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ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Schwäbisch Gmünd, Baden-Württemberg

Amtsgericht Schwäbisch GmündAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 31 Tagen

Mo., 23.11.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

40.491 €

Grundstück

18.159 m²

73529 Schwäbisch GmündKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · leerstehend

Zur Versteigerung stehen vier landwirtschaftliche Grundstücke (Ackerland, Grünland, Wechselland und Unland) in der Gemarkung Weiler bei Schwäbisch Gmünd mit einer Gesamtfläche von 18.159 m². Die Parzellen teilen sich auf in das Flurstück 848 (Leisäcker, 7.035 m²) sowie die Flurstücke 166, 176 und 184 (Halden, zusammen 11.124 m²). Der addierte Gesamtverkehrswert der Einzelflächen beläuft sich auf 40.491,00 €. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Zu beachten sind die Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie ausgewiesene Biotopflächen auf mehreren Parzellen.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaften eignen sich vorrangig für ortsansässige Landwirte, Forstbetriebe oder Naturschutz- und Ausgleichsflächen-Investoren. Eine bauliche Nutzung scheidet im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet aus. Kaufinteressenten sollten die wegemäßige Erschließung insbesondere des Flurstücks 848 vorab prüfen und die naturschutzrechtlichen Auflagen der Biotope berücksichtigen.

Chancen

4

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens sind vier landwirtschaftliche Parzellen in Schwäbisch Gmünd, Ortsteil Weiler, mit einer Gesamtgröße von 18.159 m². Die Liegenschaften gliedern sich in das Flurstück 848 (Gewann Leisäcker) mit 7.035 m² sowie die hangseitig am Ölmühlenweg gelegenen Flurstücke 166, 176 und 184 (Gewann Halden) mit Flächen zwischen 3.156 m² und 4.611 m². Die Nutzung reicht von reinem Ackerland über Wechselland bis hin zu Grünland und Unland. Das Bewertungsexposé beschreibt die Grundstücke als ökologisch wertvoll. Alle Parzellen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Kaltes Feld – Rosenstein“. Auf Flurstück 184 dominiert ein artenreiches Magerwiesen-Biotop, während Flurstück 176 teilweise in einem Glatthaferwiesen-Biotop liegt und Flurstück 166 an ein Feldheckenbiotop grenzt. Ein Gebäudebestand ist nicht vorhanden. Rechtlich handelt es sich um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Für die Flurstücke 166, 176 und 184 sind Altrechte als Fahrtrechte aus den Servitutenbüchern verzeichnet. Für Flurstück 848 existiert ausweislich des Exposés kein gesichertes Überfahrtsrecht im Grundbuch, obschon historische Wirtschaftswege genutzt werden. Aus Investorensicht stellt das Objekt eine reine Agrar- bzw. Ökologieinvestition dar. Für landwirtschaftliche Betriebe der Umgebung oder Träger von Ausgleichsmaßnahmen bieten die Grundstücke interessante Ergänzungsflächen, erfordern jedoch zwingend die Beachtung der strengen Biotop- und Landschaftsschutzvorgaben.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung sowie zwei Seiten eines Bewertungsexposés mit Kartenauszügen vor. Das vollständige Gutachten lag nicht vor.
  • Unbebaute landwirtschaftliche Flächen; Lage und Biotopstrukturen anhand von Auszügen belegt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben13 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
25 K 8-24

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Datum / Uhrzeit
23.11.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Verfahrensart, Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
40.491 €
Grundstücksfläche
18.159 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
PLZ
73529
Ort
Schwäbisch Gmünd
Stadtteil
Weiler

Ohne Angabe: Straße, Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 4 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ostalbkreis, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahren

Verfahrensart nicht angegeben

Die Bekanntmachung nennt keine Verfahrensart.

Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 02.10.2026, 22:39