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0001 K 0016/ 2025
Aktiv
Symbolbild – Zwangsversteigerung Einfamilienhaus in Mannweiler
SYMBOLFOTO

ZwangsversteigerungEinfamilienhaus in Mannweiler, Rheinland-Pfalz

Verkehrswert
91.000 €
Termin
14.10.2026
in 36 Tagen

Kategorie

Einfamilienhaus

Rheinland-Pfalz

Verfahren

Aktenzeichen0001 K 0016/ 2025
AmtsgerichtRockenhausen

Kenndaten

Grundstück106 m²
Baujahr1960
VermietungUnklar

Schnellanalyse

Beim Amtsgericht Rockenhausen wird unter dem Aktenzeichen 0001 K 0016/2025 ein zweigeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit Satteldach in 67822 Mannweiler versteigert. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1960 und verfügt über eine Grundstücksfläche von 106 m². Der Verkehrswert ist auf 91.000,00 EUR festgesetzt worden. Ein Termin ist für den 14. Oktober 2026 anberaumt.

Schnellmodus · ohne Tiefenprüfung von Chancen, Risiken und Wertanpassungen.

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Dossier

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Schnellanalyse
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Es handelt sich um ein zweigeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit Satteldach in der Burgstraße 5 in 67822 Mannweiler (Grundbuch Mannweiler Blatt 265). Laut den Angaben auf der Deckseite wurde das Objekt im Jahr 1960 erbaut. Die Grundstücksfläche beträgt 106 m² (Gebäude- und Freifläche). Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 91.000,00 EUR. Eine Innenbesichtigung fand laut Beschreibung nicht statt. Der Zuschlag wurde in einem früheren Termin nach § 85a ZVG versagt, weshalb die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungstermin ist für Mittwoch, den 14. Oktober 2026, um 10:30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen angesetzt.

Standort

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Übersicht

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14 / 23 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0001 K 0016/ 2025
AmtsgerichtRockenhausen
BundeslandRheinland-Pfalz
Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit14.10.2026 · 10:30:00
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Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartEinfamilienhaus
VermietungsstatusUnklar
Baujahr1960
Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus
Flächen & Wert
Verkehrswert91.000 €
Grundstücksfläche106 m²
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeBurgstraße
Hausnummer5
PLZ67822
OrtMannweiler
Ohne Angabe: Stadtteil

Belegungsstatus-Risiko

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Rechtlich

Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.

Operativ

Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

Noch nicht verfügbar

Bodenrichtwert noch nicht verfügbar

Sobald KI/Gutachten oder System-Match einen Bodenrichtwert liefern, erscheinen hier Bodenwert, Verhältniskennzahl und Vergleichsbalken.

Verkehrswert vorhanden: 91.000 €

Datenquelle & Kontext

Quelle
Noch nicht verfügbar

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

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3 Fakten
01

Bewertung

2 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
02

Ertrag

1 Fakt
Vermietungsstatus
05

Standort-Radar

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Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Hinweise
Beschreibung (roh)

Eingetragen im Grundbuch von Mannweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Mannweiler 1039 Gebäude- und Freifläche Burgstraße 5 106 265 BV 3 | Objektbeschreibung: Einfamilienhaus, zweigeschossig, unterkellert, Satteldach, Baujahr 1960 Keine Innenbesichtigung Verkehrswert: 91.000,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Die erste Beschlagnahme des Grundstücks erfolgte am 02.04.2025 Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

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Steuerliche Optimierung

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Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
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Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 23.07.2026, 13:30

Die Wertgrenzen sind bei diesem Verfahren weggefallen

In einem früheren Termin ist der Zuschlag nach §§ 74a/85a ZVG versagt worden. Für den kommenden Termin gelten die Untergrenzen von 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts deshalb nicht mehr — ein Gebot unterhalb der Hälfte des Verkehrswerts kann den Zuschlag bekommen.

früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Wörtlich aus der Bekanntmachung des Gerichts, Feld „Beschreibung“. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Alle aktuellen Termine ohne Wertgrenzen — bundesweit, mit Gericht und Datum.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.