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ZwangsversteigerungSonstiges in Angern, Sachsen-Anhalt

Amtsgericht HaldenslebenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 23 Tagen

Do., 19.11.2026 · 13:00 Uhr

Verkehrswert

9.200 €

Grundstück

2.137 m²

Baujahr

1900

Bahnhof 4, 39326 AngernKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1900 · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein 2.137 m² großes, unregelmäßig geschnittenes Grundstück in 39326 Angern (Bahnhof 4), das mit zwei abrissreifen Gebäuden bebaut ist. Das Areal befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) innerhalb einer Splittersiedlung direkt an der Bahntrasse des S-Bahnhofs Angern-Rogätz. Nach einem Brandereignis vor rund 10 Jahren und anschließender Nutzungsaufgabe ist der Bestandsschutz erloschen, eine Neubebauung ist nur eingeschränkt und vorbehaltlich einer Bauvoranfrage möglich. Die geschätzten Freilegungs- und Rodungskosten übersteigen den reinen Bodenwert, weshalb der Verkehrswert marktangepasst mit 60 % des Bodenwerts auf 9.200 € festgesetzt wurde.

5

Biet-Score

Sehr riskant · 5 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt richtet sich ausschließlich an spekulative Grundstücksentwickler oder Bauherren mit handwerklichem Geschick und langem Atem, die bereit sind, das Areal vollständig zu beräumen und das Genehmigungsrisiko über eine Bauvoranfrage nach § 35 BauGB abzufedern. Aufgrund der kalkulierten Abriss- und Rodungskosten von 45.000 € ist das Vorhaben nur bei sehr günstigem Erwerbspreis wirtschaftlich darstellbar. Vor Gebotsabgabe sollte zwingend das Bauordnungsamt bezüglich der konkreten Bebaubarkeit kontaktiert werden.

Chancen

5

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 5 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Bewertungsobjekt umfasst ein 2.137 m² großes Grundstück in der Ortschaft Angern (Ortsteil Bahnhof Angern-Rogätz, Bahnhof 4), rund 2,5 km südöstlich des Ortszentrums. Das Grundstück liegt an der Landstraße L 44 im Geltungsbereich des § 35 BauGB (Außenbereich/Splittersiedlung) und grenzt unmittelbar an die Bahntrasse sowie das Bahnhofsgebäude. Die ÖPNV-Anbindung ist über den S-Bahnhof und die Buslinie direkt vor der Tür gegeben, führt jedoch gleichzeitig zu spürbaren Lärmimmissionen. Auf dem Grundstück befinden sich zwei um ca. 1900 massiv errichtete Gebäude (ca. 1.300 m³ Bruttorauminhalt), die infolge eines Brandes vor etwa 10 Jahren und langjähriger Nutzungsaufgabe vollständig verwahrlost, unbewohnbar und abrissreif sind. Die Freiflächen sind massiv verwildert und dicht zugewachsen. Ein Betreten des Grundstücks war der Sachverständigen aufgrund des Bewuchses und der Einzäunung nicht möglich; die Begutachtung erfolgte ausschließlich von der Grundstücksgrenze. Rechtlich ist der frühere baurechtliche Bestandsschutz erloschen. Laut Auskunft der Verbandsgemeinde ist eine Bebaubarkeit im Rahmen der Splittersiedlung zwar grundsätzlich denkbar, jedoch rechtlich nicht gesichert und zwingend über eine Bauvoranfrage zu klären. Das Altlasten- und Baulastenverzeichnis weist keine Eintragungen auf; der Wasseranschluss ist seit 2010 stillgelegt. Die Sachverständige beziffert die Freilegungskosten auf 40.000 € und die Rodungskosten auf 5.000 €, was rechnerisch zu einem negativen Vergleichswert (-29.600 €) führen würde. Unter Berücksichtigung regionaler Marktdaten für Grundstücke mit Abbruchsubstanz wurde der Verkehrswert marktangepasst auf 60 % des bereinigten Bodenwerts (15.400 €) festgesetzt und beträgt 9.200 €. Das Objekt birgt erhebliche Kosten- und Genehmigungsrisiken und eignet sich ausschließlich für erfahrene Investoren, die die Nachnutzung vorab mit den Behörden abstimmen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

bebaut mit zwei abrisswürdigen Gebäuden, die Bebaubarkeit ist eingeschränkt möglich, stark verwilderte Freiflächen, Bewertung erfolgte aufgrund einer Besichtigung von der Grundstücksgrenze. Weitere Informationen zum Objekt und kostenloser Gutachtendownload unter www.zvg.com!!

Hinweise zur Datenlage
  • Umfassendes und plausibles Gutachten mit amtlichen Auskünften zu Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz und Planungsrecht. Die Begutachtung vor Ort war wegen Unzugänglichkeit und starkem Bewuchs auf Außenansichten von der Grenze beschränkt.
  • Nur Außenbesichtigung von den Grundstücksgrenzen aus; kein Zugang zum Grundstück oder in die Gebäude.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben20 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0009 K 0018/2025
Amtsgericht
Haldensleben
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
Verbandsgemeinde Elbe-Heide (Behörde)Tel. 039208/27447Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
19.11.2026 · 13:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen
Baujahr
1900

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
9.200 €
Grundstücksfläche
2.137 m²
Anteilige Grundstücksfläche
2.137 m²
Bodenrichtwert
10 €/m²
Anteiliger Bodenwert
21.370 €2.137 m² × 10 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Bahnhof
Hausnummer
4
PLZ
39326
Ort
Angern

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 7 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 12, 13
Bodenrichtwert
10 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
2.137 m²
Anteiliger Bodenwert
21.370 €
Verkehrswert
9.200 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,43
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-12.170 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 12, 13 · Stichtag 01.01.2024

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert21.370 €
Verkehrswert9.200 €
Zone
Splittersiedlung im planungsrechtlichen Außenbereich
Rechenweg
Flächenanteil
2.137 m² Gesamtgrundstück = 2.137 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
2.137 m² × 10 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
4 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
4 €/m² / 10 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
9.200 € − 21.370 € = -12.170 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Börde, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 12.09.2026, 02:19