Gutachterausschüsse für Grundstückswerte: wer die amtlichen Immobilienpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist
Unter jeder Preisspanne auf dieser Seite steht der Name einer Behörde, die kaum jemand kennt. Dieser Artikel erklärt, wer diese Stellen sind, warum ihre Zahlen anders entstehen als Portalpreise, wo jedes Bundesland sie veröffentlicht — und wo die Grenzen liegen.
Auf einen Blick
In Deutschland gibt es kein Bundesamt für Immobilienpreise. Es gibt unabhängige Gutachterausschüsse bei Kreisen und Städten, die jeden beurkundeten Kaufvertrag ihres Gebiets sehen und daraus Preisstatistiken errechnen. Ihre Zahlen sind bezahlte Preise, keine Angebotspreise — das ist der entscheidende Unterschied zu jedem Portal. In unseren Marktdaten-Boxen stehen 3.992 geprüfte Preiszeilen für 1.955 Orte; 3.684 davon (92 %) stammen von 71 Gutachterausschüssen aus 10 Bundesländern und decken 1.933 dieser Orte ab.
Abschnitt 1
Wer die Preise erhebt
Wenn in Deutschland ein Grundstück den Besitzer wechselt, erfährt das eine Stelle immer: der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Er ist kein Amt im üblichen Sinn, sondern ein Gremium, das nach § 192 Baugesetzbuch gebildet wird — ausdrücklich selbständig und unabhängig. Niemand kann ihm vorschreiben, welche Zahl herauskommen soll: keine Stadtverwaltung, kein Ministerium, kein Verband.
Besetzt ist er mit ehrenamtlichen Sachverständigen aus der Region — Architektinnen, Bausachverständigen, Maklern, Bankleuten, bei ländlichen Flächen auch Landwirtinnen. Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wirkt zusätzlich jemand aus der Finanzverwaltung mit, der Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken hat. Die laufende Arbeit erledigt eine hauptamtliche Geschäftsstelle, meist beim Kreis oder bei der Stadt.
Die Aufgaben stehen in § 193 BauGB: Verkehrswertgutachten auf Antrag erstatten, die Kaufpreissammlung führen und auswerten, Bodenrichtwerte beschließen und die für die Wertermittlung erforderlichen Daten veröffentlichen. Der letzte Punkt ist der, um den es hier geht — er ist der Grund, warum es in Deutschland überhaupt belastbare Immobilienpreisstatistik gibt.
Der Unterschied in einem Satz
Abschnitt 2
Die Kaufpreissammlung: warum diese Zahlen echt sind
Jeder Immobilienkaufvertrag in Deutschland muss notariell beurkundet werden. Und § 195 BauGB verpflichtet die Notarinnen und Notare, von jeder dieser Urkunden eine Abschrift an den zuständigen Gutachterausschuss zu schicken. Ohne Ausnahme, ohne Antrag, ohne Zustimmung der Beteiligten.
Daraus entsteht die Kaufpreissammlung: keine Stichprobe, keine Umfrage, keine Auswahl — sondern jeder einzelne tatsächlich bezahlte Preis eines Gebiets, mit Fläche, Baujahr, Lage und Vertragsdatum. Kein Portal und kein Marktforschungsinstitut hat Vergleichbares, weil kein Portal einen gesetzlichen Anspruch auf diese Daten hat.
Einsehen darf man die Sammlung nicht. Sie enthält Namen, Adressen und Vertragsdetails; herausgegeben werden nur Auswertungen, in denen der einzelne Fall nicht mehr erkennbar ist. Was öffentlich wird, ist also immer schon verdichtet: ein Mittelwert, ein Median, eine Spanne, eine Rechenfunktion.
Abbildung 1 · Der Weg eines Kaufvertrags
Abschnitt 3
Wer wo zuständig ist
Es gibt keine bundesweite Stelle. Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, teils in gemeinsamen Ausschüssen — im Bestand steht zum Beispiel „Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten“. Über ihnen steht in fast jedem Land ein Oberer Gutachterausschuss (in Baden-Württemberg eine Zentrale Geschäftsstelle), der die landesweiten Auswertungen zusammenführt.
Diese Struktur ist der Grund für fast alle Mühen, die in diesem Artikel noch vorkommen: Jedes Land regelt Form, Umfang und Nutzungsrecht selbst. Nordrhein-Westfalen liefert eine Geodatei zum Herunterladen, Hessen ein PDF mit Werttabellen, Thüringen eine Excel-Datei mit 82 Blättern, Niedersachsen interaktive Dashboards, Sachsen-Anhalt gar keine Tabelle, sondern die Regressionsfunktion selbst — mit Koeffizienten und Gültigkeitsbereich. Vier Standorte eines einzigen Landes leiten ihre Faktoren unabhängig voneinander ab; kleine Unterschiede sind dort ausdrücklich gewollt.
Für uns heißt das: sechzehn Länder, sechzehn Rechtslagen, sechzehn Einleseverfahren. Wo Sie unten eine Preisspanne sehen, steckt dahinter je nach Land ein anderer Weg — und in einigen Ländern noch gar keiner.
Abbildung 2 · Wer im eigenen Land zuständig ist
Abschnitt 4
Vier Zahlen, vier Bedeutungen
Ein Gutachterausschuss veröffentlicht nicht „den Immobilienpreis“, sondern mehrere verschiedene Größen. Sie werden regelmäßig verwechselt, und die Verwechslung ist teuer: Wer einen Bodenrichtwert für einen Hauspreis hält, liegt nicht um Prozente daneben, sondern um ein Vielfaches.
Abbildung 3 · Bodenrichtwert gegen Wohnflächenpreis
| Zahl | Misst | Einheit | Typische Verwechslung |
|---|---|---|---|
| Bodenrichtwert | Den unbebauten Boden in einer Zone, bezogen auf ein gedachtes Normgrundstück | € / m² Grundstück | Wird für den Wert der Immobilie gehalten. Er ist nur ein Bestandteil davon. |
| Vergleichsfaktor / Wohnflächenpreis | Das bebaute Grundstück: Gebäude und Boden zusammen | € / m² Wohnfläche | Manche Länder weisen ihn ohne Bodenwert aus. Dann fehlt rund ein Fünftel. |
| Grundstücksmarktbericht | Den Jahresbericht: Umsätze, Fallzahlen, Preisniveaus, Entwicklungen | gemischt | Die genannten Spannen sind oft landesweit, nicht örtlich. |
| Mietübersicht | Mieten, sofern das Land überhaupt welche erhebt | € / m² im Monat | Bestandsmiete wird für Neuvertragsmiete gehalten — siehe Abschnitt 9. |
| Liegenschaftszins, Rohertragsfaktor | Rechengrößen für die Ertragsbewertung | Prozent bzw. Vielfaches | Ein Rohertragsfaktor ist kein Preis — er wird erst mit einer Miete zu einem. |
Wie der Bodenrichtwert im Verkehrswertgutachten auftaucht und wie man ihn selbst plausibilisiert, steht ausführlich im Artikel Bodenrichtwert bei Zwangsversteigerungen. Dieser Artikel hier befasst sich mit der anderen Hälfte: den Wohnflächenpreisen.
Abschnitt 5
Alle 16 Länder mit Links
Diese Übersicht ist der praktische Teil: Wo veröffentlicht welches Land seine Daten, in welcher Form, und darf man damit arbeiten? Alle Links wurden am 8. September 2026 geprüft. Die bundesweite Einstiegsseite für Bodenrichtwerte ist BORIS-D — sie führt die Bodenrichtwerte aller Länder zusammen, aber nur die Bodenrichtwerte, nicht die Wohnflächenpreise.
Warum hier keine Preise stehen
| Land | Was veröffentlicht wird | Form | Einstieg |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Immobilienrichtwerte je Bodenrichtwertzone für Wohnung, Haus, Reihenhaus und Mehrfamilienhaus; dazu Grundstücksmarktdaten | Geodatei, frei herunterladbar | boris.nrw.de |
| Niedersachsen | Vergleichsfaktoren je Gutachterausschuss-Region, Bodenrichtwerte, Rohertragsfaktoren | interaktive Dashboards | immobilienmarkt.niedersachsen.de |
| Bayern | Immobilienmarktbericht mit Wohnflächenpreisen je Kreis und kreisfreier Stadt | PDF-Bericht | gutachterausschuesse-bayern.de |
| Hessen | Vergleichsfaktoren des Landes, Bodenrichtwerte über BORIS Hessen | PDF mit Werttabellen, dazu Geodienst | BORIS Hessen |
| Brandenburg | Vergleichsfaktoren für Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser nach Teilräumen; Bodenrichtwerte | PDF, dazu Geodienst | gutachterausschuss.brandenburg.de |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesgrundstücksmarktbericht mit Wohnflächenpreisen je Kreis nach Baujahrsklasse | PDF-Bericht | laiv-mv.de |
| Thüringen | Immobilienmarktbericht mit Kaufpreisen je Kreis und Baujahrsklasse, inklusive Mehrfamilienhäusern | Excel-Tabelle | tlbg.thueringen.de |
| Sachsen-Anhalt | Gebäudefaktoren als Rechenfunktion, Mietübersicht, Bodenrichtwerte | PDF mit Regressionsformeln | lvermgeo.sachsen-anhalt.de |
| Berlin | Immobilienmarktbericht je Altbezirk, Ad-hoc-Marktreports | PDF-Bericht | berlin.de/gutachterausschuss |
| Hamburg | Immobilienmarktbericht mit Lageklassen und Stadtteilwerten | PDF-Bericht, dazu Dashboard | hamburg.de |
| Schleswig-Holstein | 15 Kreis- und Stadtausschüsse mit eigenen Marktberichten, Zentrale Geschäftsstelle beim Landesamt | PDF je Kreis, Bodenrichtwerte im Portal | LVermGeo SH |
| Sachsen | Landesbericht plus Berichte der 13 Kreisausschüsse, teils sehr fein gegliedert | PDF je Ausschuss, teils kostenpflichtig | boris.sachsen.de |
| Rheinland-Pfalz | Landesbericht plus örtliche Grundstücksmarktberichte der zwölf Ausschüsse | PDF, kostenfrei abrufbar | gutachterausschuesse.rlp.de |
| Baden-Württemberg | Kommunal organisiert; Zentrale Geschäftsstelle beim Landesamt für die überregionale Auswertung | je Stadt verschieden | BORIS BW |
| Saarland | Ein Oberer Gutachterausschuss, ein Landesbericht; Bodenrichtwerte frei | PDF, Vollbericht kostenpflichtig | geoportal.saarland.de |
| Bremen | Grundstücksmarktbericht; der kostenfreie Auszug deckt nur einen Haustyp ab | PDF, Vollbericht kostenpflichtig | gutachterausschuss.bremen.de |
Abschnitt 6
Wie aus 89 Ausschüssen eine Spanne wird
Zwischen einer Excel-Datei mit 82 Blättern und der Zeile „2.414 – 3.773 €/m²“ auf einer Ortsseite liegen fünf Schritte. Sie sind hier ausgeschrieben, weil man eine Zahl nur beurteilen kann, wenn man weiß, was mit ihr gemacht wurde.
| Schritt | Was passiert | Warum |
|---|---|---|
| 1 — Ein gemeinsames Maß | Alles wird auf € je m² Wohnfläche gebracht. Quellen in anderen Bezugsgrößen werden mit dem Faktor umgerechnet, den die Quelle selbst nennt. | Berlin rechnet sonst in wertrelevanter Geschossfläche. Wer das verwechselt, liegt um rund ein Fünftel daneben — der Bericht liefert den Umrechnungsfaktor deshalb gleich mit. |
| 2 — Ebene mitführen | Jede Zeile trägt, ob sie für eine Gemeinde oder für einen ganzen Kreis gilt. Im Bestand sind das 2.004 Gemeinde- gegen 1.988 Kreiszeilen. | Ein Kreiswert gilt für alle Orte des Kreises gleich. Gemessen an der Überlappung in Nordrhein-Westfalen kostet die gröbere Auflösung 11 bis 14 Prozent Genauigkeit. |
| 3 — Rangfolge | Liegen für einen Ort mehrere Zeilen vor, gewinnt die amtliche vor der Portalrecherche; bei gleichem Rang die mit dem jüngeren Berichtsjahr. | Portalschätzungen sind Angebotspreise. Sie stehen nur dort, wo es nichts Besseres gibt — und tragen dann sichtbar den Hinweis „Portalschätzung“. |
| 4 — Punktwert bleibt Punktwert | 1.693 der 3.992 Zeilen nennen nur einen Mittelwert ohne Streuung. Sie werden als Einzelwert gezeigt, nicht als Spanne. | Aus einem Mittelwert eine Spanne zu bauen hieße, die Breite zu erfinden. Die Box schreibt in diesem Fall ausdrücklich „Einzelwert, die Quelle nennt keine Spanne“. |
| 5 — Freigabe | Jede Zeile wird einzeln geprüft und freigegeben. Auffällig breite Bänder werden verworfen, es sei denn, die Breite steht so in einer amtlichen Tabelle. | Ein Band, das vom Ein- zum Vierfachen reicht, ordnet nichts mehr ein. Die Grenze liegt beim 2,5-fachen; begründete Ausnahmen tragen den Grund in der Zeile. |
Die Quellenangabe steht am Fuß jeder Box im ausgelieferten Seitentext — nicht hinter einem Klick und nicht in einem Tooltip. Das ist keine Designentscheidung, sondern Bedingung mehrerer Genehmigungen: Fällt die Angabe aus der Anzeige, fällt die Grundlage der Erlaubnis mit ihr.
Abschnitt 7
Das Marktband lesen
Die Marktdaten-Box zeigt drei Dinge: ein Band von der unteren zur oberen Grenze der amtlichen Spanne, einen Strich für den typischen Wert und — auf Objekt- und Ortsseiten — ein Rautenzeichen für den Verkehrswert des konkreten Objekts je Quadratmeter Wohnfläche.
Abbildung 4 · Aufbau der Marktdaten-Box
Es gibt bewusst keine Ampel. Kein Grün für „günstig“, kein Rot für „teuer“. Der Grund ist inhaltlich: Ein Verkehrswert unterhalb des Bandes misst in aller Regel den Zustand des Objekts, nicht eine Gelegenheit. Deshalb stehen Baujahr und Zustandsstufe in der Box vor dem Preis, und der Marker trägt dieselbe Farbe wie jeder andere Wert.
Abschnitt 8
Praxisbeispiel: ein Haus in Dortmund
Dortmund eignet sich als Beispiel, weil Nordrhein-Westfalen seine Immobilienrichtwerte unter der freiesten amtlichen Lizenz veröffentlicht — sie dürfen ohne Einschränkung zitiert werden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund weist für Wohnhäuser im Bestand aus (Berichtsjahr 2026, Gemeindeebene):
Nun ein Beispielobjekt: ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche und einem Verkehrswert von 310.000 €. Das sind 2.214 €/m² — rund 200 €/m² oder 8 Prozent unter der unteren Grenze der Dortmunder Spanne. Genau dieser Fall ist in Abbildung 4 gezeichnet.
Was folgt daraus? Vier Lesarten, in dieser Reihenfolge:
- 1
Zuerst: der Zustand. Der weitaus häufigste Grund für einen Wert unter dem Band ist Sanierungsstau. Das Gutachten sagt, ob das Bad von 1978 ist und das Dach undicht — die Marktspanne sagt es nicht.
- 2
Dann: die Lage im Ort. 2.414 bis 3.773 €/m² ist die Spanne für ganz Dortmund. Innerhalb einer Großstadt liegen zwischen zwei Stadtteilen leicht 1.500 €/m². Ein Wert am unteren Rand kann schlicht heißen: einfache Wohnlage, korrekt bewertet.
- 3
Dann: das Datum. Der Verkehrswert stammt aus einem Gutachten mit einem Stichtag, der oft ein Jahr und mehr zurückliegt. Der Berichtsjahrgang der Marktdaten ist ein anderer. Zwei Zeitpunkte, die nicht zusammenfallen.
- 4
Erst dann: der Markt. Bleibt nach diesen drei Punkten ein Abstand übrig, kann er auf ein Missverhältnis hindeuten. Aber er ist der Rest der Rechnung, nicht ihr Anfang — und ein Grund für eine Besichtigung, nicht für ein Gebot.
Warum die amtliche Zeile gewinnt
Abschnitt 9
Was diese Zahlen nicht können
Amtliche Marktdaten sind die beste verfügbare Grundlage — und trotzdem beantworten sie eine ganze Reihe von Fragen nicht. Diese Liste ist der wichtigste Teil des Artikels.
| Grenze | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|
| Sie beschreiben die Vergangenheit | Ein Bericht mit dem Jahrgang 2026 wertet Kauffälle aus 2024 und 2025 aus. In einem drehenden Markt ist das die Lage von vorgestern. |
| Sie kennen Ihr Objekt nicht | Stadtteil, Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung, bestehen bleibende Rechte — nichts davon ist herausgerechnet. Diese Merkmale erklären oft den größten Teil eines Abstands. |
| Kreiswerte glätten | Wo nur ein Kreiswert vorliegt, bekommen alle Orte des Kreises dieselbe Zahl — die teure Kleinstadt genauso wie das abgelegene Dorf. |
| Freihändig ist nicht Zwangsversteigerung | Die Preise stammen aus normalen Verkäufen. Zuschläge im Versteigerungstermin liegen typischerweise darunter — die Spanne ist kein Preisziel für ein Gebot. |
| Bestandsmiete ist nicht Marktmiete | Mietangaben aus amtlichen Erhebungen umfassen langjährige Altverträge und liegen deshalb systematisch unter dem, was bei Neuvermietung erzielbar wäre. |
| Eine Spanne ist keine Verteilung | Wo sie aus Baujahrsklassen entsteht statt aus Perzentilen, beschreibt sie den Unterschied zwischen alten und neuen Häusern, nicht die Streuung innerhalb der Stadt. Die Box vermerkt das an der Zeile. |
Ein Beispiel aus der eigenen Arbeit
Abschnitt 10
Wo noch nichts steht
In 6 Bundesländern steht in unseren Boxen bislang keine amtliche Zeile. Der Grund ist selten die Datenlage — meistens ist es das Nutzungsrecht.
| Land | Woran es liegt |
|---|---|
| Schleswig-Holstein | Das Land verweist an die 15 Kreisausschüsse. Vier haben zugestimmt, einige führen gar keine Vergleichsfaktoren, mehrere antworten nicht. Ein Teil der Faktoren gilt zudem ohne Bodenwert. |
| Sachsen | Der Landesbericht führt die entscheidenden Werte nur als Rasterbild. Die Kreisberichte sind besser, aber genehmigungspflichtig; einer ist kostenpflichtig. Anfragen an alle 13 Ausschüsse laufen. |
| Rheinland-Pfalz | Die örtlichen Berichte sind kostenfrei abrufbar und inhaltlich gut — teils bis auf Gemarkungsebene. Das Impressum untersagt die Verwendung für Handelszwecke, ohne einen Weg zur Einwilligung zu nennen. Anfrage läuft. |
| Baden-Württemberg | Kommunal organisiert; einzelne Städte veröffentlichen frei, andere verlangen eine Gebühr. Offen ist, ob das Kommerzialisierungsverbot der Geofachdaten auch abgeleitete Auswertungen erfasst. Anfrage an die Landesstelle läuft. |
| Saarland | Ein Land, ein Bericht, eine Gebühr — der einfachste Zuschnitt aller offenen Länder. Die Nutzungsfrage wäre auch nach einem Kauf noch zu klären. |
| Bremen | Der kostenfreie Auszug enthält nur Doppelhaushälften in bevorzugten Lagen. Eine Stadtspanne daraus wäre systematisch zu hoch. |
Wo keine amtliche Zeile vorliegt, steht entweder gar nichts oder eine Portalrecherche — und die ist als solche gekennzeichnet: auf Orts- und Kreisseiten mit dem Hinweis „Portalschätzung“, auf einer Objektseite als „Portal-Preisatlas“ in der Quellenzeile. Von 3.992 freigegebenen Zeilen sind das 289, also gut sieben Prozent — und knapp die Hälfte davon sieht ohnehin niemand: Bei 141 liegt für denselben Ort und dasselbe Segment eine amtliche Zeile daneben, die nach der Rangfolge aus Abschnitt 6 gewinnt. Die übrigen stehen dort, wo sonst gar keine Zahl stünde — und werden ersetzt, sobald eine amtliche Quelle offensteht.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich als Privatperson die Kaufpreissammlung einsehen?
Was kostet eine Auskunft beim Gutachterausschuss?
Warum weichen die Zahlen zweier Quellen für dieselbe Stadt voneinander ab?
Ist ein Verkehrswert unter der Marktspanne ein Schnäppchen?
Warum steht bei manchen Orten ein Einzelwert statt einer Spanne?
Wie oft ändern sich die Daten?
Gilt der Bodenrichtwert auch für mein Grundstück?
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