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ZwangsversteigerungHalle/Lager in Osterburg, Sachsen-Anhalt

Amtsgericht StendalAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 111 Tagen

Do., 11.02.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

15.900 €

Grundstück

243 m²

Baujahr

1960

Ernst-Thälmann-Straße 28, 39606 OsterburgKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Schnellanalyse

Versteigert wird ein mit einem eingeschossigen Lagergebäude bebautes Grundstück in 39606 Osterburg mit einer Grundstücksfläche von 243 m². Das Gebäude wurde schätzungsweise um 1960 errichtet und seither nicht wesentlich modernisiert. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 15.900,00 €. Die Wertgrenzen nach § 74a und § 85a ZVG sind in dem anberaumten Termin weggefallen.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Zur Versteigerung steht ein Gewerbegrundstück in der Ernst-Thälmann-Straße 28 in Osterburg mit einer Gesamtgröße von 243 m². Auf dem Areal befindet sich ein eingeschossiges Lagergebäude mit flachem Satteldach, dessen Baujahr nach sachverständiger Schätzung um 1960 liegt. Laut Beschreibung auf der Deckseite fanden seither keine wesentlichen Modernisierungen statt. Es wird von einer weiteren Nutzbarkeit als einfaches Lager ausgegangen, wobei gegebenenfalls ein Notwegerecht durchgesetzt werden muss. Das Wertgutachten lag der Veröffentlichung nicht bei, kann jedoch beim Amtsgericht Stendal eingesehen werden. In einem früheren Versteigerungstermin wurde der Zuschlag nach den Vorschriften des ZVG versagt, weshalb die gesetzlichen Wertgrenzen für diesen Termin weggefallen sind.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein eingeschossiges Lagergebäude mit flachem Satteldach. Das Lagergebäude wurde nach sachverständiger Schätzung 1960 errichtet und nicht wesentlich modernisiert. Trotz Außenbesichtigung wird davon ausgegangen, dassdas Gebäude als einfaches Lager nutzbar ist. Ggf. muss für die Nutzung ein Notwegerecht durchgesetzt werden. Für das Gesamtobjekt wird von einer Umnutzung zum Pflegeheim o. ä. ausgegangen.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben15 von 24
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0007 K 0014/2022
Amtsgericht
Stendal
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
Hansestadt Osterburg (Behörde)Tel. 03937/492733Ernst-Thälmannstraße 10, 39606 Hansestadt OsterburgAngabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
11.02.2027 · 09:00 Uhr
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Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Halle/Lager
Vermietungsstatus
Unklar
Baujahr
1960

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus

Flächen & Wert

Verkehrswert
15.900 €
Grundstücksfläche
243 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Ernst-Thälmann-Straße
Hausnummer
28
PLZ
39606
Ort
Osterburg

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 19. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 21.10.2026, 12:32