ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Schwäbisch Gmünd, Baden-Württemberg
Versteigerungstermin
in 31 TagenMo., 23.11.2026 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
40.491 €
Grundstück
18.159 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung stehen vier landwirtschaftliche Grundstücke (Ackerland, Grünland, Wechselland und Unland) in der Gemarkung Weiler bei Schwäbisch Gmünd mit einer Gesamtfläche von 18.159 m². Die Parzellen teilen sich auf in das Flurstück 848 (Leisäcker, 7.035 m²) sowie die Flurstücke 166, 176 und 184 (Halden, zusammen 11.124 m²). Der addierte Gesamtverkehrswert der Einzelflächen beläuft sich auf 40.491,00 €. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Zu beachten sind die Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie ausgewiesene Biotopflächen auf mehreren Parzellen.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Die Liegenschaften eignen sich vorrangig für ortsansässige Landwirte, Forstbetriebe oder Naturschutz- und Ausgleichsflächen-Investoren. Eine bauliche Nutzung scheidet im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet aus. Kaufinteressenten sollten die wegemäßige Erschließung insbesondere des Flurstücks 848 vorab prüfen und die naturschutzrechtlichen Auflagen der Biotope berücksichtigen.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Versteigerungsverfahrens sind vier landwirtschaftliche Parzellen in Schwäbisch Gmünd, Ortsteil Weiler, mit einer Gesamtgröße von 18.159 m². Die Liegenschaften gliedern sich in das Flurstück 848 (Gewann Leisäcker) mit 7.035 m² sowie die hangseitig am Ölmühlenweg gelegenen Flurstücke 166, 176 und 184 (Gewann Halden) mit Flächen zwischen 3.156 m² und 4.611 m². Die Nutzung reicht von reinem Ackerland über Wechselland bis hin zu Grünland und Unland. Das Bewertungsexposé beschreibt die Grundstücke als ökologisch wertvoll. Alle Parzellen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Kaltes Feld – Rosenstein“. Auf Flurstück 184 dominiert ein artenreiches Magerwiesen-Biotop, während Flurstück 176 teilweise in einem Glatthaferwiesen-Biotop liegt und Flurstück 166 an ein Feldheckenbiotop grenzt. Ein Gebäudebestand ist nicht vorhanden. Rechtlich handelt es sich um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Für die Flurstücke 166, 176 und 184 sind Altrechte als Fahrtrechte aus den Servitutenbüchern verzeichnet. Für Flurstück 848 existiert ausweislich des Exposés kein gesichertes Überfahrtsrecht im Grundbuch, obschon historische Wirtschaftswege genutzt werden. Aus Investorensicht stellt das Objekt eine reine Agrar- bzw. Ökologieinvestition dar. Für landwirtschaftliche Betriebe der Umgebung oder Träger von Ausgleichsmaßnahmen bieten die Grundstücke interessante Ergänzungsflächen, erfordern jedoch zwingend die Beachtung der strengen Biotop- und Landschaftsschutzvorgaben.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 25 K 8-24
Termin
- 23.11.2026 · 09:00 Uhr
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Objekt
- Landwirtschaft
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 40.491 €
- 18.159 m²
Lage
Karte- 73529
- Schwäbisch Gmünd
- Weiler
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart nicht angegeben
Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte