Zum Inhalt springen
0015 K 0003/ 2026
Aktiv
4 FOTOS

ZwangsversteigerungEinfamilienhaus in Gemeinde Am Großen Bruch, Sachsen-Anhalt

Verkehrswert
64.000 €
Wohnfläche
289 m²
Termin
01.12.2026
in 84 Tagen

Kategorie

Einfamilienhaus

Sachsen-Anhalt

Verfahren

Aktenzeichen0015 K 0003/ 2026
AmtsgerichtOschersleben

Kenndaten

Wohnfläche289 m²
Grundstück14.357 m²
Baujahr1890
ZustandSanierungsbedarf
Vermietungleerstehend

Biet-Score

Fazit

Dieses Objekt eignet sich ausschließlich für erfahrene Sanierungsspezialisten, Bauträger oder Liebhaber historischer Denkmalimmobilien, die über ein hohes Maß an Eigenkapital und ein starkes Netzwerk an Handwerkern verfügen. Aufgrund der Einsturzgefahr der Nebengebäude und des desolaten Zustands des Wohnhauses ist das wirtschaftliche Risiko extrem hoch. Ein lohnenswerter Einstieg ist nur bei einem Zuschlag weit unter dem ohnehin niedrigen Verkehrswert von 64.000 € zu empfehlen, um ausreichende finanzielle Puffer für eine anstehende Kernsanierung zu sichern.

01

Dossier

!
KI-gestützt
Zusammenfassung

Einfamilienhaus · Bj. 1890 · leerstehend

Versteigert wird ein historisches, seit Jahren leerstehendes Wohnhaus (ehemaliges Sägewerk, Baujahr ca. 1890) nebst zwei einsturzgefährdeten Nebengebäuden in Am Großen Bruch, OT Neuwegersleben. Das denkmalgeschützte Anwesen befindet sich in einem vollkommen desolaten, sanierungsbedürftigen Zustand ohne funktionierende Heizungs- oder nutzbare Sanitäranlagen. Das außergewöhnlich große Grundstück umfasst insgesamt 14.357 m², wovon mit 12.924 m² der weitaus größte Teil als Gehölzfläche ausgewiesen ist. Der amtlich festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 64.000 €.

Ausführliches Dossier

Das zum Amtsgericht Oschersleben unter dem Aktenzeichen 15 K 3/2026 geführte Zwangsversteigerungsverfahren betrifft ein geschichtsträchtiges Anwesen in der Straße der Freundschaft 1 im Ortsteil Neuwegersleben (Gemeinde Am Großen Bruch). Das im Jahr ca. 1890 errichtete Ensemble besteht aus einem zweigeschossigen, unterkellerten Wohnhaus sowie zwei freistehenden Nebengebäuden, die ehemals als Sägewerk genutzt wurden. Die Liegenschaft zeichnet sich durch ein außergewöhnlich weitläufiges Grundstück von insgesamt 14.357 m² aus, das sich in 1.433 m² Wohnbaufläche und eine imposante Gehölzfläche von 12.924 m² aufteilt. Die waldähnliche Umgebung bietet viel Privatsphäre, ist jedoch aktuell stark verwildert. Der bauliche Zustand aller Gebäude ist als desolat und akut sanierungsbedürftig zu klassifizieren. Das seit Jahren unbewohnte Wohnhaus verfügt über eine geschätzte Wohnfläche von ca. 289 m² (ca. 194 m² im Erdgeschoss und ca. 95 m² im Obergeschoss). Es weist erhebliche, unbeseitigte Bauschäden auf; eine zentrale Wärmeversorgung fehlt völlig, und die alten Feststofföfen sind irreparabel geschädigt. Die Sanitäranlagen sind aufgrund des langen Leerstands nicht mehr nutzbar. Noch dramatischer stellt sich die Situation bei den Nebengebäuden B (Fachwerkscheune) und C (ehemalige Sägewerkanlage) dar. Beide Gebäude sind bauordnungsrechtlich als einsturzgefährdet eingestuft und wurden vom zuständigen Landkreis zum Schutz der Öffentlichkeit mit einem Bauzaun abgesperrt. Zusätzlich zum baulichen Verfall müssen Erwerber die denkmalschutzrechtlichen Auflagen zwingend berücksichtigen. Das gesamte Areal inklusive aller Nebengebäude ist als technisches Baudenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen. Jegliche bauliche Veränderung, Sanierung oder ein etwaig gewünschter Teilabriss der einsturzgefährdeten Scheunen erfordert eine enge und potenziell kostspielige Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der festgesetzte Verkehrswert von 64.000,00 EUR (jeweils 32.000,00 EUR für die beiden 1/2 Miteigentumsanteile) zwar optisch niedrig erscheint, die tatsächlichen Modernisierungs- und Sicherungskosten diesen Wert jedoch um ein Vielfaches übersteigen werden. Das Objekt stellt eine klassische spekulative Entwicklungsimmobilie dar, deren Ankauf nur bei einem sehr günstigen Zuschlagspreis und mit detaillierter Vorkalkulation der Denkmalschutzauflagen ratsam ist.

Chancen
Risiken

Standort

Karte wird geladen…

02

Übersicht

!
17 / 23 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0015 K 0003/ 2026
AmtsgerichtOschersleben
BundeslandSachsen-Anhalt
Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit01.12.2026 · 13:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartEinfamilienhaus
Objektzustand
Vermietungsstatusleerstehend
Baujahr1890
Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus
Flächen & Wert
Verkehrswert64.000 €
Wohnfläche289 m²
Grundstücksfläche14.357 m²
Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeStraße der Freundschaft
Hausnummer1
PLZ39393
OrtGemeinde Am Großen Bruch
StadtteilNeuwegersleben

Belegungsstatus-Risiko

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

Noch nicht verfügbar

Bodenrichtwert noch nicht verfügbar

Sobald KI/Gutachten oder System-Match einen Bodenrichtwert liefern, erscheinen hier Bodenwert, Verhältniskennzahl und Vergleichsbalken.

Verkehrswert vorhanden: 64.000 €

Datenquelle & Kontext

Quelle
Noch nicht verfügbar

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
8 Fakten
01

Bewertung

3 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
02

Ertrag

1 Fakt
Vermietungsstatus
03

Zustand

4 Fakten
Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
Nutzung
leerstehend
Besichtigung
Hinweise
Beschreibung (roh)

Bebaut mit einem jahrelang leerstehenden Wohnhaus mit Kellergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss mit einem mangelhaften desolaten Bauzustand ohne erfolgte Sanierungs- und Werterhaltungsmaßnahmen sowie 2 freistehenden Nebengebäuden (alles Baujahr ca. 1890). Die Nebengebäude wurden aufgrund des Bauzustandes als einsturzgefährend deklariert sind und teilweise vom zuständigen Landkreis durch einen umlaufenden Bauzaun gesperrt. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal "ehemaliges Sägewerk", so dass die denkmalschutzrechtlichen Belange zu beachten sind. Die Grundstücksfläche besteht aus 1.433 qm Wohnbaufläche und 12.924 qm Gehölzfläche.

Datenhinweise
  • · Die Unterlagen sind für eine erste Einschätzung ausreichend, da Innenaufnahmen des Wohnhauses vorliegen. Es fehlt jedoch ein vollumfängliches, detailliertes Verkehrswertgutachten, was ein gewisses Informationsrisiko bezüglich verborgener Schäden birgt.
  • · Teilweise Innenbesichtigung durch den Sachverständigen erfolgt (Wohnhaus). Nebengebäude wegen Einsturzgefahr nicht betreten.
09

Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
11

Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 16.07.2026, 14:19

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.