ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Lauenburg, Schleswig-Holstein
Versteigerungstermin
in 84 TagenFr., 15.01.2027 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
8.500 €
Grundstück
3.931 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert werden zwei unbebaute landwirtschaftliche Teilgrundstücke mit einer Gesamtfläche von 3.931 m² in Außenbereichslage von 21481 Lauenburg. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Schwarzenbek unter dem Aktenzeichen 9 K 3-23 als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft geführt. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 8.500,00 €, aufgeteilt auf 3.180,00 € (Teilgrundstück A, 1.472 m²) und 5.320,00 € (Teilgrundstück B, 2.459 m²). Ein landwirtschaftlicher Bodenrichtwert von 2,10 €/m² wurde zugrunde gelegt, ergänzt um einen dreiprozentigen pauschalen Wertansatz für vorhandene Einfriedungen. Früher auf der Flurkarte verzeichnete Baukörper wurden bereits in der Vergangenheit vollständig rückgebaut. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder Verpachtung findet gegenwärtig nicht statt.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt kommt vor allem für Landwirte zur Arrondierung bestehender Betriebsflächen oder für private Interessenten zur extensiven Freizeit- und Tierhaltungsnutzung in Betracht, sofern keine baulichen Entwicklungsabsichten bestehen. Schwer wiegen vor allem die strikte bauplanungsrechtliche Außenbereichslage nach § 35 BauGB sowie die im Grundbuch bestehende Nutzungsbeschränkung von 1868, deren rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen vorab beim Grundbuchamt und der zuständigen Kreisverwaltung geklärt werden sollten. Eine Eignung als wertsteigernde Bauland-Spekulationsfläche kann angesichts der klaren FNP-Darstellung als Landwirtschaftsfläche nicht attestiert werden.
Chancen
Frei von Miet- und Pachtverhältnissen für eine unmittelbare Übernahme und eigenständige Nutzungsdisposition.
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand der Versteigerung ist ein insgesamt 3.931 m² großes, unbebautes Areal im Außenbereich der Stadt Lauenburg/Elbe im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Flächen liegen straßenbegleitend am Büchener Weg (L 200), rund 2 km vom Stadtzentrum Lauenburgs entfernt. Katasteramtlich teilt sich der Grundbesitz in zwei Einheiten auf: Das Teilgrundstück A (Grundbuch Lauenburg Blatt 2209, lfd. Nr. 1) umfasst das Flurstück 48/2 der Flur 5 (Gemarkung Buchhorst) mit 1.472 m² Fläche. Das Teilgrundstück B (lfd. Nr. 2) setzt sich aus insgesamt sechs kleineren Flurstücken der Gemarkungen Buchhorst und Lauenburg mit einer Gesamtfläche von 2.459 m² zusammen. Die Liegenschaft liegt planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Bewertungsobjekt ist vollständig unbebaut; historische Gebäude, die ehemals auf der Liegenschaftskarte eingezeichnet waren, wurden laut Gutachter bereits vor längerer Zeit beseitigt. Das Gelände weist einen unregelmäßigen, annähernd rechteckigen Zuschnitt mit einer Straßenfront von circa 115 m und einer mittleren Tiefe von circa 35 m auf. Die Topografie ist teils eben, teils leicht hängig. An Außenanlagen sind abschnittsweise Zäune und Heckeneinfriedungen vorhanden, welche im Gutachten pauschal mit 3 % des Bodenwerts angesetzt wurden. Eine landwirtschaftliche Nutzung oder Verpachtung besteht laut den Auskünften des Antragstellers seit längerer Zeit nicht mehr. In Abteilung II des Grundbuchs ist unter laufender Nummer 1 eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit als Nutzungsbeschränkung für den Kreis Herzogtum Lauenburg eingetragen, beruhend auf Bewilligungen aus dem Jahr 1868. Der Sachverständige konnte bis zum Wertermittlungsstichtag keinen abschließenden Werteinfluss dieser Eintragung feststellen, weshalb hier ein rechtliches Prüfrisiko für Ersteher verbleibt. Altlastenverdachtsmomente oder Baulasten sind laut Gutachten nicht bekannt; Denkmalschutz besteht nicht. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Bei einem festgesetzten Gesamtverkehrswert von 8.500,00 € (Bodenrichtwert 2,10 €/m² zum Stichtag 01.01.2022) bietet das Objekt einen sehr günstigen Erwerbspreis für forst- und landwirtschaftliche Interessenten sowie private Weide- und Tierhalter. Kaufinteressenten sollten jedoch berücksichtigen, dass wegen der Außenbereichsbindung keine Aussicht auf eine wohnbauliche oder gewerbliche Entwicklung besteht und die historische Dienstbarkeit vor Gebotsabgabe beim zuständigen Kreis auf ihren fortbestehenden Schutzumfang geprüft werden sollte.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 9 K 3-23
Termin
- 15.01.2027 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Landwirtschaft
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 8.500 €
- 3.931 m²
- 3.931 m²
- 2 €/m²
- 8.255 €3.931 m² × 2 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Büchener Weg
- 200
- 21481
- Lauenburg
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 2 €/m²
- 3.931 m²
- 8.255 €
- 8.500 €
- 1,03
- 245 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart nicht angegeben
Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte