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ZwangsversteigerungSonstiges in Blankenburg, Sachsen-Anhalt

Amtsgericht WernigerodeAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 104 Tagen

Do., 04.02.2027 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

55.000 €

Grundstück

2.880 m²

Baujahr

1887

Schlossberg 4, 38889 BlankenburgKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1887 · leerstehend

Zur Versteigerung steht eine historische Villen-Bauruine aus den Jahren 1887 bis 1890 nebst einsturzgefährdetem Nebengebäude auf einem 2.880 m² großen Hanggrundstück am Schlossberg 4 in 38889 Blankenburg (Harz). Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 55.000,00 €. Das Hauptgebäude befindet sich nach Leerstand seit 2006 in einem Zustand mit schwersten, irreparablen Baumängeln inklusive eingestürztem Dachgeschoss und ist von sämtlichen Versorgungsnetzen getrennt. Das Objekt steht als Baudenkmal unter Schutz, was erhebliche denkmalschutzrechtliche Auflagen bei Sicherung oder Wiederaufbau mit sich bringt. Ein reguläres Gutachten lag nicht vor; die Angaben stützen sich auf das Kurzexposé und amtliche Veröffentlichungen.

51

Biet-Score

Vorsicht · 51 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Der Erwerb dieser Liegenschaft kommt ausschließlich für hochspezialisierte Projektentwickler, Sanierungsträger oder Denkmalenthusiasten in Betracht, die über umfassende Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützten Bauruinen und erhebliche Eigenmittel verfügen. Angesichts des eingestürzten Dachgeschosses, der akuten Einsturzgefahr des Nebengebäudes und der vollständigen Kappung aller Mediennetze übersteigen die anfallenden Sicherungs- und Wiederaufbaukosten den Sachwert um ein Vielfaches. Vor einer Gebotsabgabe ist zwingend Einsicht in das vollständige Wertgutachten beim Amtsgericht Wernigerode zu nehmen sowie eine verbindliche Abstimmung mit der Denkmal- und Bauordnungsbehörde herbeizuführen.

Chancen

5
  • Großzügiges Areal mit 2.880 m² Grundstücksfläche in markanter Hanglage nahe dem Schloss Blankenburg

Risiken

7

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Die Liegenschaft Schlossberg 4 befindet sich in exponierter, stark ansteigender Hanglage unterhalb des Schlosses im Harzstädtchen Blankenburg. Das 2.880 m² große, unförmig geschnittene Grundstück (Flurstück 301, Flur 23) ist im Kataster als 731 m² Wohnbaufläche und 2.149 m² Grünanlage ausgewiesen und liegt planungsrechtlich in einem Mischgebiet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Gemeindestraßen Schlossberg sowie Lindenallee neben dem Schloss. Stellplätze sind auf dem Areal nicht angelegt. Der bauliche Bestand umfasst eine zweigeschossige, unterkellerte Villa in Massivbauweise mit ausgebautem Dachgeschoss aus den Jahren 1887 bis 1890 (Brutto-Rauminhalt ca. 1.859 m³ ohne das bereits eingestürzte Dach) sowie ein Nebengebäude. Beide Baukörper befinden sich in desolatem Zustand: Das Anwesen steht seit mindestens 2006 leer und weist massive, irreparable Bauschäden auf. Beim Hauptgebäude ist das Dachgeschoss teilweise eingestürzt, das Nebengebäude gilt als akut einsturzgefährdet. Das Anwesen ist von allen Medien (Elektrizität, Telefonie, Wasser, Abwasser, Erdgas, Niederschlagsentwässerung) getrennt. Das Bewertungsobjekt ist als Baudenkmal eingestuft. Ein Abbruch oder wesentliche Umgestaltungen bedürfen daher strenger denkmalrechtlicher Genehmigungen, die erfahrungsgemäß mit hohen Auflagen verbunden sind. Im Grundbuch von Blankenburg Blatt 4540 wurde am 12.10.2023 der Versteigerungsvermerk eingetragen. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 55.000,00 €. Fazit: Es handelt sich um ein Hochrisiko-Investment. Wirtschaftlich ist der Gebäudebestand faktisch wertlos oder stellt durch Sicherungs- und Abbruchverpflichtungen eine Kostenlast dar. Das Objekt eignet sich nur für Investoren mit speziellem Fokus auf Denkmalschutzprojekte, die das Areal nach behördlicher Abstimmung grundlegend neu entwickeln können.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Alte Villa in Massivbauweise mit Nebengebäude, Baujahr 1887 – 1890, stark baufällig, zweigeschossig mit Dach- und Kellergeschoss, Hanglage, 731 m² Wohnfläche, 2149 m² Grünfläche

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegt lediglich ein zweiseitiges Kurzexposé mit Fototeil sowie die amtliche Bekanntmachung vor; das vollständige Verkehrswertgutachten war nicht beigefügt.
  • Das Kurzexposé basiert auf einem Ortstermin, dokumentiert jedoch vorwiegend Außenansichten der Bauruine.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0012 K 0019/2023
Amtsgericht
Wernigerode
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
04.02.2027 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1887

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
55.000 €
Grundstücksfläche
2.880 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Schlossberg
Hausnummer
4
PLZ
38889
Ort
Blankenburg

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 4 Angaben

Denkmalschutz
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 21.10.2026, 12:32