Zum Inhalt springen
2 K 5-24
Aktiv
3 FOTOS

ZwangsversteigerungGewerbeobjekt in Ahorn, Baden-Württemberg

Verkehrswert
53.000 €
Termin
13.11.2026
in 58 Tagen

Kategorie

Gewerbe

Baden-Württemberg

Verfahren

Aktenzeichen2 K 5-24

Kenndaten

Nutzfläche428 m²
Grundstück≈ 547,5 m² Anteil
ZustandAbrissreif
Vermietungleerstehend

Biet-Score

Fazit

Der Erwerb eines 1/2 Miteigentumsanteils an einer stark sanierungsbedürftigen Gewerbeimmobilie eignet sich primär für spekulativ agierende Investoren oder Personen, die eine Einigung mit dem Miteigentümer anstreben bzw. die anschließende Teilungsversteigerung zur Vollstreckung betreiben wollen. Das Objekt erfordert nach dem Erwerb substantielle Sanierungsinvestitionen oder den Abbruch der Altbausubstanz zur Neubebauung. Aufgrund der bestehenden Eigentümergemeinschaft zur gesamten Hand ohne Sondernutzungsrechte besteht ein erhebliches Konflikt- und Blockadepotenzial bezüglich der zukünftigen Bewirtschaftung.

01

Dossier

!
KI-gestützt
Zusammenfassung

Gewerbeobjekt · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein 1/2 Miteigentumsanteil an einem 1.095 m² großen Grundstück in Ahorn-Berolzheim, bebaut mit einer ehemaligen Gaststätte (Hauptgebäude) und einem zweigeschossigen Nebengebäude (ehemaliges Schlachthaus). Das Anwesen steht seit längerer Zeit leer und weist einen erheblich unterdurchschnittlichen Instandhaltungszustand auf; der Innenausbau sowie die Haustechnik sind weitgehend verbraucht. Die Gesamtnutzfläche wird gutachterlich auf rund 428 m² geschätzt, wobei das tatsächliche Baujahr unbekannt ist. Der festgesetzte Verkehrswert für den 1/2 Miteigentumsanteil beläuft sich auf 53.000 € (Gesamtsachwert marktangepasst: 131.357 € abzüglich 20 % Minderwert für Bruchteilseigentum). Da der Zuschlag in einem früheren Termin nach § 85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen Wertgrenzen im anstehenden Versteigerungstermin weggefallen.

Ausführliches Dossier

Versteigert wird ein 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück 150 der Gemarkung Ahorn-Berolzheim (Hauptstraße 37, 74744 Ahorn). Das 1.095 m² große Grundstück liegt im Ortskern an der Ortsdurchgangsstraße. Die Umgebungsbebauung ist gemischt strukturiert, die Bundesautobahn A81 liegt rund 1 km entfernt. Das Grundstück ist mit einer ehemaligen Gaststätte mit Fremdenzimmern (Hauptgebäude, ca. 370 m² Nutzfläche geschätzt) sowie einem zweigeschossigen Nebengebäude (ehemaliges Schlachthaus/Lager, ca. 59 m² Nutzfläche) bebaut. Das tatsächliche Baujahr des Ensembles ist unbekannt; im Gutachten wurde fiktiv das Jahr 1960 für die Wertermittlung zugrunde gelegt. Das Anwesen steht seit längerer Zeit leer. Der bauliche Zustand ist als erheblich unterdurchschnittlich einzustufen. Die Ausstattungen von Gastronomie, Sanitärbereichen und Zimmern stammen im Wesentlichen aus den 1960er bis 1970er Jahren und sind wirtschaftlich verbraucht. Die Beheizung erfolgt über eine ältere Öl-Zentralheizung. Das Nebengebäude konnte vom Gutachter im Inneren nicht besichtigt werden. Eine nachhaltige Weiternutzung erfordert eine grundlegende Kernsanierung nebst Umnutzung oder einen vollständigen Abbruch zur Neuentwicklung des Areals. In Abteilung II des Grundbuchs ist eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für die Nachbargrundstücke Flst. 151 und 152 eingetragen. Im Baulastenverzeichnis findet sich eine Baulast zur Errichtung und Unterhaltung einer gemeinsamen Brandwand. Ein vormaliger Altlastenverdacht wurde nach gutachterlichen Feststellungen entkräftet ('Archivieren und Ausscheiden'). Das zentrale verfahrensbezogene Risiko stellt der Zuschnitt der Versteigerung dar: Es wird kein Alleineigentum erworben, sondern lediglich ein ideeller Miteigentumsanteil von 50 %, was eine einvernehmliche Abstimmung mit dem weiteren Eigentümer zwingend erforderlich macht. Der Verkehrswert für den 1/2 Miteigentumsanteil wurde durch das Amtsgericht Tauberbischofsheim auf 53.000 € festgesetzt. Dabei wurde vom Sachverständigen ein 20%iger Abschlag wegen der Bruchteilssituation auf den anteiligen Sachwert vorgenommen. Da im Ersttermin ein Zuschlag nach § 85a ZVG versagt wurde, gelten keine Wertgrenzen mehr. Ein Engagement ist nur für Investoren ratsam, die über Vorerfahrung mit Bruchteilsgemeinschaften verfügen und das Risiko von Sanierung und Miteigentümerabsprachen gezielt kalkulieren können.

Chancen
Risiken
02

Übersicht

!
19 / 27 Felder
Identifikation
Aktenzeichen2 K 5-24
AmtsgerichtTauberbischofsheim
BundeslandBaden-Württemberg
Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.
Termin
Datum / Uhrzeit13.11.2026 · 09:30:00
!
Ohne Angabe: Verfahrensart, Termin-Art
Objekt
ObjektartGewerbeobjekt
Objektzustand
Vermietungsstatusleerstehend
Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr
Flächen & Wert
Verkehrswert53.000 €
Nutzfläche428 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil1/2 Anteil
Anteilige Grundstücksfläche547,5 m²
Bodenrichtwert32 €/m²
Anteiliger Bodenwert17.520 €547,5 m² × 32 €/m² · MEA 50 %
Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeHauptstraße
Hausnummer37
PLZ74744
OrtAhorn
StadtteilBerolzheim

Belegungsstatus-Risiko

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

System
KennzahlWert
Bodenrichtwert32 €/m²
Anteilige Bodenfläche547,5 m²
Anteiliger Bodenwert17.520 €
Verkehrswert53.000 €
BRW-Verhältnis3,03
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung35.480 €

Balkenvergleich

normalisiert auf den höchsten Wert
Bodenwert17.520 €
Gebäude / Wohnung35.480 €
Verkehrswert53.000 €
Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Datenquelle & Kontext

Quelle
System
Berechnungen
Flächenanteil
1.095 m² Gesamtgrundstück × 1/2 Anteil MEA = 547,5 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
547,5 m² × 32 €/m² · MEA 50 %
VW je m² Boden
97 €/m²
BRW-Verhältnis
97 €/m² / 32 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
53.000 € − 17.520 € = 35.480 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
14 Fakten
01

Bewertung

5 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Restnutzungsdauer
Wertermittlungsstichtag
02

Rechte

4 Fakten
Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Versteigert wird
03

Ertrag

1 Fakt
Vermietungsstatus
04

Zustand

4 Fakten
Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
Nutzung
leerstehend
Besichtigung
Hinweise
Beschreibung (roh)

09

Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
11

Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 16.09.2026, 00:39

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Main-Tauber-Kreis, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.