ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Böblingen, Baden-Württemberg
Versteigerungstermin
in 33 TagenMi., 25.11.2026 · 13:15 Uhr
Verkehrswert
23.500 €
Grundstück
2.665 m²
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein unbebautes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück (Flurstück 5320/1) in der Gemarkung Böblingen mit einer Gesamtfläche von 2.665 m². Das als Baumgarten bzw. Streuobstwiese genutzte Areal ist im Grundbuch von Böblingen verzeichnet und mit einem festgesetzten Verkehrswert von 23.500,00 € bewertet. Das Verfahren wird am Amtsgericht Stuttgart als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Erbengemeinschaft geführt. Auf dem Grundstück lastet laut den Anlagen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bezüglich einer Wasserleitung.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt richtet sich primär an landwirtschaftliche Betriebe, Nebenerwerbslandwirte oder private Interessenten an Freizeit- und Streuobstwiesengrundstücken im Großraum Stuttgart/Böblingen. Angesichts des geringen Verkehrswerts ist das finanzielle Risiko gering, bauliche Entwicklungsperspektiven bestehen im Außenbereich jedoch nicht. Vor Gebotsabgabe sollte Einsicht in das vollständige Gutachten beim Amtsgericht Stuttgart genommen und das Bestehenbleiben der Leitungsdienstbarkeit geklärt werden.
Chancen
Freie Begehbarkeit und Einsehbarkeit der landwirtschaftlichen Freifläche im Außenbereich.
Risiken
Ausführliches Dossier
Versteigert wird ein unbebautes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück in Böblingen (Flurstück 5320/1, Flur Baumgarten) mit einer Katasterfläche von 2.665 m². Das Verfahren läuft am Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 4 K 89-24 zum Zwecke der Aufhebung einer Erbengemeinschaft (Teilungsversteigerung). Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 23.500,00 €. Das Areal stellt sich ausweislich der Fotodokumentation und Katasterkarten als ebene bis leicht geneigte Grünland- bzw. Streuobstwiesenfläche dar. Es ist nicht bebaut und wird im Liegenschaftskataster als Landwirtschaftsfläche geführt. Hinweise auf sonstige bauliche Anlagen oder Erschließungen liegen nicht vor. Aus den vorliegenden Urkundenanlagen geht hervor, dass das Grundstück mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bezüglich einer Wasserleitung (UR 482/2000 vom 26.04.2000) belastet ist. Interessenten müssen im Versteigerungstermin das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen prüfen, um festzustellen, ob dieses Recht übernommen werden muss. Das vollständige Gutachten lag in den Akten nicht vor, kann jedoch beim Amtsgericht eingesehen werden. Zusammenfassend bietet das Flurstück eine interessante Gelegenheit für Landwirte, Imker oder Naturliebhaber zur Pacht oder Eigennutzung als Freizeitgrundstück im Kreis Böblingen. Für bauorientierte Investoren ist die Liegenschaft aufgrund des planungsrechtlichen Außenbereichscharakters nicht geeignet.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 4 K 89-24
Termin
- 25.11.2026 · 13:15 Uhr
!
Objekt
- Landwirtschaft
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 23.500 €
- 2.665 m²
Lage
Karte- 71034
- Böblingen
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart nicht angegeben
Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte