Abschnitt 1
Was ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Wert des unbebauten Bodens innerhalb einer bestimmten Lagezone. Er wird üblicherweise als Eurobetrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben.
Die gesetzliche Grundlage steht in § 196 BauGB: Bodenrichtwerte sind flächendeckende durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt werden. In bebauten Gebieten ist so zu ermitteln, als wäre der Boden unbebaut.
Wichtig zu verstehen: Der Bodenrichtwert ist kein garantierter Kaufpreis und auch kein vollständiger Immobilienwert. Er beschreibt nur den durchschnittlichen Wert des Bodens innerhalb einer Zone – ohne Gebäude, ohne Rechte, ohne Marktabweichungen.
Einfache Grundformel
Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert| Grundstücksfläche | 600 m² |
| Bodenrichtwert | 800 €/m² |
| Rechnerischer Bodenwert | 480.000 € |
Dieser Betrag ist der rechnerische Bodenwert. Er sagt noch nichts über den Wert eines Gebäudes auf dem Grundstück und auch nichts darüber, ob ein Käufer – oder Bieter – genau diesen Betrag zahlen würde.
Abschnitt 2
Wer ermittelt Bodenrichtwerte?
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt. Diese sind unabhängige, gesetzlich verankerte Gremien (§ 192 BauGB). Sie führen Kaufpreissammlungen, werten diese aus und ermitteln daraus Bodenrichtwerte sowie weitere Marktdaten: Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren.
Die Kaufpreissammlung ist besonders wertvoll, weil die Gutachterausschüsse nicht mit Angebotspreisen, sondern mit tatsächlich beurkundeten Kaufverträgen arbeiten. Nach § 195 BauGB sind Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss zur Führung der Kaufpreissammlung zu übermitteln.
Notarieller Kaufvertrag wird geschlossen
Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Preis
Kaufvertrag geht in die Kaufpreissammlung
Übermittlung an den zuständigen Gutachterausschuss (§ 195 BauGB)
Auswertung vergleichbarer Kauffälle
Statistische Analyse nach Lage, Nutzungsart, Größe
Bildung von Bodenrichtwertzonen
Grundstücke mit weitgehend übereinstimmender Nutzung werden zusammengefasst
Veröffentlichung als Bodenrichtwert in €/m²
Grundlage für Bewertung, Steuer, Gutachten, Due Diligence
Abschnitt 3
Wo findet man den Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte können in den Informationssystemen der Bundesländer eingesehen werden. Das länderübergreifende Portal BORIS-D stellt Bodenrichtwerte aller Gutachterausschüsse einheitlich, webbasiert und öffentlich zugänglich bereit.
| Quelle | Typischer Nutzen | Zugang |
|---|---|---|
| BORIS-D | Bundesweite Orientierung, Kartenansicht | boris.de, öffentlich |
| Landesportale (BORIS NRW, Bayern etc.) | Amtliche Portale mit mehr Detailtiefe | Öffentlich, teils kostenpflichtig |
| Örtlicher Gutachterausschuss | Verbindlichere Auskünfte, Sonderdaten | Auf Anfrage, Gebühren |
| Grundstücksmarktberichte | Marktanalyse, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren | Kauf beim Gutachterausschuss |
| Versteigerungspilot | Bodenrichtwert direkt bei Objektdaten integriert | In der Objektansicht |
Abschnitt 4
Bodenrichtwert, Bodenwert, Verkehrswert, Kaufpreis: Was ist der Unterschied?
Viele Missverständnisse entstehen, weil diese Begriffe im Alltag vermischt werden. Für die Due Diligence ist die klare Unterscheidung entscheidend.
| Begriff | Was er beschreibt | Beispiel |
|---|---|---|
| Bodenrichtwert | Durchschnittlicher Lagewert je m² Boden in einer Zone | 800 €/m² |
| Bodenwert | Rechnerischer Wert des konkreten Grundstücks (Fläche × BRW) | 600 m² × 800 = 480.000 € |
| Gebäudewert | Wert der baulichen Anlagen ohne Boden | z. B. 370.000 € |
| Verkehrswert / Marktwert | Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (§ 194 BauGB) | 850.000 € |
| Kaufpreis | Tatsächlich vereinbarter Preis im Kaufvertrag | 820.000 € |
| Meistgebot (ZVG) | Höchstes Bargebot im Versteigerungstermin | 680.000 € |
Merksatz
Der Bodenrichtwert ist ein Baustein – kein Gesamtwert. Er ersetzt keine vollständige Immobilienbewertung und keinen Blick ins Grundbuch.Abschnitt 5
Einen Bodenrichtwert richtig lesen
Ein Bodenrichtwert ist mehr als eine Zahl. Entscheidend sind die dazugehörigen Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks: Das ist ein fiktives, typisches Grundstück der Zone, auf das sich der Wert bezieht (§ 13 ImmoWertV). Weicht das konkrete Versteigerungsobjekt davon ab, können Anpassungen nötig sein.
| Merkmal | Warum es wichtig ist | Bietrelevanz |
|---|---|---|
| Nutzungsart | Wohnbaufläche, Mischgebiet, Gewerbe, Landwirtschaft | Hoch |
| Maß der baulichen Nutzung (GFZ/WGFZ) | Je höher nutzbar, desto höher oft der Bodenwert | Hoch |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland | Hoch |
| Grundstücksgröße | Sehr große oder kleine Grundstücke können abweichen | Mittel |
| Erschließungszustand | Erschlossen, beitragsfrei, beitragspflichtig | Mittel–hoch |
| Stichtag | Bodenrichtwerte beziehen sich auf einen bestimmten Termin | Immer prüfen |
Abschnitt 6
Grundformel: So berechnet man den Bodenwert
Die einfache Grundformel ist der Ausgangspunkt jeder Bodenbewertung. In der professionellen Bewertung wird sie um objektspezifische Anpassungsfaktoren erweitert.
Bodenwert = Grundstücksfläche × BodenrichtwertErweiterte Formel (professionell):Bodenwert = Fläche × BRW × Größenfaktor × Nutzungsfaktor × Lagefaktor ± objektspezifische MerkmaleBeispiel 1: Einfamilienhausgrundstück
| Grundstücksfläche | 650 m² |
| Bodenrichtwert | 900 €/m² |
| Bodenwert (ohne Gebäude) | 585.000 € |
Dieser Wert beschreibt den Boden, nicht das Haus. Wird das gesamte Grundstück für 1.100.000 € ersteigert, lässt sich als grobe Orientierung rechnen:
| Verkehrswert (oder Meistgebot) | 1.100.000 € |
| Bodenwert | 585.000 € |
| Rechnerischer Gebäudeanteil | 515.000 € |
Abschnitt 7
Kaufpreisaufteilung: Warum die Verhältnisrechnung genauer ist
Bei bebauten Grundstücken wird häufig gefragt: Kann man einfach den Bodenwert vom Kaufpreis abziehen und den Rest als Gebäudewert ansehen?
Als grobe Überschlagsrechnung: ja, zur ersten Orientierung. Für steuerliche Zwecke oder eine belastbare Bewertung: nein, nicht automatisch. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Gesamtkaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufzuteilen ist – nicht nach der bloßen Restwertmethode.
Beispiel: Verhältnisrechnung
Ein Grundstück mit Gebäude wird für 1.200.000 € ersteigert. Ein Gutachter ermittelt folgende Teilwerte:
Schritt 1: Teilwerte ermitteln
| Bodenwert (Gutachter) | 400.000 € |
| Gebäudewert (Gutachter) | 600.000 € |
| Summe Teilwerte | 1.000.000 € |
Schritt 2: Verhältnis berechnen
| Bodenanteil | 400.000 / 1.000.000 = 40 % |
| Gebäudeanteil | 600.000 / 1.000.000 = 60 % |
Schritt 3: Verhältnis auf Kaufpreis anwenden
| Kaufpreis | 1.200.000 € |
| Bodenanteil (40 %) | 480.000 € |
| Gebäudeanteil (60 %) | 720.000 € |
Falsch wäre
1.200.000 € − 400.000 € = 800.000 € GebäudewertDiese Methode schlägt den gesamten Mehrpreis allein dem Gebäude zu – obwohl der Marktaufschlag wirtschaftlich Boden und Gebäude gemeinsam betreffen kann.
Abschnitt 8
Eigentumswohnung: Anteiliger Bodenwert über den Miteigentumsanteil
Auch bei einer Eigentumswohnung gehört ein Anteil am Grundstück dazu. Dieser ergibt sich aus dem Miteigentumsanteil (MEA), der in der Teilungserklärung und im Grundbuch festgelegt ist.
Berechnung: Anteiliger Bodenwert einer Eigentumswohnung
anteiliger Bodenwert = Gesamtgrundfläche × Bodenrichtwert × Miteigentumsanteil| Gesamtgrundstück | 1.200 m² |
| Bodenrichtwert | 1.500 €/m² |
| Gesamtbodenwert | 1.800.000 € |
| Miteigentumsanteil | 120 / 3.000 = 4,0 % |
| Anteiliger Bodenwert der Wohnung | 72.000 € |
Kaufpreis der Wohnung: 420.000 €. Anteiliger Bodenwert: 72.000 €. Daraus ergibt sich ein Bodenanteil von rund 17,1 %. Der verbleibende Anteil (82,9 %) umfasst nicht nur die Wohnfläche innen, sondern auch den Anteil am Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen, Heizung, Keller, Aufzug.
ZVG-Tipp
Bei Eigentumswohnungen immer zusätzlich prüfen: WEG-Rückstände (persönliche Haftung für zwei Wirtschaftsjahre), Instandhaltungsrücklage, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Sonderumlagen.Abschnitt 9
Mehrfamilienhaus: Bodenwert im Ertragswertverfahren
Bei Mehrfamilienhäusern steht in der Bewertung häufig der Ertrag im Vordergrund: Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer. Der Bodenwert fließt im Ertragswertverfahren als eigenständiger Bestandteil ein.
| Objektart | Typisches Verfahren | Rolle des Bodenrichtwerts |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Sachwert- und/oder Vergleichswertverfahren | Bodenwert als wichtiger Bestandteil |
| Eigentumswohnung | Vergleichswertverfahren | Anteiliger Bodenwert für Plausibilität und Steuer |
| Mehrfamilienhaus | Ertragswertverfahren | Bodenwert als Teil des Ertragswerts (neben Ertragswert der Gebäude) |
| Gewerbeimmobilie | Ertrags- oder Sachwertverfahren | Abhängig von Nutzung und Markt |
| Unbebautes Grundstück | Vergleichswertverfahren / Bodenrichtwert | Zentraler Ausgangswert |
Abschnitt 10
Professionelle Bodenwertermittlung: Wann Anpassungen nötig sind
Nach § 40 ImmoWertV kann neben oder anstelle von Vergleichspreisen ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert verwendet werden. Bieter sollten prüfen, ob das Gutachten solche Anpassungen enthält – und ob sie plausibel sind.
| Anpassungsgrund | Mögliche Wirkung auf den Bodenwert |
|---|---|
| Grundstück deutlich größer als Richtwertgrundstück | Abschlag je m² möglich |
| Grundstück deutlich kleiner | Zuschlag je m² möglich |
| Abweichende GFZ / WGFZ | Zu- oder Abschlag nach Nutzungsintensität |
| Ecklage / besonderer Zuschnitt | Je nach Nutzbarkeit positiv oder negativ |
| Hanglage | Kann wertmindernd oder lagebedingt werterhöhend wirken |
| Lärm, Immissionen | Häufig Abschlag |
| Bessere Mikrolage innerhalb der Zone | Zuschlag möglich |
| Altlasten | Oft erheblicher Abschlag – § 4 BBodSchG |
| Baulasten, Wegerechte | Je nach Einschränkung Abschlag |
| Offene Erschließungsbeiträge | Wirtschaftlicher Abschlag |
Abschnitt 11
Kaufpreis vs. Bodenrichtwert: Sind Bodenrichtwerte marktgerecht?
Bodenrichtwerte sind stichtagsbezogene Durchschnittswerte. In stark steigenden Märkten können aktuelle Kaufpreise über dem Bodenrichtwert liegen. In abkühlenden Märkten können sie darunter liegen.
Ein konkretes Beispiel liefert der Berliner Ad-hoc-Marktreport Februar 2026. Er wertet Kauffälle für Bauland im individuellen Wohnungsbau (WGFZ bis 0,6) aus dem Zeitraum September bis November 2025 aus. Ergebnis für Gesamt-Berlin:
Berlin: Kaufpreis / Bodenrichtwert-Verhältnis (Feb. 2026)
| Bodenrichtwert-Niveau (Stichtag 01.01.2025) | 100 % |
| Tatsächliches Kaufpreis-Niveau (Mittelwert) | 93 % |
| Spanne | 66 % bis 118 % |
| Mittlerer Abschlag zum Richtwert | −7 % |
Bezirksübersicht Berlin, Feb. 2026
| Bezirk / Region | Kauffälle | KP/BRW-Mittel | Min | Max |
|---|---|---|---|---|
| Gesamt-Berlin | 84 | 93 % | 66 % | 118 % |
| Pankow | 20 | 95 % | 71 % | 110 % |
| Spandau | 3 | 90 % | 85 % | 93 % |
| Treptow-Köpenick | 15 | 92 % | 70 % | 103 % |
| Marzahn-Hellersdorf | 31 | 91 % | 69 % | 114 % |
| Lichtenberg | 6 | 102 % | 92 % | 111 % |
| Reinickendorf | 7 | 93 % | 66 % | 118 % |
Quelle: Berliner Ad-hoc-Marktreport Februar 2026, Gutachterausschuss Berlin.
Abschnitt 12
Bodenrichtwert bei Zwangsversteigerungen: Die Rolle im Verfahren
Bei Zwangsversteigerungen ist nicht der Bodenrichtwert selbst die zentrale Zahl, sondern der vom Vollstreckungsgericht festgesetzte Verkehrswert. Nach § 74a Abs. 5 ZVG wird dieser Grundstückswert vom Gericht festgesetzt, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen.
Der Bodenrichtwert ist trotzdem unverzichtbar, weil er im Verkehrswertgutachten regelmäßig ein wesentlicher Baustein der Bodenwertermittlung ist. Bei einem Einfamilienhaus wird der Bodenwert aus dem Bodenrichtwert abgeleitet und dann mit dem Gebäudewert zusammengeführt. Bei Mehrfamilienhäusern fließt er in den Ertragswert ein.
Für Bieter bei der Due Diligence ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz: Wer den Bodenrichtwert im Gutachten nicht prüft, kann einen fehlerhaft angesetzten Bodenwert übersehen – mit direktem Einfluss auf den Verkehrswert und die strategischen Wertgrenzen.
Bodenrichtwert im Gutachten
- Ist der richtige Stichtag verwendet?
- Liegt das Objekt in der richtigen Bodenrichtwertzone?
- Stimmt die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe)?
- Sind Anpassungen vorgenommen und begründet?
- Ist der Entwicklungszustand korrekt eingestuft?
Eigene Plausibilisierung
- BORIS-D aufrufen: Bodenrichtwert selbst abrufen
- Stichtag des Gutachtens vs. aktuellen Wert prüfen
- Bodenwertanteil am Verkehrswert berechnen
- Mit Marktberichten des Gutachterausschusses abgleichen
- Bei Verdacht: eigenen Sachverständigen einschalten
Abschnitt 13
5/10- und 7/10-Grenzen: Warum der Verkehrswert so wichtig ist
An den gerichtlich festgesetzten Verkehrswert knüpfen die strategisch wichtigsten Grenzen im Bieterverfahren an:
5/10-Grenze
§ 85a ZVG
Liegt das Meistgebot unter 50 % des Grundstückswerts, ist der Zuschlag zu versagen. Diese Grenze schützt den Schuldner vor extremen Niedrigpreisen.
7/10-Grenze
§ 74a ZVG
Liegt das Meistgebot unter 70 % des Grundstückswerts, kann die Zuschlagsversagung beantragt werden. Das Verfahren wird dann auf einen neuen Termin vertagt.
Beispielrechnung: Wertgrenzen
Gerichtlich festgesetzter Verkehrswert: 400.000 €
| 5/10-Grenze (50 %) | 200.000 € |
| 7/10-Grenze (70 %) | 280.000 € |
| Meistgebot | Einordnung |
|---|---|
| 190.000 € | Unter 5/10 → Zuschlag grundsätzlich zu versagen (§ 85a ZVG) |
| 250.000 € | Über 5/10, aber unter 7/10 → Zuschlagsversagung kann beantragt werden |
| 300.000 € | Über 7/10 → Wertgrenzen überschritten, Zuschlag möglich |
Due-Diligence-Relevanz
Wenn der Bodenwert im Gutachten falsch angesetzt wurde – zu hoch oder zu niedrig – verschiebt sich der Verkehrswert und damit auch die strategisch wichtigen Wertgrenzen. Eine Prüfung des Bodenrichtwerts im Gutachten ist daher keine akademische Übung, sondern direkte Bieterstrategie.Abschnitt 14
Prüfcheckliste: Bodenrichtwert bei der Due Diligence
Welcher Stichtag gilt für den Bodenrichtwert im Gutachten?
Marktwerte ändern sich – ein veralteter Stichtag kann den Bodenwert über- oder unterschätzen.
Liegt das Objekt in der richtigen Bodenrichtwertzone?
Zonengrenzen verlaufen manchmal zwischen zwei Straßen – ein falscher Zone kann den Wert erheblich beeinflussen.
Welche Nutzungsart und welcher Entwicklungszustand sind ausgewiesen?
Baureifes Wohnbauland ≠ Bauerwartungsland ≠ Gewerbe.
Passt die GFZ / WGFZ zum Richtwertgrundstück?
Das Maß der baulichen Nutzung beeinflusst den Bodenwert – abweichende GFZ erfordert Anpassung.
Weicht die Grundstücksgröße erheblich vom Richtwertgrundstück ab?
Sehr große Grundstücke haben oft einen Abschlag je m², sehr kleine einen Zuschlag.
Ist das Grundstück erschlossen und sind Beiträge offen?
Offene Erschließungsbeiträge sind wirtschaftlich ein Abschlag auf den Bodenwert.
Gibt es Altlasten im Altlastenkataster?
Bodenkontaminationen können den Bodenwert erheblich mindern – und den Ersteher haften lassen (§ 4 BBodSchG).
Gibt es Baulasten, Wegerechte oder Leitungsrechte?
Können die Nutzbarkeit einschränken und den Wert mindern.
Gibt es aktuelle Marktberichte für die Region?
Zeigen, ob aktuelle Kaufpreise über oder unter dem Bodenrichtwertniveau liegen.
Ist der Bodenwertanteil am Verkehrswert plausibel?
Ein sehr hoher oder sehr niedriger Anteil kann auf einen fehlerhaften Ansatz hinweisen.
Abschnitt 15
Häufige Fehler beim Umgang mit Bodenrichtwerten
Bodenrichtwert = Kaufpreis
Der Bodenrichtwert ist kein garantierter Verkaufspreis, sondern ein Zonendurchschnitt für den Boden.
Gebäude wird ignoriert
Bei bebauten Grundstücken besteht der Wert aus Boden und baulichen Anlagen. Ein modernes Gebäude erhöht, ein maroder Bau kann mindern.
Falscher Stichtag
Für Gutachten, Steuer, Erbschaft oder Kaufpreisaufteilung kann der richtige Bewertungsstichtag entscheidend sein.
Grundstücksmerkmale nicht geprüft
Der Bodenrichtwert gilt für ein fiktives Richtwertgrundstück. Weicht das echte Objekt stark ab, sind Anpassungen erforderlich.
Miteigentumsanteil bei Wohnungen vergessen
Bei Eigentumswohnungen wird der Bodenanteil nicht über die Wohnfläche, sondern über den MEA am Grundstück berechnet.
Offene Erschließungsbeiträge übersehen
Ein Bodenrichtwert kann einen bestimmten Erschließungszustand unterstellen. Offene Beiträge sind ein wirtschaftlicher Abschlag.
Nur auf das Bargebot schauen
Bestehenbleibende Rechte (Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschulden im besseren Rang) können wirtschaftlich erheblich sein.
Abschnitt 16
Rechenbeispiele im Überblick
Beispiel A: Unbebautes Grundstück
| Grundstücksfläche | 800 m² |
| Bodenrichtwert | 350 €/m² |
| Bodenwert | 280.000 € |
Beispiel B: Einfamilienhaus mit Bodenwertanteil
| Grundstücksfläche | 700 m² |
| Bodenrichtwert | 800 €/m² |
| Rechnerischer Bodenwert | 560.000 € |
| Gerichtlicher Verkehrswert | 650.000 € |
| Bodenwertanteil | ca. 86 % |
86 % des Verkehrswerts entfallen rechnerisch auf den Boden. Das Gebäude ist mit nur ca. 90.000 € bewertet – ein Signal für Bieter, dass der Lageaspekt deutlich dominiert.
Beispiel C: Eigentumswohnung
| Gesamtgrundstück | 1.500 m² |
| Bodenrichtwert | 1.200 €/m² |
| Miteigentumsanteil | 80 / 2.000 = 4 % |
| Anteiliger Bodenwert | 1.500 × 1.200 × 0,04 |
| Anteiliger Bodenwert | 72.000 € |
Beispiel D: Marktanpassung mit KP/BRW-Faktor
| Grundstück | 600 m² |
| Bodenrichtwert | 1.000 €/m² |
| Aktueller KP/BRW-Faktor (z. B. Berlin) | 93 % |
| Angepasster Bodenwert (Marktniveau) | 558.000 € |
Beispiel E: ZVG – Wertgrenzen berechnen
| Gerichtlicher Verkehrswert | 500.000 € |
| 5/10-Grenze (50 %) | 250.000 € |
| 7/10-Grenze (70 %) | 350.000 € |
FAQ
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert
Ist der Bodenrichtwert verbindlich?
Als Kaufpreis: nein. Als Orientierungswert in der Verkehrswertermittlung und bei steuerlichen Bewertungsverfahren: ja, er spielt dort eine sehr starke Rolle.
Gilt der Bodenrichtwert auch für bebaute Grundstücke?
Ja – aber nur für den Bodenanteil. In bebauten Gebieten wird er so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut. Das Gebäude wird separat betrachtet (§ 196 BauGB).
Wie berechnet man den Bodenwert bei einer Eigentumswohnung?
Gesamtgrundstücksfläche × Bodenrichtwert × Miteigentumsanteil. Den Miteigentumsanteil findet man in der Teilungserklärung und im Wohnungsgrundbuch.
Warum ist der Bodenrichtwert bei Zwangsversteigerungen besonders wichtig?
Weil er ein zentraler Baustein des gerichtlichen Verkehrswertgutachtens ist. Fehler beim Bodenrichtwert-Ansatz beeinflussen den Verkehrswert – und damit direkt die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen.
Kann der Bodenrichtwert höher sein als der tatsächliche Kaufpreis?
Ja. In abkühlenden Märkten können aktuelle Kaufpreise unter dem Bodenrichtwertniveau liegen. Der Berliner Ad-hoc-Marktreport Feb. 2026 zeigt für Gesamt-Berlin ein mittleres KP/BRW-Verhältnis von 93 %.
Bestimmt der Bodenrichtwert die 5/10- oder 7/10-Grenze?
Nein. Diese Grenzen beziehen sich auf den gerichtlich festgesetzten Verkehrswert (§ 74a ZVG, § 85a ZVG). Der Bodenrichtwert ist aber als Bestandteil des Verkehrswertgutachtens indirekt relevant.
Was bedeutet ein hoher Bodenwertanteil für Bieter?
Ein hoher Anteil (> 60 %) bedeutet, dass ein Großteil des Werts im Grundstück steckt – nicht im Gebäude. Das kann das Risiko für Bieter ohne Innenbesichtigung senken, weil der Gebäudezustand weniger entscheidend ist.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein konkretes Objekt?
Über BORIS-D (bodenrichtwerte-boris.de), die Landesportale (z. B. BORIS NRW, BayernAtlas), den zuständigen Gutachterausschuss oder direkt in der Objektansicht auf Versteigerungspilot.
Welcher Bodenrichtwert ist bei Erbschaft oder Steuer maßgeblich?
Das hängt vom Bewertungsstichtag und vom konkreten steuerlichen Verfahren ab. Bei steuerlichen Fragen sollte der Wert mit einem Steuerberater oder Sachverständigen geprüft werden.
Fazit
Der Bodenrichtwert ist bei der Due Diligence weit mehr als eine theoretische Kennzahl. Er hilft, den Bodenwert zu berechnen, Kaufpreisaufteilungen zu verstehen, den Gebäudeanteil am Verkehrswert einzuordnen und Risiken sachlicher zu bewerten. Der Bodenwertanteil zeigt, wie viel Substanzwert im Grundstück steckt – unabhängig vom nicht immer prüfbaren Gebäudezustand. Wer den Bodenrichtwert im Gutachten prüft, hat einen entscheidenden Informationsvorsprung vor dem Termin.
Quellen und weiterführende Links
- § 196 BauGB – Bodenrichtwerte
- § 192 BauGB – Gutachterausschüsse
- § 195 BauGB – Kaufpreissammlung
- § 6 ImmoWertV – Grundlagen der Wertermittlung
- § 13 ImmoWertV – Bodenrichtwerte
- § 40 ImmoWertV – Bodenwert
- § 74a ZVG – Sieben-Zehntel-Grenze
- § 85a ZVG – Fünf-Zehntel-Grenze
- § 247 BewG – Unbebaute Grundstücke (Grundsteuer)
- BORIS-D – Bodenrichtwertinformationssystem
- BMF – Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke
- Gutachterausschuss Berlin – Ad-hoc-Marktreports
Stand: Juni 2026.
Cluster 2 · Due Diligence