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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in SinzigSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Sinzig, Rheinland-Pfalz

Amtsgericht SinzigAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 131 Tagen

Mi., 03.03.2027 · 13:30 Uhr

Verkehrswert

90 €

Grundstück

247 m²

Auf der kleinen Hohl, 53489 SinzigKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · leerstehend

Versteigert wird ein 247 m² großes, unbebautes Wald- und Gehölzgrundstück (Flurstück 124/1) in Hanglage außerhalb der Ortslage von Sinzig. Der amtliche Verkehrswert wurde auf lediglich 90,00 € festgesetzt. Für das Grundstück besteht keine eigene öffentliche Zuwegung; der Zugang über Nachbargrundstücke ist grundbuchlich nicht gesichert. Das Areal liegt im Außenbereich sowie in einem Landschaftsschutzgebiet und weist keinerlei Bauerwartung auf. Der Aufwuchs ist verwildert, mit Totholz durchsetzt und besitzt keinen gesonderten wirtschaftlichen Wert. Das Verfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betrieben.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich aufgrund der fehlenden Zuwegung, der Hängigkeit und der Lage im Landschaftsschutzgebiet im Wesentlichen nur für direkte Grenznachbarn zur Flächenabrundung oder für Liebhaber von Ausgleichs- und Naturflächen. Für klassische Immobilieninvestoren bietet die Kleinstparzelle mangels Bebaubarkeit und Nutzbarkeit kein wirtschaftliches Potenzial. Vor einer Gebotsabgabe sollte zwingend geklärt werden, ob mit Nachbareigentümern eine dauerhafte Wege- oder Nutzungsvereinbarung getroffen werden kann.

Chancen

5
  • Potenzielle Arrondierungs- oder Ergänzungsfläche für Eigentümer angrenzender forstwirtschaftlicher Parzellen.

Risiken

5
  • Topographisch geneigte bis hängige Lage erschwert die Bewirtschaftung und Zugänglichkeit.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein 247 m² großes, forstwirtschaftlich geprägtes Grundstück (Gemarkung Sinzig, Flur 18, Flurstück 124/1, 'Auf der kleinen Hohl'). Die Liegenschaft befindet sich ca. 1.000 m Luftlinie außerhalb der Kernstadt Sinzig im Kreis Ahrweiler. Es handelt sich um ein gefangenes Grundstück ohne unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum. Der tatsächliche Zugang erfolgt rein faktisch über benachbarte Grundstücke, ohne dass hierfür ein Wegerecht grundbuchlich abgesichert ist. Das Gelände ist geneigt bis hängig und mit gemischten Laub- sowie Nadelgehölzen (unter anderem Eiben, Eschen, Haseln, Kirschen) bestanden. Der Aufwuchs ist unbewirtschaftet, stark verwildert und weist Totholz auf; ein gesonderter Holzwert wurde vom Sachverständigen daher nicht ausgewiesen. Planungsrechtlich liegt das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie in einem Landschaftsschutzgebiet; eine Bauerwartung ist laut Gutachten ausdrücklich ausgeschlossen. Eintragungen im Baulastenverzeichnis bestehen nicht. Im Bodenschutzkataster sind keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen verzeichnet, und das Flurstück liegt außerhalb amtlicher Überschwemmungsgebiete. Die Versteigerung erfolgt im Wege der Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft. Ein in Abteilung II eingetragenes Pfandrecht an einem Erbteil wirkt sich nicht auf den Verkehrswert aus. Mit einem festgesetzten Verkehrswert von 90,00 € stellt das Objekt eine reine Arrondierungs- oder Naturschutzfläche dar. Ein Erwerb ist im Grunde nur für Eigentümer angrenzender Grundstücke zweckmäßig, die das Flurstück in ihre bestehenden forstwirtschaftlichen Flächen integrieren können.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Das zu bewertende Grundstück liegt in der Gemarkung Sinzig. Sinzig ist eine Stadt im Kreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Es liegt außerhalb der Ortslage, hinter der Bebauung, ca. 1.000 m (Luftlinie) von der Kernstadt Sinzig entfernt. Das vorliegende Flurstück verfügt über keine eigene öffentliche Zuwegung. Hier erfolgt der Zugang über die angrenzenden Grundstücke. Dies ist grundbuchlich nicht abgesichert. Die Grundstücke sind mit Laub-und Nadelgehölzen (z.B. Eiben, Eschen, Haseln, Kirschen usw.)bestanden. Es ist Totholz vorhanden. Der Aufwuchs ist nicht durchforstet und stark verwildert und stellt keinen gesonderten Wert dar.

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständige Bekanntmachung und Deckseite vorhanden; das Gutachten liegt in einer vom Gutachter gekürzten Internetversion vor (Bodenwertermittlungskapitel 4.2.1 sowie Fototeil nicht enthalten). Die Kernaussagen zu Lage, Zustand und Verkehrswert sind jedoch eindeutig belegt.
  • Ortsbesichtigung des unbebauten Waldgrundstücks fand am 07.01.2026 statt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0006 K 0019/2025
Amtsgericht
Sinzig
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
03.03.2027 · 13:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
90 €
Grundstücksfläche
247 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Auf der kleinen Hohl
PLZ
53489
Ort
Sinzig

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ahrweiler, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 9. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 10.10.2026, 01:11