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ZwangsversteigerungSonstiges in Sien, Rheinland-Pfalz

Amtsgericht Idar-ObersteinAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 16 Tagen

Mo., 09.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

75.312 €

Grundstück

2.721 m²

Schloßstraße 4, 55758 SienKarteGoogle Maps

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Schnellanalyse

Zur Zwangsversteigerung steht ein Objekt in Sien, bestehend aus drei Flurstücken: einer Waldfläche, einer Landwirtschaftsfläche sowie einem bebauten Grundstück mit Einfamilienhaus und Stall-Scheune. Der Gesamtwert der drei Flurstücke beläuft sich auf 75.282,00 Euro. Der Versteigerungstermin findet am 09. November 2026 am Amtsgericht Idar-Oberstein statt.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Gegenstand der Zwangsversteigerung ist ein Immobilienpaket in 55758 Sien, welches aus drei Flurstücken besteht. Laut Grundbucheintrag umfassen die Objekte eine Waldfläche (Flur 1, Flurstück 37, 422 m²), eine Landwirtschaftsfläche (Flur 8, Flurstück 37/1, 500 m²) sowie eine bebaute Fläche mit Einfamilienhaus und angebauter Stall-Scheune (Flur 8, Flurstück 39/2, 1.799 m², Schloßstraße 4). Die Verkehrswerte wurden für die drei Flurstücke auf 380,00 Euro, 825,00 Euro sowie 74.080,00 Euro festgesetzt, was einem Gesamtwert von 75.282,00 Euro entspricht. Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.05.2025 eingetragen. Der Termin ist für den 09. November 2026 um 10:00 Uhr am Amtsgericht Idar-Oberstein festgesetzt. Bieter sollten die Hinweise zur rechtzeitigen Anmeldung von Ansprüchen beachten.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzung, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch von Sien lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Sien Flur 1, Flurstück 37 Waldfläche Am Hirtenstäbel 422 1179 BV 1 2 Sien Flur 8, Flurstück 37/1 Landwirtschaftsfläche In der Schloßwies 500 1179 BV 3 3 Sien Flur 8, Flurstück 39/2 Gebäude- und Freifläche, Waldfläche Landwirtschaftsfläche, Schloßstraße 4 1.799 1179 BV 4 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : ; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : ; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : ; Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: keine belastbare Statusangabe. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben14 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0011 K 0022/2025
Amtsgericht
Idar-Oberstein
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
09.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Vermietungsstatus, Besichtigungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
75.312 €
Grundstücksfläche
2.721 m²
Bodenrichtwert
24 €/m²
Gesamtbodenwert
65.304 €2.721 m² × 24 €/m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Schloßstraße
Hausnummer
4
PLZ
55758
Ort
Sien

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Markt

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Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS Rheinland-Pfalz
Bodenrichtwert
24 €/m²
amtlicher Bodenrichtwert (BORIS)
Grundstücksfläche
2.721 m²
Basis für den Bodenwert
Gesamtbodenwert
65.304 €
2.721 m² × 24 €/m²
Verkehrswert
75.312 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,15
28 €/m² / 24 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
10.008 €

Quelle: BORIS Rheinland-Pfalz · Stichtag 01.01.2026©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]

Bodenrichtwert beim Anbieter ansehen

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert65.304 €
Gebäudeanteil10.008 €
Verkehrswert75.312 €
Nutzung
gemischte Bauflaeche
Zustand
baureifes Land
Zone
3134
Lage
Sien, Sien
Rechenweg
Grundstücksfläche
2.721 m²
Gesamtbodenwert
2.721 m² × 24 €/m²
Verkehrswert je m² Boden
28 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
28 €/m² / 24 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
75.312 € − 65.304 € = 10.008 €

Bodenwert = Fläche × BRW. Gebäudeanteil = Verkehrswert − Bodenwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Birkenfeld, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 15.05.2026, 11:14