Symbolbild · kein Foto im GutachtenZwangsversteigerungGrundstück in Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Versteigerungstermin
in 157 TagenMo., 29.03.2027 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
33.700 €
Grundstück
618 m²
KI-Dossier
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Schnellanalyse
Zur Versteigerung steht ein unbebautes Grundstück in der Tiefensteiner Straße 394 in 55743 Idar-Oberstein. Das Areal umfasst laut Grundbuch eine Fläche von 618 m² und wird als Erholungsfläche geführt. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 33.700,00 €. Ein ausführliches Gutachten liegt in den Veröffentlichungsdaten nicht vor.
Ausführliche Analyse
Gegenstand des Verfahrens am Amtsgericht Idar-Oberstein ist ein unbebautes Grundstück in 55743 Idar-Oberstein, Tiefensteiner Straße 394. Die Liegenschaft ist im Grundbuch von Idar-Oberstein (Blatt BV 3 15810, Flur 2, Flurstück 471/2) verzeichnet und weist eine Grundstücksfläche von 618 m² mit der Wirtschaftsart Erholungsfläche auf. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 33.700,00 €. Weitere Details zu Beschaffenheit, Bebaubarkeit oder Erschließung sind mangels Gutachten nicht bekannt.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 2, Flurstück 471/2 Erholungsfläche Tiefensteiner Straße 394 618 BV 3 15810 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : unbebautes Grundstück Der Versteigerungsvermerk ist am 20.04.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Alle Angaben
Identifikation
- 0011 K 0015/2026
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 29.03.2027 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Unklar
Flächen & Wert
- 33.700 €
- 618 m²
Lage
Karte- Tiefensteiner Straße
- 394
- 55743
- Idar-Oberstein
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Ertrag
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte