ZwangsversteigerungGrundstück in Spantekow, Mecklenburg-Vorpommern
Versteigerungstermin
in 84 TagenMi., 20.01.2027 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
7.300 €
Grundstück
520 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein insgesamt 520 m² großes, unbebautes Grundstück im Ortsteil Rebelow der Gemeinde Spantekow nahe Anklam. Das Areal setzt sich aus den beiden Flurstücken 53/1 (329 m²) und 53/2 (191 m²) zusammen, die durch einen gemeindlichen Weg räumlich voneinander getrennt sind. Flurstück 53/2 ist aufgrund von Zuschnitt und Größe nicht eigenständig bebaubar, während Flurstück 53/1 durch den herüberragenden Giebel einer angrenzenden Nachbarruine beeinträchtigt wird. Zudem sind im Erdreich verbliebene Fundamentreste des einstigen Wohnhauses nicht auszuschließen. Der amtliche Verkehrswert wurde zum Stichtag 17.09.2024 auf 7.300 € festgesetzt.
Biet-Score
Risikoreich
Fazit der KI
Das Objekt kommt praktisch ausschließlich für unmittelbare Nachbareigentümer zur Grundstückserweiterung oder für Kapitalanleger mit Fokus auf Freizeit- und Gartenland infrage, sofern kein sofortiger Bauanspruch besteht. Gegen eine klassische Wohnbebauung sprechen die zerschnittene Lage der beiden Parzellen, die fehlende eigenständige Bebaubarkeit von Flurstück 53/2 sowie der massive Überhang der einsturzgefährdeten Nachbarruine. Kaufinteressenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend klären, welche Abbruch- und Beseitigungskosten für Nachbargiebel und Fundamente anfallen und ob eine Vereinigung mit Nachbargrundstücken baurechtlich realisierbar ist.
Chancen
Gesamtgrundstücksfläche von 520 m² bietet Potenzial für gärtnerische Nutzung, Freizeit- oder Lagerzwecke.
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Versteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Greifswald ist ein unbebautes Grundstück in der Gemeinde Spantekow, gelegen im ländlich geprägten Ortsteil Rebelow am Japenziner Weg. Das Objekt besteht aus den beiden Flurstücken 53/1 mit einer Fläche von 329 m² sowie 53/2 mit 191 m², woraus sich eine Gesamtgrundstücksfläche von 520 m² ergibt. Rebelow zeichnet sich durch eine ruhige, dorftypische Umgebung mit historischer Kirche aus und liegt verkehrsgünstig unweit der Hansestadt Anklam sowie im weiteren Einzugsbereich der Ferieninsel Usedom. Die anliegende Erschließungsstraße ist mit Kopfsteinpflaster befestigt und verfügt über Gehweg und Beleuchtung, weist laut Sachverständigenfeststellung jedoch erhebliche Straßenschäden auf. Die beiden Flurstücke stehen in keinem direkten räumlichen Zusammenhang, sondern werden durch einen circa 3,50 m breiten gemeindlichen Weg (Teilfläche des Flurstücks 107/6) zerschnitten. Auf Flurstück 53/1 befand sich historisch ein einseitig angebautes Wohnhaus, das mittlerweile abgerissen wurde. Die angrenzende Nachbarbebauung stellt sich heute als Ruine dar, deren östlicher Giebel in das Flurstück 53/1 hineinragt. Eine Neubebauung als Reihenendhaus ist nur nach vorherigem Abbruch dieser Nachbarruine denkbar. Zudem ist davon auszugehen, dass im Erdreich noch massive Fundamentreste und Bauwerksteile vorhanden sind. Das Flurstück 53/2 ist infolge seines schmalen Zuschnitts und der geringen Größe für sich genommen bauordnungsrechtlich nicht selbstständig bebaubar. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Der Verkehrswert wurde durch das Amtsgericht auf 7.300 € festgesetzt, basierend auf der Wertermittlung zum Stichtag 17.09.2024. Besondere dingliche Belastungen oder bestehende Mietverhältnisse sind den Auszügen nicht zu entnehmen. Da kein vollständiges Gutachten, sondern lediglich ein einseitiges Kurzexposé vorliegt, fehlen detaillierte boden- und altlastenrechtliche Untersuchungen. Die Liegenschaft eignet sich aufgrund der bestehenden Restriktionen nicht für Bauträger oder private Bauherren mit kurzfristigen Neubauplänen. Das Erwerbspotenzial beschränkt sich im Wesentlichen auf benachbarte Anlieger, die das Areal zur Vergrößerung ihrer Hof- und Gartenflächen nutzen können, oder auf risikobereite Investoren, die auf eine spätere Arrondierung und Klärung der Nachbarruine spekulieren.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 41 K 25-24
Termin
- 20.01.2027 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 7.300 €
- 520 m²
Lage
Karte- Am Japenziner Weg
- 17392
- Spantekow
- Rebelow
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart nicht angegeben
Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte