Steuern bei Zwangsversteigerungen · Artikel 05

Steuerliche Rechenbeispiele und Checklisten für ersteigerte Immobilien

Diese Seite bündelt Rechenmodelle und Checklisten für Käufer und Anleger. Sie zeigt, welche Zahlen vor Gebot und nach Zuschlag strukturiert erfasst werden sollten: Grunderwerbsteuer, Kaufpreisaufteilung, AfA, Sanierung, Vermietung, Nebenkosten, Leerstand und späterer Verkauf.

Steuerlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Finanzierungs- oder Immobilienberatung. Steuerliche Folgen hängen stark vom Einzelfall, der Nutzungsabsicht, dem Bundesland und der persönlichen Steuersituation ab. Vor Gebot, Vermietung, Sanierung, Verkauf oder Steuererklärung sollte ein Steuerberater eingebunden werden. Stand: April 2026.

Einleitung

Wozu diese Rechenbeispiele?

Steuerfragen bei Zwangsversteigerungen haben konkrete Zahlen – aber die Zahlen hängen immer vom Einzelfall ab. Diese Seite zeigt die Rechenlogik hinter den zentralen Steuertatbeständen: Grunderwerbsteuer, AfA, Sanierungskosten, Vermietung und Veräußerungsgewinn.

Die Beispiele helfen, steuerlich relevante Größenordnungen zu verstehen und die richtigen Fragen an den Steuerberater zu stellen. Sie ersetzen keine Steuerberatung und haben keine steuerliche Verbindlichkeit.

Rechenbeispiel 1

Grunderwerbsteuer-Rechner

Die Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerungen wird auf die steuerliche Gegenleistung berechnet: Meistgebot plus bestehenbleibende Rechte. Der Steuersatz richtet sich nach dem Bundesland (§§ 8, 9 GrEStG).

Meistgebot + bestehenbleibende Rechte = Gegenleistung × Steuersatz = Grunderwerbsteuer

PositionBetrag
Meistgebot260.000 €
Bestehenbleibende Rechte+ 20.000 €
Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung= 280.000 €
Steuersatz (Beispiel 5,0 %)× 5,0 %
Grunderwerbsteuer= 14.000 €

Die Steuersätze variieren je Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % (Stand April 2026). Mehr dazu: Nebenkosten bei Zwangsversteigerungen

Rechenbeispiel 2

AfA-Basis-Rechner

Die AfA wird nur auf den Gebäudeanteil berechnet. Der Bodenanteil ist herauszurechnen. Bei 2 % p.a. ergibt sich die jährliche AfA.

PositionBetrag
Steuerliche Anschaffungsbasis (inkl. Nebenkosten)320.000 €
Anteil Grund und Boden (Bodenrichtwert-Basis)- 96.000 €
Gebäudeanteil (AfA-Basis)= 224.000 €
Jährliche AfA bei 2 % (§ 7 EStG)= 4.480 €
Monatlicher AfA-Betrag (rechnerisch)≈ 373 €
Wichtig: Die AfA spart nicht 373 € Steuer pro Monat. Sie mindert den steuerpflichtigen Überschuss. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Rechenbeispiel 3

15-Prozent-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach Erwerb 15 % des Gebäudeanteils (netto), sind sie nicht sofort abziehbar.

PositionBetrag
Gebäudeanteil224.000 €
15-Prozent-Grenze (Schwellenwert)= 33.600 €
Instandsetzung/Modernisierung netto innerhalb 3 Jahre41.000 €
Überschreitung+ 7.400 €
Folge§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG prüfen – gesamte Kosten aktivierungspflichtig

Die 15-Prozent-Grenze bezieht sich auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Gesamtkaufpreis. Im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.

Rechenbeispiel 4

Vermietungsrechnung Anlage V

Eine vereinfachte Jahresrechnung nach Anlage V für ein vermietetes, ersteigtertes Objekt:

PositionBetrag p.a.
Nettokaltmiete+ 13.200 €
Nebenkostenvorauszahlungen+ 3.300 €
Einnahmen gesamt= 16.500 €
Umlagefähige Kosten- 3.100 €
Nicht umlagefähige Kosten- 1.000 €
Hausverwaltung- 720 €
Schuldzinsen- 5.600 €
AfA (2 %)- 4.480 €
Steuerliches Ergebnis= 1.600 €

Rechenbeispiel 5

Cashflow vs. steuerliches Ergebnis

Cashflow und steuerliches Ergebnis sind nicht dasselbe. Die Tabelle zeigt, warum:

PositionCashflowSteuerlich
Nettokaltmiete+ 13.200 €+ 13.200 €
AfA0 € (keine Auszahlung)- 4.480 € (Werbungskosten)
Zinsen- 5.600 €- 5.600 € (Werbungskosten)
Tilgung- 4.800 €nicht Werbungskosten
Instandhaltung- 2.000 €je nach Einordnung
ErgebnisLiquiditätssaldoSteuerbasis

AfA ist ein steuerlicher Rechenwert ohne Auszahlung. Tilgung ist eine Cashflow-Auszahlung ohne steuerlichen Abzug. Beide wirken gegenläufig auf Cashflow und Steuerergebnis.

Rechenbeispiel 6

Spekulationssteuer-Beispiel

Nach § 23 EStG kann ein Veräußerungsgewinn innerhalb der Zehnjahresfrist steuerpflichtig sein. Ob und in welcher Höhe, hängt von Haltedauer, Eigennutzung und weiteren Faktoren ab:

PositionBetrag
Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten280.000 €
Herstellungskosten/Sanierung (steuerlich relevant)+ 40.000 €
Veräußerungspreis370.000 €
Veräußerungskosten (Makler, Notar etc.)- 12.000 €
Steuerlich zu prüfender Gewinn= 38.000 €
Einordnung: Ob dieser Gewinn steuerpflichtig ist, hängt von § 23 EStG, Eigennutzung, Haltedauer und weiterer Einordnung ab. Im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.

Checkliste 1

Steuer-Checkliste vor Gebot

Vor dem Biettermin sollten steuerlich relevante Punkte bereits geprüft sein:

  • Geplante Nutzung festgelegt: Eigennutzung, Vermietung oder Fix & Flip?
  • Grunderwerbsteuer auf die volle Gegenleistung kalkuliert?
  • Bestehenbleibende Rechte im Gutachten geprüft?
  • Bundesland-Steuersatz aktuell nachgeschlagen?
  • Erwerbsnebenkosten (GrESt, Zuschlagsgebühr, Grundbuch) finanziert?
  • AfA-Basis grob abgeschätzt (Gebäudeanteil)?
  • Kaufpreisaufteilung möglich (Gutachten, Bodenrichtwert)?
  • Sanierungskosten mit 15-Prozent-Grenze grob geprüft?
  • Vermietungsabsicht dokumentierbar (ab wann, wie)?
  • Spekulationsfrist bei Exit-Plan geprüft (10 Jahre § 23 EStG)?
  • Steuerberater vor Gebot eingebunden?

Checkliste 2

Steuer-Checkliste nach Zuschlag

Nach dem Zuschlag beginnt die steuerlich relevante Dokumentationsphase. Folgende Punkte strukturiert angehen:

  • Zuschlagsbeschluss sichern (Original aufbewahren).
  • Grunderwerbsteuerbescheid prüfen (Höhe, Gegenleistung korrekt?)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung einplanen (Grundbuchumschreibung).
  • Anschaffungsnebenkosten vollständig sammeln (alle Quittungen).
  • Kaufpreisaufteilung vorbereiten (BMF-Arbeitshilfe, Gutachten).
  • Sanierungsrechnungen nach Gewerk und Datum getrennt erfassen.
  • Vermietungsunterlagen anlegen (Mietvertrag, Kaution, Inserate).
  • Kaution getrennt auf Treuhandkonto und separat dokumentieren.
  • Nebenkosten und Hausgeld sauber erfassen (WEG-Abrechnung).
  • AfA-Beginn prüfen (Zuschlagsdatum, Vermietungsabsicht nachweisen).
  • Anlage V vorbereiten (Einnahmen und Werbungskosten strukturieren).
  • Exit-Frist nach § 23 EStG notieren (10 Jahre ab Zuschlagsdatum).

Ergänzendes Beispiel

Nebenkosten-Beispiel: Frankfurt am Main / 250.000 Euro

Das folgende Beispiel zeigt die typischen Nebenkosten für eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main (Hessen, 6,0 % Grunderwerbsteuer). Eine ausführlichere Übersicht aller Nebenkosten findet sich im Nebenkostenartikel.

PositionBerechnungBetrag
Meistgebot / Zuschlagswert250.000 €
Grunderwerbsteuer Hessen6,0 % von 250.000 €15.000 €
Zuschlagsgebühr0,5-GKG-Gebühr, bis 260.000 €1.229 €
Grundbuchkosten Eigentumsumschreibung1,0-GNotKG-Gebühr, bis 260.000 €535 €
Zinsen bei 6 Wochen250.000 × 4 % × 42 / 365ca. 1.151 €
Summe Nebenkosten inkl. Zinsenca. 17.915 €
Summe Nebenkosten ohne Zinsen16.764 €

Dieses Beispiel wird nur kurz angerissen. Die vollständige Nebenkostenübersicht, inkl. aller Bundesländer und Kostenpositionen, findet sich im ausführlichen Nebenkostenartikel.

Quellen & rechtliche Grundlagen

  • GrEStG, insbesondere §§ 1, 8, 9, 11, 13, 15, 18, 19, 20 und 22 GrEStG
  • EStG, insbesondere §§ 6 Abs. 1 Nr. 1a, 7, 7h, 7i, 9, 21 und 23 EStG
  • ZVG, insbesondere §§ 49, 57, 57a und 90 ZVG
  • Bundesfinanzministerium: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück
  • Länderfinanzverwaltungen: Formulare, Anzeigen und Hinweise zur Grunderwerbsteuer
  • Stand: April 2026

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