Symbolbild · kein Foto im GutachtenTeilungsversteigerungGrundstück in Löhne, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 12 TagenMi., 04.11.2026 · 10:04 Uhr
Grundanteil
≈ 87,38 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigerung eines Miteigentumsanteils (74,68/1000) an einem unbebauten Grundstück in Löhne (Ellerbuscher Straße 128) zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Der Verkehrswert ist symbolisch auf 1,00 € festgesetzt worden, da das geplante Gebäude noch nicht existiert, obwohl bereits Sondereigentum an Wohnung Nr. 5 im Obergeschoss nebst Sondernutzungsrechten (Balkon, Stellplatz) begründet wurde. Ein gravierender Fehler in den bereitgestellten Verfahrensunterlagen liegt vor: Das beigefügte Verkehrswertgutachten bezieht sich fälschlicherweise auf ein völlig anderes Objekt (3 K 84/25, Einfamilienhaus in Vlotho). Bietinteressenten müssen sich der rechtlichen Komplexität dieser Konstellation bewusst sein.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Aufgrund des symbolischen Verkehrswerts von 1,00 € und des nicht existierenden Gebäudes handelt es sich hierbei um ein hochspekulatives und extrem risikoreiches Objekt. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem unbebauten WEG-Grundstück ohne das korrekte Gutachten birgt unkalkulierbare rechtliche und finanzielle Risiken. Nur für Spezialinvestoren mit juristischer Expertise und strategischen Absichten bezüglich der gesamten Eigentümergemeinschaft geeignet; für reguläre Anleger ist dringend vom Bieten abzuraten.
Chancen
Risiken
Hohes Konfliktpotenzial, da die Fertigstellung von der Einigung aller 8 Miteigentümer abhängt.
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt mit dem Aktenzeichen 3 K 72/25 betrifft einen Miteigentumsanteil von 74,68/1000 an dem 1.170 m² großen Grundstück Gemarkung Obernbeck, Flur 16, Flurstück 118, gelegen an der Ellerbuscher Straße 128 in 32584 Löhne. Obwohl laut Grundbuch bereits Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 gekennzeichneten Wohnung im Obergeschoss sowie Sondernutzungsrechte an Balkon Nr. S 5 und Stellplatz Nr. S 5 eingetragen sind, ist das Gebäude physisch noch nicht errichtet worden. Der Verkehrswert wurde daher vom Amtsgericht Bad Oeynhausen auf einen symbolischen Betrag von 1,00 € festgesetzt. Es liegt ein massiver Dokumentenkonflikt in den bereitgestellten Gerichtsakten vor. Das beigefügte Verkehrswertgutachten (Ersteller: Philipp Launer, Az. 3 K 84/25) beschreibt fälschlicherweise ein bebautes Einfamilienhaus in der Bäckerstraße 1, 32602 Vlotho, mit einem Verkehrswert von 130.000 €. Dieses Gutachten gehört nicht zum hier verhandelten Objekt 3 K 72/25 in Löhne. Folglich existieren für das tatsächliche Löhner Grundstück keine verwertbaren baulichen oder energetischen Gutachtendaten. Aus rechtlicher Sicht birgt das Objekt erhebliche Risiken für Investoren. Da das Gebäude noch nicht existiert, erwerben Ersteigerer lediglich einen Miteigentumsanteil an einer unbebauten Brachfläche, die in eine WEG-Struktur mit insgesamt acht Sondereigentumsanteilen aufgeteilt ist. Die Realisierung des Bauvorhabens erfordert die Koordination und finanzielle Einigung aller acht Miteigentümer, was ein extremes Konflikt- und Blockadepotenzial in sich birgt. Als Investitionsfazit ist von einer Beteiligung an dieser Versteigerung dringend abzuraten, es sei denn, man hält bereits die übrigen Miteigentumsanteile oder strebt eine gezielte Blockade- bzw. Verhandlungsstrategie mit den anderen Eigentümern an. Das Risiko unkalkulierbarer Fertigstellungskosten, rechtlicher Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft und das Fehlen des korrekten Wertgutachtens machen dieses Objekt für klassische Renditeinvestoren absolut ungeeignet.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um einen Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück. Ein Gebäude ist noch nicht gebaut, die Miteigentumsanteile wurden aus den geplanten Wohnungsgrößen abgeleitet. Insgesamt sind acht Sondereigentume mit unterschiedlichen Miteigentumsanteilen und unterschiedlichen Sondernutzungsrechten begründet worden.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0003 K 0072/2025
Termin
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- 04.11.2026 · 10:04 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
Flächen & Wert
- nicht festgesetzt (Bekanntmachung: 1,00 €)
- 74,68/1000
- 87,38 m²
Lage
Karte- Ellerbuscher Straße
- 128
- 32584
- Löhne
- Obernbeck
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt