ZwangsversteigerungSonstiges in Nünschweiler, Rheinland-Pfalz
Versteigerungstermin
aufgehobenMi., 16.12.2026 · 11:00 Uhr
Verkehrswert
185.000 €
Wohnfläche
301 m²
Grundstück
612 m²
KI-Dossier
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Schnellanalyse
Zur Versteigerung steht ein 722/1.000-Miteigentumsanteil an einem mit einem freistehenden Zweifamilienhaus bebauten Grundstück in Nünschweiler nebst Sondernutzungsrechten. Die Wohnfläche beläuft sich auf insgesamt ca. 301 m², verteilt auf Obergeschoss und Dachgeschoss, während im Erd- und Kellergeschoss Nutz- und Kellerräume ausgewiesen sind. Das Baujahr wird auf etwa 1965 geschätzt; eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen fand nicht statt. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 185.000 €.
Ausführliche Analyse
Versteigert wird ein 722/1.000-Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an Räumlichkeiten eines freistehenden Zweifamilienhauses sowie einem Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksteilfläche in Nünschweiler. Das zweigeschossige, teilunterkellerte Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss weist ein geschätztes Baujahr von 1965 auf. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 301 m², davon entfallen rund 159 m² auf das Obergeschoss und rund 142 m² auf das Dachgeschoss. Das Erdgeschoss enthält laut Plan Kellerräume einer ehemaligen Metzgerei. Eine Innenbesichtigung fand nicht statt; ein entsprechender Risikoabschlag wurde im Gutachten berücksichtigt. Angaben zu Mietverhältnissen oder zum tatsächlichen Belegungsstatus liegen in den Veröffentlichungsdokumenten nicht vor.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
Miteigentumsanteil an einem mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit einem Sondernutzungsrecht an einer weiteren Grundstücksteilfläche; Das Eckgrundstück befindet sich in einer Wohnstraße, 5-10 Gehminuten vom Ortszentrum Nünschweiler entfernt; gute Nahversorgungsmöglichkeiten 10km entfernt in Thaleischweiler-Frösche oder 16km entfernt in Zweibrücken/Pirmasens; öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) in fußläufiger Entfernung des Objekts vorhanden; Zweifamilienhaus massiv gebaut, freistehend, zweigeschossig, teilunterkellert (gem. Bauplan) mit ausgebautem Dachgeschoss; Baujahr geschätzt 1965; Wohnfläche: ca. 301 m², davon rd. 159 m² im OG und rd. 142 m² im DG; EG lt. Bauplänen (Kellerräume im EG und KG); zweckmäßige Aufteilung gem. Bauplänen: KG: Vorraum, Vorrat, 3 Kellerräume, Heizung, Öllager; EG: 6 Kellerräume (ehem. Metzgerei), Abstellraum; OG: Treppenhaus, 2 Terrassen, Kinderzimmer, Gästezimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer, WC, Flur; DG: Treppe, Küche, Dusche/WC, 2 Wohnzimmer, Kinderzimmer; keine Innenbesichtigung erfolgt, entsprechender Risikoabschlag bereits im Verkehrswert berücksichtigt;
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Alle Angaben
Identifikation
- 0002 K 0003/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 16.12.2026 · 11:00 Uhr
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Objekt
- Sonstiges
- Unklar
Flächen & Wert
- 185.000 €
- 301 m²
- 612 m²
Lage
Karte- Schulstraße
- 1
- Nünschweiler
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Ertrag
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 19. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.