Abschnitt 1
Beispiele für bestehenbleibende Rechte
Nicht alle Rechte im Grundbuch erlöschen mit dem Zuschlag. Je nach Rangstellung und Versteigerungsbedingungen können folgende Rechte bestehen bleiben:
| Recht | Mögliche Wirkung für den Ersteher |
|---|---|
| Wohnungsrecht | Nutzung des Objekts durch Dritte |
| Nießbrauch | Erträge stehen einem Dritten zu |
| Wegerecht | Nutzungsrecht des Nachbarn am Grundstück |
| Leitungsrecht | Bauliche Einschränkungen |
| Reallast | Laufende Zahlungspflicht |
| Erbbauzins | Regelmäßige Zahlung an Grundstückseigentümer |
Abschnitt 2
Zahlenbeispiel
Bestehenbleibende Rechte erhöhen die wirtschaftliche Belastung des Erwerbs über das Bargebot hinaus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bargebot | 180.000 € |
| Bestehenbleibendes Recht (z. B. Nießbrauch) | 50.000 € |
| Erwerbsnebenkosten | 16.000 € |
| Wirtschaftliche Gesamtbelastung | 246.000 € |
Beispielrechnung. Kein Steuer- oder Rechtsrat.
Abschnitt 3
Typische Fehler
| Fehler | Mögliche Folge |
|---|---|
| Nur das Bargebot betrachten | Gesamtaufwand unterschätzt |
| Grundbuch nicht vollständig prüfen | Rechte übersehen |
| Bestehenbleibendes Recht nicht bewerten | Maximalgebot falsch kalkuliert |
| Versteigerungsbedingungen nicht lesen | Kaufentscheidung auf unsicherer Basis |
Fachliche Grundlage
Quellen
- ZVG §§ 10, 11, 44, 49, 50, 52, 57, 57a, 67–70, 81, 83, 85a, 90, 91, 93, 146, 180
- ZPO §§ 704, 750, 794
- BGB §§ 566 ff., 573 ff.
- Rechtspflegergesetz (RPflG) §§ 1–3, 9
- Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) § 1
- Amtliche Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de