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ZwangsversteigerungSonstiges in Surwold, Niedersachsen

Amtsgericht PapenburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 11 Tagen

Di., 03.11.2026 · 10:00 Uhr

Grundstück

16.475 m²

Baujahr

2006

Musebergweg, 26903 SurwoldKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 2006 · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein 16.475 m² großes Gewerbe- bzw. Agrargrundstück am Musebergweg in 26903 Surwold, bebaut mit einer im Jahr 2006 errichteten, stillgelegten und stark sanierungsbedürftigen Biogasanlage sowie einer ca. 4.200 m² großen Silageplatte. Die immissionsschutzrechtliche Betriebsgenehmigung wurde bereits im Jahr 2012 durch den Landkreis Emsland widerrufen, da die baurechtliche Privilegierung nach einem Betreiberwechsel entfallen ist. Wesentliche Anlagenkomponenten wie das Blockheizkraftwerk sowie der Förderbunker sind nicht mehr vorhanden, Abdeckungen sind beschädigt oder fehlen. Das Amtsgericht Papenburg hat den Verkehrswert auf 1,00 € festgesetzt (symbolischer Wert / wirtschaftlicher Nullwert). Zudem erfolgt die Zuwegung über ein Nachbarflurstück (Flurstück 15/4), welches Gegenstand eines gesonderten Verfahrens (8 K 16/25) ist.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt richtet sich primär an landwirtschaftliche Betriebe, spezialisierte Projektentwickler oder Investoren im Bereich erneuerbare Energien, die über das nötige baurechtliche Privileg nach § 35 BauGB verfügen. Aufgrund des Widerrufs der Betriebsgenehmigung, des Fehlens des Blockheizkraftwerks sowie potenzieller Rückbauverpflichtungen ist das wirtschaftliche Risiko erheblich. Kaufinteressenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Nachnutzung mit dem Landkreis Emsland klären und die Erschließungssituation bezüglich des Nachbarflurstücks 15/4 absichern.

Chancen

5
  • Großflächiges Areal mit 16.475 m² Grundstücksfläche im Außenbereich von Surwold.

  • Infrastrukturelle Vorbereitungen wie befestigte Wegeflächen, Stellplätze, Übergabestation und Trafostation auf dem Gelände.

Risiken

5
  • Erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf bzw. potenzielle Rückbau- und Entsorgungskosten für verbleibende Behälter und Altlasten.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Objekt & Lage: Das Versteigerungsobjekt befindet sich am Musebergweg in 26903 Surwold (Gemarkung Surwold, Flur 35, Flurstück 15/3) und umfasst eine Grundstücksfläche von 16.475 m² laut amtlicher Bekanntmachung. Das Areal liegt gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich (§ 35 BauGB) auf einer Fläche für die Landwirtschaft. Es ist mit einer 2005/2006 projektierten Biogasanlage, einer rund 4.200 m² großen Silageplatte (ca. 60 m x 70 m) sowie befestigten Wegen und Stellplätzen bebaut. Das Grundstück ist über das Nachbarflurstück 15/4 Flur 35 zu erreichen, welches Gegenstand des Verfahrens 8 K 16/25 ist. Zustand & Ausstattung: Die baulichen Anlagen aus dem Ursprungsbaujahr 2006 umfassen unter anderem einen Anmaischbehälter (407 m³ Nutzvolumen), einen Gülleannahmebehälter (136 m³), einen Fermenter (2.050 m³), einen Nachgärbehälter (2.050 m³), einen offenen Lagerbehälter (3.325 m³) sowie ein Technikgebäude (Fertiggaragen). Wesentliche Teile der Anlagentechnik sind demontiert oder verfallen: Das Blockheizkraftwerk (BHKW) sowie der Förderbunker mit Pultdach sind nicht mehr vorhanden; an Fermenter und Nachgärbehälter fehlen die Gasblasenabdeckungen oder sind beschädigt. Das Technikgebäude konnte innen nicht besichtigt werden. Insgesamt besteht ein massiver Sanierungs- bzw. Rückbaubedarf. Rechte, Lasten & Risiken: Die ursprüngliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2006 wurde am 25.04.2012 durch den Landkreis Emsland widerrufen, da infolge eines Betreiberwechsels die planungs- und bauordnungsrechtliche Privilegierung erloschen ist. Umbauten und Umnutzungen im Außenbereich sind nur sehr eingeschränkt möglich. Zudem besteht ein Erschließungsrisiko hinsichtlich der dauerhaften Zufahrt über das Flurstück 15/4. Der Verkehrswert wurde vom Amtsgericht Papenburg auf den symbolischen Wert von 1,00 € festgesetzt (in Deckseite und Exposé mit 0,00 € angegeben). Investitionsfazit: Die Liegenschaft bietet für privilegierte Nutzer eine großflächige Basis mit bestehender Infrastruktur (Bodenplatten, Silagefläche, Trafostation). Dem stehen jedoch das Fehlen des BHKWs, unklare Rückbaukosten und der Verlust des Bestandsschutzes gegenüber. Ein Erwerb empfiehlt sich nur nach umfassender baurechtlicher Vorprüfung und Einpreisung etwaiger Abbruch- oder Sanierungskosten.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Teilweise Innenbesichtigung

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Detaillierte Objektbeschreibung: Arrondiertes, erschlossenes Grundstück bebaut mit einer sanierungsbedürftigen Biogasanlage und einer größeren Silageplatte, befestigten Weg und Stellplätzen. Das Grundstück ist über das Flurstück 15/4 Flur 35 (8 K 16/25) zu erreichen. Die Genehmigung zum Betreiben der Biogas-anlage ist widerrufen.

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung, die Deckseite sowie eine Kurzbeschreibung (Exposé) mit Fotos und Planunterlagen vor. Ein vollwertiges Gutachten mit Ertrags-/Sachwertberechnung liegt nicht vor.
  • Örtliche Besichtigung der Außenanlagen fand statt; Technikgebäude konnte innen nicht besichtigt werden.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0008 K 0017/2025
Amtsgericht
Papenburg
Bundesland
Niedersachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
03.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Teilweise Innenbesichtigung
Baujahr
2006

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
nicht festgesetzt (Bekanntmachung: 0,00 €)
Grundstücksfläche
16.475 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Musebergweg
PLZ
26903
Ort
Surwold

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Rechte 4 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Für dieses Objekt ist kein Verkehrswert hinterlegt. Die Nebenkostenberechnung ist daher nicht möglich.

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Emsland, Landkreis.

Eher RückenwindHohe Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 03.09.2026, 01:12