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Symbolbild – Zwangsversteigerung Büro in KleinblittersdorfSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungBüro in Kleinblittersdorf, Saarland

Amtsgericht SaarbrückenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 98 Tagen

Fr., 29.01.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

515.000 €

Am Brichelberg 3, 66271 KleinblittersdorfKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Es handelt sich um die Zwangsversteigerung einer Gewerbeeinheit in 66271 Kleinblittersdorf. Das Objekt umfasst eine Halle mit Büroeinbauten und eine Doppelgarage mit einem Verkehrswert von 515.000 Euro. Der Termin findet am 29. Januar 2027 beim Amtsgericht Saarbrücken statt.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Das Versteigerungsobjekt ist eine Gewerbeeinheit in der Straße Am Brichelberg 3, 66271 Kleinblittersdorf. Es handelt sich um ein Grundstück mit einer gewerblichen Halle, Büroeinbauten und einer Doppelgarage. Laut den Unterlagen steht das Objekt seit Juni 2023 teilweise leer und ist nicht vollständig geräumt. Der Zustand wird als mäßig gepflegt bis ungepflegt beschrieben; zudem fehlt teilweise die Heizrohrinstallation. Eine auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage (ca. 490 m²) ist aufgrund fehlender technischer Komponenten aktuell nicht betriebsbereit. Der Verkehrswert wurde auf 515.000 Euro festgesetzt. Der Versteigerungstermin ist für den 29. Januar 2027 um 09:00 Uhr am Amtsgericht Saarbrücken angesetzt. Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes und kann nur durch Überweisung erbracht werden.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Leerstehend

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Grundstück bebaut mit gewerblicher Halle mit Büroeinbauten und Doppelgarage. Das Objekt steht nach Angabe seit ca. Juni 2023 leer, ist jedoch nicht vollständig geräumt. Der bauliche Zustand ist lt. Gutachten mäßig gepflegt bis ungepflegt. Die Heizrohrinstallation fehlt teilweise. Zudem wurden auf einem Teil des Hallendachs im Jahre 2020 mit einer Fläche von ca. 490 m² PV-Module installiert. Nach Angabe fehlt jedoch die gesamte Technik, sodass die Anlage im jetzigen Zustand nicht betrieben werden kann.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben12 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0048 K 0010/2023
Amtsgericht
Saarbrücken
Bundesland
Saarland

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
29.01.2027 · 09:00 Uhr
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Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Büro
Vermietungsstatus
Leerstehend

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
515.000 €

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche, Grundstücksfläche

Lage

Karte
Straße
Am Brichelberg
Hausnummer
3
PLZ
66271
Ort
Kleinblittersdorf

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 1 Angabe

Verkehrswert

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Saarbrücken, Regionalverband.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 29.06.2026, 03:37