder fehlende Versicherung können teuer werden, wenn sie nicht sofort adressiert werden.
| Aufgabe | Warum |
|---|---|
| Zuschlagsbeschluss sichern | Nachweis |
| Gebäudeversicherung prüfen | Schadenrisiko |
| Zugang / Schlüssel klären | Kontrolle |
| Außenkontrolle | Dach, Fenster, Türen |
| Wasser absperren / prüfen | Leckage |
| Strom prüfen | Brandrisiko |
| Gas / Heizung prüfen | Sicherheit |
| Fotos erstellen | Dokumentation |
| Einbruchschutz | Haftung / Verlust |
| Nachbarn informieren | Schadenshinweise |
Abschnitt 2
Typische Notfälle
Diese Notfallsituationen treten bei Zwangsversteigerungsobjekten besonders häufig auf. Schnelles und richtiges Handeln verhindert Folgeschäden und sichert Versicherungsansprüche.
| Notfall | Maßnahme |
|---|---|
| Rohrbruch | Wasser abstellen, Notdienst, Fotos |
| Offenes Dach | Notabdeckung |
| Frostgefahr | Heizung / Frostschutz |
| Einbruch | Polizei, Sicherung |
| Schimmel | Ursache sichern, nicht nur überstreichen |
| Gasgeruch | sofort Notdienst |
| Stromschäden | Elektriker |
| Schädlingsbefall | Fachbetrieb |
Abschnitt 3
Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation des Gebäudezustands direkt nach dem Zuschlag ist für Versicherung, Förderung, Steuer und eventuelle Streitigkeiten unverzichtbar.
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Fotos außen / innen | Zustand |
| Video-Rundgang | Beweissicherung |
| Zählerstände | Abrechnung |
| Schadensliste | Versicherung |
| Notdienstrechnungen | Kosten |
| Schriftverkehr | Nachweis |
| Schlüsselprotokoll | Kontrolle |
Abschnitt 4
Wichtig bei vermieteten Objekten
Bei vermieteten Objekten ist der Zugang rechtlich sensibel. Eigentum bedeutet nicht automatisch Betretungsrecht. Mieterrechte, Ankündigungspflichten, Notfallregelungen und Kommunikation müssen beachtet werden.
Zutritt zur Wohnung ist nur mit Ankündigung und in der Regel nur zu den vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Zeiten möglich – außer bei echtem Notfall (z. B. Rohrbruch, Gasgeruch). Im Zweifel sollten rechtliche Beratung und ein sachlicher Erstkontakt mit dem Mieter vor jedem Betreten stehen.
Wichtig
Der Ersteher übernimmt mit dem Zuschlag die Eigentümerstellung, aber nicht automatisch alle Zugriffsrechte. Mietrecht, WEG-Recht und BGB gelten weiterhin. Bei Unsicherheiten unbedingt anwaltliche Beratung einholen.
Quellen
Quellen & fachliche Grundlage
- Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG), insbesondere § 90 ZVG zum Eigentumserwerb durch Zuschlag.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere §§ 47, 48, 71 ff., 72, 80, 105 GEG sowie Anlage 7 GEG.
- BGB-Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) und WEG-Recht.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), insbesondere KfW Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) und BAFA BEG Einzelmaßnahmen.
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Baupreise für Wohngebäude und Instandhaltung.
- Landesdenkmalgesetze, Denkmallisten und zuständige Denkmalbehörden.