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ZwangsversteigerungGrundstück in Neuenstadt am Kocher, Baden-Württemberg

Amtsgericht HeilbronnAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 40 Tagen

Mi., 02.12.2026 · 13:00 Uhr

Verkehrswert

200.000 €

Grundstück

659 m²

Potsdamer Straße, 74196 Neuenstadt am KocherKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von 659 m² in 74196 Neuenstadt am Kocher. Der vom Amtsgericht Heilbronn festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 200.000,00 €. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Die Liegenschaft ist im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche an der Potsdamer Straße verzeichnet. Da das Gutachten in den vorliegenden Akten nur auszugsweise als Deckblatt mit Kartenanlagen vorliegt, fehlen detaillierte gutachterliche Feststellungen zum Erschließungs- und Planungsstand.

69

Biet-Score

Ausgeglichen · 69 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Grundstück kann sich für Bauträger, Projektentwickler oder private Bauherren eignen, sofern der rechtliche Baustatus und die Erschließung vorab eigenständig geklärt werden. Vor einer Gebotsabgabe sollte beim zuständigen Bauamt Einsicht in die Bauleitplanung genommen werden, da der Textteil des Gutachtens nicht vorliegt. Zudem erfordert die Verfahrensart der Teilungsversteigerung eine genaue Beobachtung des Bieterverhaltens der Miteigentümer.

Chancen

5

Risiken

4

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens beim Amtsgericht Heilbronn (Az. MK 4 K 122-24) ist das unbebaute Grundstück Flurstück 4439 mit einer Gesamtfläche von 659 m² in der Potsdamer Straße in 74196 Neuenstadt am Kocher. Das Flurstück ist im Grundbuch von Neuenstadt, Blatt 10094, als Gebäude- und Freifläche erfasst. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 200.000,00 €, basierend auf dem Wertermittlungsstichtag vom 16.01.2025. Der Versteigerungstermin ist auf den 02.12.2026 terminiert. Das Bewertungsobjekt stellt sich ausweislich der vorliegenden Katasterkarte und Übersichtsaufnahmen als unbebaute Fläche in einem etablierten Wohngebiet am Randbereich der Potsdamer Straße dar. Aus den vorhandenen Unterlagen geht kein Gebäudebestand hervor, sodass typische Instandhaltungs- oder Modernisierungsrisiken baulicher Anlagen entfallen. Allerdings fehlen in den verfügbaren Dokumentenauszügen weiterführende Angaben des Sachverständigen zu Topografie, Bodenbeschaffenheit sowie dem konkreten Erschließungsbeitragszustand nach BauGB und KAG. Rechtlich wird das Verfahren als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Der entsprechende Versteigerungsvermerk wurde am 30.09.2024 im Grundbuch eingetragen. Angaben zu etwaigen Rechten und Lasten in Abteilung II des Grundbuchs oder behördlichen Altlasten- und Denkmalschutzeinstufungen können mangels des vollständigen Gutachtentextes nicht entnommen werden. Bieter müssen sich vor dem Termin über das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen informieren. Zusammenfassend bietet das Objekt eine interessante Gelegenheit zum Erwerb eines Wohnbaugrundstücks in solider Lage von Neuenstadt am Kocher. Eine Beteiligung am Verfahren kommt jedoch nur für solche Interessenten in Betracht, die vorab eigenständige Erkundigungen zum Planungsrecht und zu eventuellen Anliegerbeiträgen bei der Gemeindeverwaltung einholen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Hinweise zur Datenlage
  • Die amtliche Bekanntmachung liegt vollständig vor. Das Gutachten liegt lediglich als vierseitiger Auszug (Deckblatt und drei Anlagenseiten mit Karten) vor; der beschreibende Textteil zur Wertermittlung, zum Planungsrecht und zur Erschließung fehlt.
  • Das Bewertungsobjekt ist ein unbebautes Grundstück. Eine Begutachtung baulicher Innenräume war nicht erforderlich, jedoch fehlen nähere Angaben zu eventuellen Aufwüchsen oder Erschließungsmerkmalen.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben13 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
MK 4 K 122-24
Amtsgericht
Heilbronn

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Datum / Uhrzeit
02.12.2026 · 13:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Verfahrensart, Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
200.000 €
Grundstücksfläche
659 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Potsdamer Straße
PLZ
74196
Ort
Neuenstadt am Kocher

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 1 Angabe

Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Heilbronn, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahren

Verfahrensart nicht angegeben

Die Bekanntmachung nennt keine Verfahrensart.

Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 17.10.2026, 22:42