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Regional & Lokales · Artikel 07

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte: wer die amtlichen Immobilienpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist

Unter jeder Preisspanne auf dieser Seite steht der Name einer Behörde, die kaum jemand kennt. Dieser Artikel erklärt, wer diese Stellen sind, warum ihre Zahlen anders entstehen als Portalpreise, wo jedes Bundesland sie veröffentlicht — und wo die Grenzen liegen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Immobilien-, Finanzierungs-, Steuer- oder Bewertungsberatung. Amtliche Marktdaten beschreiben zurückliegende Kauffälle und sagen nichts über ein einzelnes Objekt. Vor einem Gebot gehören Gutachten, Grundbuch und eine eigene Besichtigung dazu. Stand: 8. September 2026.

Auf einen Blick

In Deutschland gibt es kein Bundesamt für Immobilienpreise. Es gibt unabhängige Gutachterausschüsse bei Kreisen und Städten, die jeden beurkundeten Kaufvertrag ihres Gebiets sehen und daraus Preisstatistiken errechnen. Ihre Zahlen sind bezahlte Preise, keine Angebotspreise — das ist der entscheidende Unterschied zu jedem Portal. In unseren Marktdaten-Boxen stehen 3.992 geprüfte Preiszeilen für 1.955 Orte; 3.684 davon (92 %) stammen von 71 Gutachterausschüssen aus 10 Bundesländern und decken 1.933 dieser Orte ab.

Abschnitt 1

Wer die Preise erhebt

Wenn in Deutschland ein Grundstück den Besitzer wechselt, erfährt das eine Stelle immer: der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Er ist kein Amt im üblichen Sinn, sondern ein Gremium, das nach § 192 Baugesetzbuch gebildet wird — ausdrücklich selbständig und unabhängig. Niemand kann ihm vorschreiben, welche Zahl herauskommen soll: keine Stadtverwaltung, kein Ministerium, kein Verband.

Besetzt ist er mit ehrenamtlichen Sachverständigen aus der Region — Architektinnen, Bausachverständigen, Maklern, Bankleuten, bei ländlichen Flächen auch Landwirtinnen. Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wirkt zusätzlich jemand aus der Finanzverwaltung mit, der Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken hat. Die laufende Arbeit erledigt eine hauptamtliche Geschäftsstelle, meist beim Kreis oder bei der Stadt.

Die Aufgaben stehen in § 193 BauGB: Verkehrswertgutachten auf Antrag erstatten, die Kaufpreissammlung führen und auswerten, Bodenrichtwerte beschließen und die für die Wertermittlung erforderlichen Daten veröffentlichen. Der letzte Punkt ist der, um den es hier geht — er ist der Grund, warum es in Deutschland überhaupt belastbare Immobilienpreisstatistik gibt.

Der Unterschied in einem Satz

Ein Portal zeigt, was jemand verlangt. Ein Gutachterausschuss zeigt, was jemand bezahlt hat. Zwischen beidem liegt in der Regel ein Abschlag — und in unruhigen Marktphasen ein erheblicher.

Abschnitt 2

Die Kaufpreissammlung: warum diese Zahlen echt sind

Jeder Immobilienkaufvertrag in Deutschland muss notariell beurkundet werden. Und § 195 BauGB verpflichtet die Notarinnen und Notare, von jeder dieser Urkunden eine Abschrift an den zuständigen Gutachterausschuss zu schicken. Ohne Ausnahme, ohne Antrag, ohne Zustimmung der Beteiligten.

Daraus entsteht die Kaufpreissammlung: keine Stichprobe, keine Umfrage, keine Auswahl — sondern jeder einzelne tatsächlich bezahlte Preis eines Gebiets, mit Fläche, Baujahr, Lage und Vertragsdatum. Kein Portal und kein Marktforschungsinstitut hat Vergleichbares, weil kein Portal einen gesetzlichen Anspruch auf diese Daten hat.

Einsehen darf man die Sammlung nicht. Sie enthält Namen, Adressen und Vertragsdetails; herausgegeben werden nur Auswertungen, in denen der einzelne Fall nicht mehr erkennbar ist. Was öffentlich wird, ist also immer schon verdichtet: ein Mittelwert, ein Median, eine Spanne, eine Rechenfunktion.

Abbildung 1 · Der Weg eines Kaufvertrags

Der Weg eines Kaufvertrags in die amtliche StatistikVier Stationen: Der Notar beurkundet den bezahlten Preis. Eine Abschrift des Vertrags geht nach Paragraf 195 Baugesetzbuch an den Gutachterausschuss und wird dort in die Kaufpreissammlung aufgenommen. Der Ausschuss wertet die Sammlung aus und leitet daraus Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren ab. Veröffentlicht wird nur die Auswertung, nie der einzelne Kaufvertrag.KaufvertragNotar beurkundetden bezahlten PreisKaufpreissammlungAbschrift geht an denAusschuss (§ 195 BauGB)AuswertungBodenrichtwerte,VergleichsfaktorenVeröffentlichungMarktbericht, Portal,DateiDie Sammlung selbst bleibt verschlossen.Öffentlich wird nur, was daraus errechnet wurde — nie der einzelne Vertrag.
Vom beurkundeten Preis zur veröffentlichten Statistik. Der Schritt von links nach rechts ist gesetzlich verpflichtend, nicht freiwillig — deshalb ist die Grundlage vollständig.

Abschnitt 3

Wer wo zuständig ist

Es gibt keine bundesweite Stelle. Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, teils in gemeinsamen Ausschüssen — im Bestand steht zum Beispiel „Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten“. Über ihnen steht in fast jedem Land ein Oberer Gutachterausschuss (in Baden-Württemberg eine Zentrale Geschäftsstelle), der die landesweiten Auswertungen zusammenführt.

Diese Struktur ist der Grund für fast alle Mühen, die in diesem Artikel noch vorkommen: Jedes Land regelt Form, Umfang und Nutzungsrecht selbst. Nordrhein-Westfalen liefert eine Geodatei zum Herunterladen, Hessen ein PDF mit Werttabellen, Thüringen eine Excel-Datei mit 82 Blättern, Niedersachsen interaktive Dashboards, Sachsen-Anhalt gar keine Tabelle, sondern die Regressionsfunktion selbst — mit Koeffizienten und Gültigkeitsbereich. Vier Standorte eines einzigen Landes leiten ihre Faktoren unabhängig voneinander ab; kleine Unterschiede sind dort ausdrücklich gewollt.

Für uns heißt das: sechzehn Länder, sechzehn Rechtslagen, sechzehn Einleseverfahren. Wo Sie unten eine Preisspanne sehen, steckt dahinter je nach Land ein anderer Weg — und in einigen Ländern noch gar keiner.

Abbildung 2 · Wer im eigenen Land zuständig ist

Die zuständigen Stellen der sechzehn LänderEine Deutschlandkarte. Jedes Bundesland führt zur Seite seines Oberen Gutachterausschusses oder seiner zentralen Geschäftsstelle. Dieselben Adressen stehen in der Tabelle im nächsten Abschnitt, dort mit Angabe dessen, was das Land veröffentlicht.Baden-Württemberg — BORIS BWBayern — gutachterausschuesse-bayern.deBrandenburg — gutachterausschuss.brandenburg.deHessen — BORIS HessenMecklenburg-Vorpommern — laiv-mv.deNiedersachsen — immobilienmarkt.niedersachsen.deNordrhein-Westfalen — boris.nrw.deRheinland-Pfalz — gutachterausschuesse.rlp.deSaarland — geoportal.saarland.deSachsen — boris.sachsen.deSachsen-Anhalt — lvermgeo.sachsen-anhalt.deSchleswig-Holstein — LVermGeo SHThüringen — tlbg.thueringen.deBerlin — berlin.de/gutachterausschussBremen — gutachterausschuss.bremen.deHamburg — hamburg.deBaden-WürttembergBayernBrandenburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringenBerlinBremenHamburg
Jedes Land führt zu seiner zuständigen Stelle — dem Oberen Gutachterausschuss oder, wo es keinen gibt, der zentralen Geschäftsstelle des Landes. Adressen geprüft am 8. September 2026.

Abschnitt 4

Vier Zahlen, vier Bedeutungen

Ein Gutachterausschuss veröffentlicht nicht „den Immobilienpreis“, sondern mehrere verschiedene Größen. Sie werden regelmäßig verwechselt, und die Verwechslung ist teuer: Wer einen Bodenrichtwert für einen Hauspreis hält, liegt nicht um Prozente daneben, sondern um ein Vielfaches.

Abbildung 3 · Bodenrichtwert gegen Wohnflächenpreis

Bodenrichtwert und Wohnflächenpreis messen VerschiedenesLinks: Der Bodenrichtwert misst allein das Grundstück und wird je Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben. Rechts: Der Vergleichsfaktor oder Wohnflächenpreis misst Gebäude und Grundstück zusammen und wird je Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Beide Zahlen lassen sich nicht ineinander umrechnen, ohne die Bauweise zu kennen.nur das Grundstückzählt nicht mitBodenrichtwertEinheit: € je m² GrundstücksflächeSagt: Was der nackte Boden hier wert ist.Grundstück+ GebäudeVergleichsfaktor / WohnflächenpreisEinheit: € je m² WohnflächeSagt: Was das fertige Haus hier kostet.
Zwei Zahlen, zwei Bezugsgrößen. Sie lassen sich nicht ineinander umrechnen, ohne die Bauweise zu kennen — der Bodenrichtwert bezieht sich auf Quadratmeter Grundstück, der Wohnflächenpreis auf Quadratmeter Wohnfläche.
ZahlMisstEinheitTypische Verwechslung
BodenrichtwertDen unbebauten Boden in einer Zone, bezogen auf ein gedachtes Normgrundstück€ / m² GrundstückWird für den Wert der Immobilie gehalten. Er ist nur ein Bestandteil davon.
Vergleichsfaktor / WohnflächenpreisDas bebaute Grundstück: Gebäude und Boden zusammen€ / m² WohnflächeManche Länder weisen ihn ohne Bodenwert aus. Dann fehlt rund ein Fünftel.
GrundstücksmarktberichtDen Jahresbericht: Umsätze, Fallzahlen, Preisniveaus, EntwicklungengemischtDie genannten Spannen sind oft landesweit, nicht örtlich.
MietübersichtMieten, sofern das Land überhaupt welche erhebt€ / m² im MonatBestandsmiete wird für Neuvertragsmiete gehalten — siehe Abschnitt 9.
Liegenschaftszins, RohertragsfaktorRechengrößen für die ErtragsbewertungProzent bzw. VielfachesEin Rohertragsfaktor ist kein Preis — er wird erst mit einer Miete zu einem.

Wie der Bodenrichtwert im Verkehrswertgutachten auftaucht und wie man ihn selbst plausibilisiert, steht ausführlich im Artikel Bodenrichtwert bei Zwangsversteigerungen. Dieser Artikel hier befasst sich mit der anderen Hälfte: den Wohnflächenpreisen.

Abschnitt 5

Alle 16 Länder mit Links

Diese Übersicht ist der praktische Teil: Wo veröffentlicht welches Land seine Daten, in welcher Form, und darf man damit arbeiten? Alle Links wurden am 8. September 2026 geprüft. Die bundesweite Einstiegsseite für Bodenrichtwerte ist BORIS-D — sie führt die Bodenrichtwerte aller Länder zusammen, aber nur die Bodenrichtwerte, nicht die Wohnflächenpreise.

Warum hier keine Preise stehen

Diese Tabelle nennt Quellen und Rechtslage, aber keine Zahlen. Mehrere Länder haben uns die Nutzung ihrer Daten ausdrücklich nur für die Einordnung einzelner Objekte und Orte gestattet; eine Preistabelle in einem Ratgeberartikel wäre eine andere Nutzung und bräuchte eine neue Zustimmung. Die Zahlen stehen deshalb dort, wo sie hingehören: in den Marktdaten-Boxen der Orts-, Kreis- und Objektseiten, jeweils mit Institution, Berichtsjahr und räumlicher Ebene.

LandWas veröffentlicht wirdFormEinstieg
Nordrhein-WestfalenImmobilienrichtwerte je Bodenrichtwertzone für Wohnung, Haus, Reihenhaus und Mehrfamilienhaus; dazu GrundstücksmarktdatenGeodatei, frei herunterladbarboris.nrw.de
NiedersachsenVergleichsfaktoren je Gutachterausschuss-Region, Bodenrichtwerte, Rohertragsfaktoreninteraktive Dashboardsimmobilienmarkt.niedersachsen.de
BayernImmobilienmarktbericht mit Wohnflächenpreisen je Kreis und kreisfreier StadtPDF-Berichtgutachterausschuesse-bayern.de
HessenVergleichsfaktoren des Landes, Bodenrichtwerte über BORIS HessenPDF mit Werttabellen, dazu GeodienstBORIS Hessen
BrandenburgVergleichsfaktoren für Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser nach Teilräumen; BodenrichtwertePDF, dazu Geodienstgutachterausschuss.brandenburg.de
Mecklenburg-VorpommernLandesgrundstücksmarktbericht mit Wohnflächenpreisen je Kreis nach BaujahrsklassePDF-Berichtlaiv-mv.de
ThüringenImmobilienmarktbericht mit Kaufpreisen je Kreis und Baujahrsklasse, inklusive MehrfamilienhäusernExcel-Tabelletlbg.thueringen.de
Sachsen-AnhaltGebäudefaktoren als Rechenfunktion, Mietübersicht, BodenrichtwertePDF mit Regressionsformelnlvermgeo.sachsen-anhalt.de
BerlinImmobilienmarktbericht je Altbezirk, Ad-hoc-MarktreportsPDF-Berichtberlin.de/gutachterausschuss
HamburgImmobilienmarktbericht mit Lageklassen und StadtteilwertenPDF-Bericht, dazu Dashboardhamburg.de
Schleswig-Holstein15 Kreis- und Stadtausschüsse mit eigenen Marktberichten, Zentrale Geschäftsstelle beim LandesamtPDF je Kreis, Bodenrichtwerte im PortalLVermGeo SH
SachsenLandesbericht plus Berichte der 13 Kreisausschüsse, teils sehr fein gegliedertPDF je Ausschuss, teils kostenpflichtigboris.sachsen.de
Rheinland-PfalzLandesbericht plus örtliche Grundstücksmarktberichte der zwölf AusschüssePDF, kostenfrei abrufbargutachterausschuesse.rlp.de
Baden-WürttembergKommunal organisiert; Zentrale Geschäftsstelle beim Landesamt für die überregionale Auswertungje Stadt verschiedenBORIS BW
SaarlandEin Oberer Gutachterausschuss, ein Landesbericht; Bodenrichtwerte freiPDF, Vollbericht kostenpflichtiggeoportal.saarland.de
BremenGrundstücksmarktbericht; der kostenfreie Auszug deckt nur einen Haustyp abPDF, Vollbericht kostenpflichtiggutachterausschuss.bremen.de

Abschnitt 6

Wie aus 89 Ausschüssen eine Spanne wird

Zwischen einer Excel-Datei mit 82 Blättern und der Zeile „2.414 – 3.773 €/m²“ auf einer Ortsseite liegen fünf Schritte. Sie sind hier ausgeschrieben, weil man eine Zahl nur beurteilen kann, wenn man weiß, was mit ihr gemacht wurde.

SchrittWas passiertWarum
1 — Ein gemeinsames MaßAlles wird auf € je m² Wohnfläche gebracht. Quellen in anderen Bezugsgrößen werden mit dem Faktor umgerechnet, den die Quelle selbst nennt.Berlin rechnet sonst in wertrelevanter Geschossfläche. Wer das verwechselt, liegt um rund ein Fünftel daneben — der Bericht liefert den Umrechnungsfaktor deshalb gleich mit.
2 — Ebene mitführenJede Zeile trägt, ob sie für eine Gemeinde oder für einen ganzen Kreis gilt. Im Bestand sind das 2.004 Gemeinde- gegen 1.988 Kreiszeilen.Ein Kreiswert gilt für alle Orte des Kreises gleich. Gemessen an der Überlappung in Nordrhein-Westfalen kostet die gröbere Auflösung 11 bis 14 Prozent Genauigkeit.
3 — RangfolgeLiegen für einen Ort mehrere Zeilen vor, gewinnt die amtliche vor der Portalrecherche; bei gleichem Rang die mit dem jüngeren Berichtsjahr.Portalschätzungen sind Angebotspreise. Sie stehen nur dort, wo es nichts Besseres gibt — und tragen dann sichtbar den Hinweis „Portalschätzung“.
4 — Punktwert bleibt Punktwert1.693 der 3.992 Zeilen nennen nur einen Mittelwert ohne Streuung. Sie werden als Einzelwert gezeigt, nicht als Spanne.Aus einem Mittelwert eine Spanne zu bauen hieße, die Breite zu erfinden. Die Box schreibt in diesem Fall ausdrücklich „Einzelwert, die Quelle nennt keine Spanne“.
5 — FreigabeJede Zeile wird einzeln geprüft und freigegeben. Auffällig breite Bänder werden verworfen, es sei denn, die Breite steht so in einer amtlichen Tabelle.Ein Band, das vom Ein- zum Vierfachen reicht, ordnet nichts mehr ein. Die Grenze liegt beim 2,5-fachen; begründete Ausnahmen tragen den Grund in der Zeile.

Die Quellenangabe steht am Fuß jeder Box im ausgelieferten Seitentext — nicht hinter einem Klick und nicht in einem Tooltip. Das ist keine Designentscheidung, sondern Bedingung mehrerer Genehmigungen: Fällt die Angabe aus der Anzeige, fällt die Grundlage der Erlaubnis mit ihr.

Abschnitt 7

Das Marktband lesen

Die Marktdaten-Box zeigt drei Dinge: ein Band von der unteren zur oberen Grenze der amtlichen Spanne, einen Strich für den typischen Wert und — auf Objekt- und Ortsseiten — ein Rautenzeichen für den Verkehrswert des konkreten Objekts je Quadratmeter Wohnfläche.

Abbildung 4 · Aufbau der Marktdaten-Box

Aufbau der Marktdaten-BoxDas goldene Band reicht vom unteren zum oberen Rand der amtlichen Spanne, hier 2.414 bis 3.773 Euro je Quadratmeter. Der braune Strich markiert den typischen Wert bei 2.910 Euro. Das dunkle Quadrat ist der Verkehrswert des Objekts je Quadratmeter Wohnfläche, hier 2.214 Euro. Es liegt unterhalb des Bandes; die gestrichelte Linie zeigt den Abstand von 200 Euro je Quadratmeter.typisch 2.9102.4143.7732.214Objekt200 €/m² unter der SpanneSpanne im Gebiettypischer WertVerkehrswert je m² Wohnfläche
Dieselben Formen und Farben wie in der echten Box. Liegt ein Objekt außerhalb des Bandes, wird es nicht an den Rand geklemmt, sondern mit gestrichelter Verbindung außerhalb gezeigt.

Es gibt bewusst keine Ampel. Kein Grün für „günstig“, kein Rot für „teuer“. Der Grund ist inhaltlich: Ein Verkehrswert unterhalb des Bandes misst in aller Regel den Zustand des Objekts, nicht eine Gelegenheit. Deshalb stehen Baujahr und Zustandsstufe in der Box vor dem Preis, und der Marker trägt dieselbe Farbe wie jeder andere Wert.

Abschnitt 8

Praxisbeispiel: ein Haus in Dortmund

Dortmund eignet sich als Beispiel, weil Nordrhein-Westfalen seine Immobilienrichtwerte unter der freiesten amtlichen Lizenz veröffentlicht — sie dürfen ohne Einschränkung zitiert werden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund weist für Wohnhäuser im Bestand aus (Berichtsjahr 2026, Gemeindeebene):

untere Grenze
2.414
€/m² Wohnfläche
typischer Wert
2.910
€/m² Wohnfläche
obere Grenze
3.773
€/m² Wohnfläche

Nun ein Beispielobjekt: ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche und einem Verkehrswert von 310.000 €. Das sind 2.214 €/m² — rund 200 €/m² oder 8 Prozent unter der unteren Grenze der Dortmunder Spanne. Genau dieser Fall ist in Abbildung 4 gezeichnet.

Was folgt daraus? Vier Lesarten, in dieser Reihenfolge:

  1. 1

    Zuerst: der Zustand. Der weitaus häufigste Grund für einen Wert unter dem Band ist Sanierungsstau. Das Gutachten sagt, ob das Bad von 1978 ist und das Dach undicht — die Marktspanne sagt es nicht.

  2. 2

    Dann: die Lage im Ort. 2.414 bis 3.773 €/m² ist die Spanne für ganz Dortmund. Innerhalb einer Großstadt liegen zwischen zwei Stadtteilen leicht 1.500 €/m². Ein Wert am unteren Rand kann schlicht heißen: einfache Wohnlage, korrekt bewertet.

  3. 3

    Dann: das Datum. Der Verkehrswert stammt aus einem Gutachten mit einem Stichtag, der oft ein Jahr und mehr zurückliegt. Der Berichtsjahrgang der Marktdaten ist ein anderer. Zwei Zeitpunkte, die nicht zusammenfallen.

  4. 4

    Erst dann: der Markt. Bleibt nach diesen drei Punkten ein Abstand übrig, kann er auf ein Missverhältnis hindeuten. Aber er ist der Rest der Rechnung, nicht ihr Anfang — und ein Grund für eine Besichtigung, nicht für ein Gebot.

Warum die amtliche Zeile gewinnt

Für Dortmund liegt uns neben der amtlichen Zeile auch eine ältere Portalrecherche vor. Sie nennt als typischen Wert 3.400 €/m² — rund 17 Prozent über den 2.910 €/m² des Gutachterausschusses. Angezeigt wird die amtliche Zahl. Genau dafür gibt es die Rangfolge aus Abschnitt 6.

Abschnitt 9

Was diese Zahlen nicht können

Amtliche Marktdaten sind die beste verfügbare Grundlage — und trotzdem beantworten sie eine ganze Reihe von Fragen nicht. Diese Liste ist der wichtigste Teil des Artikels.

GrenzeWas das praktisch bedeutet
Sie beschreiben die VergangenheitEin Bericht mit dem Jahrgang 2026 wertet Kauffälle aus 2024 und 2025 aus. In einem drehenden Markt ist das die Lage von vorgestern.
Sie kennen Ihr Objekt nichtStadtteil, Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung, bestehen bleibende Rechte — nichts davon ist herausgerechnet. Diese Merkmale erklären oft den größten Teil eines Abstands.
Kreiswerte glättenWo nur ein Kreiswert vorliegt, bekommen alle Orte des Kreises dieselbe Zahl — die teure Kleinstadt genauso wie das abgelegene Dorf.
Freihändig ist nicht ZwangsversteigerungDie Preise stammen aus normalen Verkäufen. Zuschläge im Versteigerungstermin liegen typischerweise darunter — die Spanne ist kein Preisziel für ein Gebot.
Bestandsmiete ist nicht MarktmieteMietangaben aus amtlichen Erhebungen umfassen langjährige Altverträge und liegen deshalb systematisch unter dem, was bei Neuvermietung erzielbar wäre.
Eine Spanne ist keine VerteilungWo sie aus Baujahrsklassen entsteht statt aus Perzentilen, beschreibt sie den Unterschied zwischen alten und neuen Häusern, nicht die Streuung innerhalb der Stadt. Die Box vermerkt das an der Zeile.

Ein Beispiel aus der eigenen Arbeit

Wir hatten eine amtliche Mietquelle eingebaut, die 99 Prozent unserer Mietlücke geschlossen hätte — über 2.700 Orte auf einen Schlag. Sie wurde am selben Tag wieder entfernt. Es war eine Bestandsmiete über alle laufenden Mietverhältnisse, im Median 5,58 €/m². Neben dem Verkehrswert eines konkreten Objekts liest sich so eine Zahl wie eine erzielbare Miete — und als solche wäre sie falsch gewesen. Reichweite ersetzt keine Passgenauigkeit.

Abschnitt 10

Wo noch nichts steht

In 6 Bundesländern steht in unseren Boxen bislang keine amtliche Zeile. Der Grund ist selten die Datenlage — meistens ist es das Nutzungsrecht.

LandWoran es liegt
Schleswig-HolsteinDas Land verweist an die 15 Kreisausschüsse. Vier haben zugestimmt, einige führen gar keine Vergleichsfaktoren, mehrere antworten nicht. Ein Teil der Faktoren gilt zudem ohne Bodenwert.
SachsenDer Landesbericht führt die entscheidenden Werte nur als Rasterbild. Die Kreisberichte sind besser, aber genehmigungspflichtig; einer ist kostenpflichtig. Anfragen an alle 13 Ausschüsse laufen.
Rheinland-PfalzDie örtlichen Berichte sind kostenfrei abrufbar und inhaltlich gut — teils bis auf Gemarkungsebene. Das Impressum untersagt die Verwendung für Handelszwecke, ohne einen Weg zur Einwilligung zu nennen. Anfrage läuft.
Baden-WürttembergKommunal organisiert; einzelne Städte veröffentlichen frei, andere verlangen eine Gebühr. Offen ist, ob das Kommerzialisierungsverbot der Geofachdaten auch abgeleitete Auswertungen erfasst. Anfrage an die Landesstelle läuft.
SaarlandEin Land, ein Bericht, eine Gebühr — der einfachste Zuschnitt aller offenen Länder. Die Nutzungsfrage wäre auch nach einem Kauf noch zu klären.
BremenDer kostenfreie Auszug enthält nur Doppelhaushälften in bevorzugten Lagen. Eine Stadtspanne daraus wäre systematisch zu hoch.

Wo keine amtliche Zeile vorliegt, steht entweder gar nichts oder eine Portalrecherche — und die ist als solche gekennzeichnet: auf Orts- und Kreisseiten mit dem Hinweis „Portalschätzung“, auf einer Objektseite als „Portal-Preisatlas“ in der Quellenzeile. Von 3.992 freigegebenen Zeilen sind das 289, also gut sieben Prozent — und knapp die Hälfte davon sieht ohnehin niemand: Bei 141 liegt für denselben Ort und dasselbe Segment eine amtliche Zeile daneben, die nach der Rangfolge aus Abschnitt 6 gewinnt. Die übrigen stehen dort, wo sonst gar keine Zahl stünde — und werden ersetzt, sobald eine amtliche Quelle offensteht.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich als Privatperson die Kaufpreissammlung einsehen?

Nein. Sie enthält Namen, Adressen und Vertragsdetails und ist deshalb nicht öffentlich. Sie können beim zuständigen Gutachterausschuss aber ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten oder eine Auskunft über Vergleichspreise beantragen — dort fließt die Sammlung ein, ohne dass Einzelfälle erkennbar werden.

Was kostet eine Auskunft beim Gutachterausschuss?

Das regelt jedes Land selbst. Bodenrichtwerte sind fast überall kostenfrei online abrufbar. Grundstücksmarktberichte sind je nach Ausschuss frei, kosten eine niedrige zweistellige Summe oder sind nur gegen Gebühr zu haben. Ein individuelles Verkehrswertgutachten ist deutlich teurer und richtet sich nach dem Objektwert.

Warum weichen die Zahlen zweier Quellen für dieselbe Stadt voneinander ab?

Weil sie Verschiedenes messen. Unterschiedliche Berichtsjahre, unterschiedliche Bezugsgrößen (Wohnfläche gegen Geschossfläche), unterschiedliche Gebietszuschnitte (Gemeinde gegen Kreis) und unterschiedliche Erhebungsarten (bezahlte Preise gegen Angebotspreise) führen zu Unterschieden von zehn bis über dreißig Prozent, ohne dass eine der Zahlen falsch wäre.

Ist ein Verkehrswert unter der Marktspanne ein Schnäppchen?

In aller Regel nicht. Der häufigste Grund ist der Zustand des Objekts, gefolgt von der Lage innerhalb des Ortes. Erst wenn Gutachten, Stadtteil und Stichtag den Abstand nicht erklären, ist er ein Signal — und auch dann ein Anlass zur Prüfung, nicht zum Gebot.

Warum steht bei manchen Orten ein Einzelwert statt einer Spanne?

Weil die Quelle nur einen Mittelwert veröffentlicht. Bayern und Niedersachsen etwa nennen keinen Streuungswert. Aus einem Mittelwert eine Spanne abzuleiten hieße, die Breite zu erfinden — deshalb steht dort ausdrücklich „Einzelwert, die Quelle nennt keine Spanne“.

Wie oft ändern sich die Daten?

Die meisten Ausschüsse veröffentlichen jährlich, einige Länder mit Stichtag zum 1. Januar, andere mit einem Beschluss im Spätjahr. Bodenrichtwerte werden vielerorts nur alle zwei Jahre neu beschlossen. Das Berichtsjahr steht deshalb an jeder Zeile — es ist Teil der Zahl, nicht Beiwerk.

Gilt der Bodenrichtwert auch für mein Grundstück?

Nur näherungsweise. Er gilt für ein gedachtes Normgrundstück in einer Zone. Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und Altlasten Ihres Grundstücks können erheblich davon abweichen. Der Gutachterausschuss veröffentlicht dafür Umrechnungskoeffizienten.

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Verkehrswert
Der vom Gericht festgesetzte Wert der Immobilie. Er ist Bezugsgröße für Sicherheitsleistung und Wertgrenzen — nicht der zu erwartende Zuschlagspreis.
Bestehenbleibende Rechte
Rechte Dritter, die der Zuschlag nicht löscht — sie werden vom Ersteher übernommen und mindern den wirtschaftlichen Wert des Gebots.
Versteigerungstermin
Der öffentliche Gerichtstermin mit Bekanntmachungsteil, Bietzeit und Entscheidung über den Zuschlag.