AfA bei einer ersteigerten Immobilie: Abschreibung, Kaufpreisaufteilung und Sanierungskosten
AfA ist für Kapitalanleger ein zentraler steuerlicher Baustein. Abschreibbar ist grundsätzlich nur der Gebäudeanteil. Bei Zwangsversteigerungen muss eine Kaufpreisaufteilung aus Zuschlag und Verfahrensunterlagen abgeleitet werden – ohne klassischen Kaufvertrag.
Auf einen Blick
Bei ZVG-Objekten fehlt ein klassischer Kaufvertrag – die Kaufpreisaufteilung muss aus dem Sachverständigengutachten, Bodenrichtwert und der BMF-Arbeitshilfe hergeleitet werden. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar (§ 7 EStG). Sanierungskosten innerhalb von drei Jahren nach Erwerb können unter die 15-Prozent-Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) fallen. Im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.
Wie alt die Gebäude im Bestand wirklich sind
- 1961
- die Hälfte ist älter
- 72 %
- 1.765 Objekte — vor der ersten Wärmeschutzverordnung
- 899
- Altbau im engeren Sinn
Eigene Auswertung der öffentlich bekanntgemachten Verfahren zum genannten Stichtag — eine Momentaufnahme, kein Jahresvolumen. Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen sind in den angebundenen Quellen unterrepräsentiert, Schleswig-Holstein ist derzeit nicht erfasst. Methodik und Grenzen im ZVG-Marktreport.
Grundlagen
Was bedeutet AfA?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung und ist in § 7 EStG geregelt. Sie erlaubt es, den Wertverlust eines Wirtschaftsguts steuerlich als Aufwand geltend zu machen. Bei vermieteten Immobilien sind jährlich typisch 2 % des Gebäudeanteils als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) absetzbar – über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.
Wichtig: Grund und Boden sind nicht abnutzbar und daher nie abschreibbar. Nur der Gebäudewert bildet die AfA-Bemessungsgrundlage. Für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden, gilt ein erhöhter Satz von 2,5 % (40 Jahre Nutzungsdauer).
Abschnitt 1
AfA bei Zwangsversteigerung: die Besonderheit
Bei einem regulären Immobilienkauf regelt der Kaufvertrag die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits sowie Gebäude andererseits. Bei Zwangsversteigerungen gibt es keinen Kaufvertrag. Das Meistgebot ist der Zuschlagspreis – ohne vertragliche Aufteilung.
Die Kaufpreisaufteilung muss daher aus den Verfahrensunterlagen hergeleitet werden. Dafür kann steuerlich relevant sein:
Ob und in welcher Weise das Finanzamt die selbst hergeleitete Aufteilung akzeptiert, kann steuerlich relevant sein. Im Einzelfall sollte dies mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Abschnitt 2
Kaufpreisaufteilung: Boden und Gebäude
Das Meistgebot setzt sich im steuerlichen Sinne aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die unterschiedlich behandelt werden. Die Aufteilung ist für die AfA-Basis entscheidend.
| Bestandteil | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Grund und Boden | Nicht abschreibbar – kein Wertverlust steuerlich anerkannt |
| Gebäude | AfA-fähig, typisch 2 % p.a. über 50 Jahre (§ 7 EStG) |
| Erwerbsnebenkosten | Erhöhen die steuerliche Anschaffungsbasis anteilig auf Gebäude und Boden |
| Sanierungskosten nach Erwerb | Einordnung je nach Art und Zeitpunkt (sofort/aktivierungspflichtig) |
| Inventar/bewegliche Güter | Ggf. separat abschreibbar (kürzere Nutzungsdauer), Einordnung prüfen |
Abschnitt 3
BMF-Arbeitshilfe
Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke bereit. Sie ermöglicht eine typisierte Kaufpreisaufteilung auf Basis von Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche und Restnutzungsdauer.
Bei Zwangsversteigerungen ist die BMF-Arbeitshilfe besonders relevant, da kein Kaufvertrag mit expliziter Aufteilung vorliegt. Das Finanzamt kann diese Methode akzeptieren oder eine eigene Berechnung vorziehen. Die Arbeitshilfe ist kein Garant, aber ein anerkannter Ausgangspunkt – die konkrete Einordnung kann steuerlich relevant sein.
Die BMF-Arbeitshilfe kann kostenlos auf der Website des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.
Praxisbeispiel 1
Kaufpreisaufteilung
Vereinfachtes Beispiel einer Kaufpreisaufteilung bei einem ZVG-Objekt. Alle Zahlen sind Beispielwerte ohne steuerliche Verbindlichkeit.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zuschlagspreis (Meistgebot) | 300.000 € |
| Anteil Grund und Boden (Bodenrichtwert-Basis) | 90.000 € |
| Gebäudeanteil (steuerliche Herleitung) | 210.000 € |
| AfA-Bemessungsgrundlage | 210.000 € |
| Jährliche AfA (2 %) | 4.200 € |
Abschnitt 4
AfA-Beginn
Die AfA beginnt grundsätzlich mit der Anschaffung – also dem Zuschlag – und setzt eine Nutzung zur Einkünfteerzielung voraus. Bei Vermietung beginnt die AfA mit dem Beginn der Vermietungsabsicht, nicht erst mit dem ersten Mieter.
Bei Leerstand nach Zuschlag ist die Vermietungsabsicht zu dokumentieren: Inserate, Maklerbeauftragung, Sanierungsplanung. Fehlt die Dokumentation, kann das Finanzamt die AfA für den Leerstandszeitraum versagen – die genaue Einordnung kann steuerlich relevant sein.
Abschnitt 5
Sanierungskosten nach Zuschlag
Sanierungskosten nach Zuschlag können unterschiedlich steuerlich einzuordnen sein. Die Einordnung hängt von Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen ab.
| Kostenart | Mögliche Einordnung |
|---|---|
| Laufende Reparaturen (Erhaltung) | Sofortabzug als Werbungskosten möglich |
| Verbesserungen (Qualitätssteigerung) | Aktivierungspflichtig, AfA über Restnutzungsdauer |
| Erweiterungen (Flächenerweiterung) | Herstellungskosten, nicht sofort abziehbar |
| Standardhebung (z. B. Heizung → Fußbodenheizung) | Einordnung prüfen, kann Herstellungskosten sein |
| Innerhalb 3 Jahre § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG | 15-Prozent-Grenze beachten (→ Abschnitt 6) |
| Denkmal § 7h/7i EStG | Erhöhte AfA möglich, Bescheinigungen erforderlich |
Abschnitt 6
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG regelt die sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten. Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach Erwerb den Betrag von 15 % des Gebäudeanteils (netto, ohne Umsatzsteuer), sind diese Kosten nicht mehr sofort als Werbungskosten abziehbar.
Sie erhöhen dann die steuerliche Anschaffungsbasis des Gebäudes und werden über die AfA abgeschrieben. Bei Sanierungsobjekten aus Zwangsversteigerungen ist diese Grenze besonders relevant, da ersteigerte Objekte häufig erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.
Praxisbeispiel 2
15-Prozent-Grenze
Beispiel zur 15-Prozent-Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Alle Zahlen sind Beispielwerte.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gebäudeanteil (steuerliche Basis) | 200.000 € |
| 15-Prozent-Grenze (Schwellenwert) | 30.000 € |
| Modernisierungskosten netto innerhalb 3 Jahre | 42.000 € |
| Überschreitung der Grenze | 12.000 € |
| Folge | Gesamte Modernisierungskosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten |
Abschnitt 7
Sonderfälle: § 7h und § 7i EStG
Für bestimmte Objekte kann steuerlich eine erhöhte AfA in Frage kommen:
Häufige Fehler
Häufige Fehler
| Fehler | Mögliche Folge |
|---|---|
| Ganzen Zuschlagspreis abschreiben | Finanzamt versagt Bodenanteil – AfA zu hoch angesetzt |
| Keine Kaufpreisaufteilung dokumentiert | Finanzamt teilt nach eigener Formel auf – oft ungünstiger |
| 15-Prozent-Grenze ignoriert | Sofortabzug nachträglich versagt, AfA-Umrechnung erforderlich |
| AfA ohne Vermietungsabsicht beginnen | Finanzamt versagt AfA für Leerstandszeitraum |
| Sanierungskosten falsch eingeordnet | Sofortabzug oder AfA falsch berechnet |
| § 7h/7i ohne Bescheinigung beanspruchen | Erhöhte AfA wird nicht anerkannt |
| Baujahr nicht geprüft | Falscher AfA-Satz (1925er-Regel übersehen) |
Abschnitt 8
Kaufpreisaufteilung bei fehlendem Kaufvertrag: praktische Herleitung
Bei ZVG-Objekten stehen folgende Bausteine für die Herleitung einer Kaufpreisaufteilung zur Verfügung:
| Baustein | Nutzen für die Aufteilung |
|---|---|
| Gerichtliches Sachverständigengutachten | Enthält oft Boden- und Gebäudewert separat |
| Bodenrichtwert (Gutachterausschuss) | Aktueller Bodenwert als Ausgangspunkt für Grundstücksanteil |
| BMF-Arbeitshilfe | Typisierte Formelberechnung, vom Finanzamt grundsätzlich akzeptiert |
| Nachträglicher Sachverständiger | Kann eigene Kaufpreisaufteilung fachlich belegen |
| Baujahr aus Grundbuch/Gutachten | Für AfA-Satz (2 % vs. 2,5 %) und Restnutzungsdauer relevant |
| Restnutzungsdauer | Kann kürzere AfA-Laufzeit und höheren Jahresbetrag begründen |
| Modernisierungsstand | Beeinflusst Gebäudewert und Restnutzungsdauer |
Abschnitt 9
Gebäudeteile und gemischte Nutzung
Bei gemischter Nutzung eines Gebäudes ist die AfA anteilig auf die verschiedenen Nutzungsbereiche aufzuteilen. AfA ist nur für den steuerlich relevanten, zur Einkünfteerzielung genutzten Anteil ansetzbar:
Abschnitt 10
AfA und Restnutzungsdauer
Statt der typisierenden 50-Jahr-Nutzungsdauer (2 % p.a.) kann eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer geltend gemacht werden. Das ermöglicht einen höheren jährlichen AfA-Betrag.
Voraussetzung ist ein Sachverständigengutachten, das die kürzere Restnutzungsdauer belegt. Das Finanzamt prüft, ob die kürzere Nutzungsdauer tatsächlich nachgewiesen ist. Bei ZVG-Objekten mit hohem Sanierungsstau kann dies steuerlich relevant sein. Im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.
Praxisfall
Sanierungsobjekt mit hoher Anfangsinvestition
Praxisnahes Beispiel für ein ersteigtertes Sanierungsobjekt mit erheblichem Modernisierungsbedarf in den ersten zwei Jahren nach Erwerb.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zuschlagspreis | 280.000 € |
| Gebäudeanteil (steuerliche Herleitung) | 190.000 € |
| 15-Prozent-Grenze | 28.500 € |
| Modernisierungskosten netto (2 Jahre) | 60.000 € |
| Überschreitung Grenze | 31.500 € |
| Einordnung | Anschaffungsnahe Herstellungskosten sehr wahrscheinlich |
| Folge | Keine sofortigen Werbungskosten – Aktivierung und AfA über Restnutzungsdauer |
Belegliste
Belege für AfA und Sanierung
Für die steuerliche Geltendmachung von AfA und Sanierungskosten sollten folgende Unterlagen gesammelt und strukturiert aufbewahrt werden:
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich den ganzen Zuschlagspreis abschreiben?
Wie teile ich den Kaufpreis auf, wenn kein Kaufvertrag vorliegt?
Kann ich Sanierungskosten sofort absetzen?
Gibt es Denkmal-AfA bei ersteigerten Objekten?
Quellen & rechtliche Grundlagen
Passendes Werkzeug
Wie sich AfA-Satz und Restnutzungsdauer auf ein konkretes Objekt auswirken: Steuern und AfA nach dem Zuschlag einschätzen