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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in SinzigSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungGrundstück in Sinzig, Rheinland-Pfalz

Amtsgericht SinzigAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 124 Tagen

Mi., 24.02.2027 · 13:30 Uhr

Verkehrswert

268.000 €

Nutzfläche

350 m²

Grundstück

1.017 m²

Baujahr

1995

Trifter Weg 25, 53489 SinzigKarteGoogle Maps
Belegung: vermietet

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Schnellanalyse

Beim Amtsgericht Sinzig findet am 24.02.2027 die Zwangsversteigerung eines gewerblich genutzten Grundstücks statt. Es handelt sich um eine Gewerbehalle mit integriertem Büro- und Sozialtrakt. Der Verkehrswert wurde auf 268.000,00 Euro festgesetzt. Das Objekt ist derzeit vermietet.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft wird ein gewerblich genutztes Grundstück am Trifter Weg 25 in 53489 Sinzig versteigert. Das Grundbuch von Sinzig weist das Blatt 9168 mit dem Flurstück 453 aus, welches eine Grundstücksfläche von 1.017 m² umfasst. Die aufstehende Gewerbehalle verfügt über ein elektrisches Sektionaltor sowie einen Büro- und Sozialtrakt mit Flur, zwei Büroräumen, zwei WCs, einer Küche und einem Technikraum. Die Nutzfläche wird mit etwa 350 m² angegeben. Das Baujahr wird laut Mieterangabe mit ca. 1995 beziffert. Die Bauweise umfasst Fundamente gemäß statischem Erfordernis, Trapezblech und Massivbauweise sowie ein flachgeneigtes Dach. Das Objekt ist seit dem 01.07.2026 vermietet, wobei die monatliche Kaltmiete auf etwa 2.600 € geschätzt wird. Der festgesetzte Verkehrswert des Objekts beträgt 268.000,00 €.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Vermietet

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Objektart Gewerbehalle mit elektrischem Sektionaltor und mit Büro- und Sozialtrakt bestehend aus Flur, 2 Büroräumen, 2 WCs, Küche und TechnikraumBaujahr/Fläche Ca. 1995 lt. Mieterangabe, Nutzfläche rd. 350 m2 Fundamente/Bauweise Fundamente gemäß statischem Erfordernis, Trapezblech, Massiv Außenansicht Trapezblech Decken Stahlbeton Dach Flachgeneigtes Dach, Stahl-/Trapezblech – soweit erkennbar Treppen -Türen Eingangstüren in Kunststoff weiß, Holzinnentüren, feuerhemmende Stahltüren Fenster Isolierverglaste Kunststofffenster Heizung Erdgas Elektrik Mittlerer Standard gem. Baujahr Sanitär WC-Räume für Damen und Herren mit Stand-WC, Urinal, Handwaschbecken Böden Betonestrich Halle, Fliesen Büro-/Sozialtrakt Wände, Decken Dispersionsfarbe, Anstriche; Sanitärräume gefliest

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0006 K 0007/2025
Amtsgericht
Sinzig
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
24.02.2027 · 13:30 Uhr
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Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Vermietungsstatus
Vermietet
Baujahr
1995

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus

Flächen & Wert

Verkehrswert
268.000 €
Nutzfläche
350 m²
Grundstücksfläche
1.017 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Trifter Weg
Hausnummer
25
PLZ
53489
Ort
Sinzig

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 4 Angaben

Vermietungsstatus
Monatsmiete (Ist)
Jahresnettokaltmiete
Brutto-Rendite Ist

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ahrweiler, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 08.09.2026, 01:49