Steuern bei Zwangsversteigerungen · Artikel 04

Steuerliche Behandlung bei Vermietung nach Zwangsversteigerung

Wer eine ersteigerte Immobilie vermietet, erzielt Einkünfte nach § 21 EStG. Steuerlich relevant sind Mieteinnahmen, Werbungskosten, AfA, Hausgeld, Kaution, Leerstand und Sanierungskosten. Kaution ist nicht einfach Miete – und Tilgung kein Werbungskosten.

Steuerlicher Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Folgen hängen stark vom Einzelfall ab. Vor Vermietung, Sanierung oder Steuererklärung sollte ein Steuerberater eingebunden werden. Stand: April 2026.

Grundlagen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wer eine Immobilie vermietet, erzielt nach § 21 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung erklärt.

Das steuerliche Ergebnis ergibt sich aus: Einnahmen minus Werbungskosten. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die durch die Vermietung veranlasst sind. Ein Verlust aus Vermietung kann grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden – die konkrete Einordnung kann steuerlich relevant sein.

Abschnitt 1

Einnahmen bei Vermietung

Nicht jede Zahlung des Mieters ist automatisch eine steuerpflichtige Einnahme. Die steuerliche Grundlogik je Zahlungstyp:

ZahlungSteuerliche Grundlogik
NettokaltmieteSteuerpflichtige Einnahme (§ 21 EStG)
NebenkostenvorauszahlungSteuerpflichtige Einnahme, Gegenpositionen als Werbungskosten
NebenkostennachzahlungSteuerpflichtige Einnahme im Zufluss-Zeitpunkt
KautionGrundsätzlich keine Einnahme, da zurückzuzahlen (→ Abschnitt 2)
Einbehaltene Kaution (Schäden)Kann im Einbehaltungs-Zeitpunkt Einnahme sein
Schadensersatz vom MieterSteuerpflichtige Einnahme, wenn als Mietausfall-Ersatz
NutzungsentschädigungSteuerlich wie Miete zu behandeln (§ 21 EStG)

Abschnitt 2

Mietkaution steuerlich

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, keine reguläre Miete. Solange sie zurückzuzahlen ist, stellt sie steuerlich keine Einnahme dar. Der Vermieter verwahrt die Kaution treuhänderisch.

Erst wenn die Kaution mit Schäden oder ausstehender Miete verrechnet wird und der Vermieter den einbehaltenen Betrag endgültig behalten darf, kann der einbehaltene Betrag steuerlich relevant werden. Diese Verrechnung sollte sorgfältig dokumentiert werden. Im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.

Abschnitt 3

Werbungskosten bei Vermietung

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind. Die wichtigsten Kategorien:

KostenartTypische Einordnung
Schuldzinsen (Darlehen)Werbungskosten (nicht: Tilgung)
AfA (§ 7 EStG)Werbungskosten (nur Gebäudeanteil)
HausverwaltungWerbungskosten
Reparaturen und ErhaltungsaufwandWerbungskosten, wenn keine Herstellungskosten
GrundsteuerWerbungskosten
Gebäude-/HaftpflichtversicherungWerbungskosten
Fahrten zum Objekt0,30 € je km, Werbungskosten
Rechtskosten (Mietstreit)Werbungskosten, wenn vermietungsbezogen
Inserate und Maklercourtage (Vermieter)Werbungskosten
Kontoführungsgebühren (Mietkonto)Anteilig Werbungskosten

Hinweis: Tilgung ist kein Werbungskosten. Nur der Zinsanteil einer Darlehensrate ist abzugsfähig.

Abschnitt 4

Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen (ETW) wird vom Verwalter ein Hausgeld eingezogen. Es setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden können:

HausgeldbestandteilSteuerliche Prüfung
Umlagefähige BetriebskostenEinnahmen und Gegenwerbungskosten – saldierende Behandlung
Nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltergebühr)Werbungskosten des Vermieters
Zuführung zur InstandhaltungsrücklageGrundsätzlich kein sofortiger Abzug
Entnahme aus Rücklage für ReparaturenKann als Werbungskosten zu behandeln sein
Sonderumlage für größere MaßnahmenEinordnung je nach Maßnahme (Erhaltung/Herstellung)
Heiz- und WasserkostenvorauszahlungEinnahmen und korrespondierende Werbungskosten

Abschnitt 5

Nebenkosten: Einnahmen und Ausgaben

Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters sind keine „durchlaufenden Posten" im steuerlichen Sinne. Sie sind Einnahmen und müssen als solche erklärt werden. Die Gegenpositionen (tatsächliche Betriebskosten) sind Werbungskosten.

Bei der Jahressteuererklärung sollte die Betriebskostenabrechnung mit Vorauszahlungen und Nachzahlungen sorgfältig abgestimmt werden. Zeitliche Verschiebungen zwischen Vorauszahlung, Abrechnung und Nachzahlung können zu steuerlichen Verschiebungen führen. Im Einzelfall mit einem Steuerberater abstimmen.

Praxisbeispiel

Vermietungsrechnung

Vereinfachtes Beispiel einer steuerlichen Jahresrechnung für ein ersteigtertes Objekt im ersten vollen Vermietungsjahr:

PositionBetrag p.a.
Nettokaltmiete+ 12.000 €
Nebenkostenvorauszahlung+ 3.600 €
Einnahmen gesamt= 15.600 €
Umlagefähige Betriebskosten- 3.400 €
Nicht umlagefähige Kosten- 1.200 €
Schuldzinsen- 5.200 €
AfA (2 % Gebäudeanteil)- 3.800 €
Hausverwaltung- 600 €
Steuerliches Ergebnis= 1.400 €

Cashflow ≠ steuerliches Ergebnis

AfA von 3.800 € ist eine steuerliche Abschreibung – keine Auszahlung. Sie mindert das steuerliche Ergebnis, ohne den Cashflow zu belasten. Umgekehrt ist Tilgung eine Cashflow-Auszahlung, aber kein Werbungskosten. Das steuerliche Ergebnis kann daher stark vom tatsächlichen Zahlungsmittelsaldo abweichen.

Abschnitt 6

Leerstand und Vermietungsabsicht

Bei Leerstand nach Zuschlag besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Vermietungsabsicht infrage stellt – und damit Werbungskosten und AfA für den Leerstandszeitraum versagt.

Die Vermietungsabsicht muss durch Belege nachgewiesen werden. Geeignete Dokumente sind:

  • Inserate (Immobilienportale, gedruckt) – mit Datum
  • Maklerbeauftragungsvertrag
  • Schriftlicher Sanierungsplan mit Fertigstellungsziel
  • Fotos des Objektzustands (vor/während Sanierung)
  • Korrespondenz mit Handwerkern, Kostenvoranschläge

Abschnitt 7

Verbilligte Vermietung

Wird eine Immobilie zu einer Miete vermietet, die unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, können steuerliche Konsequenzen eintreten. Das betrifft insbesondere Angehörigenmietverhältnisse.

Bei einer Miete unter 66 % der ortsüblichen Marktmiete werden die Werbungskosten nach § 21 Abs. 2 EStG anteilig gekürzt. Das Finanzamt erkennt nur den vermieteten Anteil als wirtschaftlich an. Die genaue Grenze und Einordnung kann steuerlich relevant sein – im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.

Abschnitt 8

Sanierung bei Vermietung

Sanierungskosten bei vermieteten Objekten können steuerlich unterschiedlich einzuordnen sein:

  • Sofortiger Werbungskostenabzug: Erhaltungsaufwand (laufende Reparaturen, Instandhaltung)
  • Aktivierungspflichtig: Herstellungskosten (Qualitätssteigerung, Erweiterung, Standardhebung)
  • 15-Prozent-Grenze innerhalb 3 Jahre: § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, Aktivierungspflicht
  • Erhöhte AfA § 7h: Sanierungsgebiet mit behördlicher Bescheinigung
  • Erhöhte AfA § 7i: Baudenkmal mit denkmalschutzrechtlicher Bescheinigung

Häufige Fehler

Häufige Fehler

FehlerMögliche Folge
Tilgung als Werbungskosten angesetztFinanzamt streicht Tilgungsanteil
Kaution als Einnahme verbuchtFalsche Steuerbasis, Korrektur erforderlich
Nebenkosten nicht erklärtUnvollständige Anlage V, Rückfragen vom Finanzamt
Leerstand nicht dokumentiertFinanzamt versagt AfA für Leerstandszeit
Hausgeld-Rücklage als Werbungskosten abgezogenFinanzamt versagt Abzug (nur bei Entnahme)
Verbilligte Vermietung ohne Marktmiete-PrüfungAnteilige Kürzung der Werbungskosten
15-Prozent-Grenze nicht geprüftSofortabzug nachträglich versagt
Inserate für Leerstand nicht aufbewahrtVermietungsabsicht nicht belegbar

Anlage V

Anlage V: Struktur für ersteigerte Objekte

Die Anlage V gliedert sich in Einnahmen und Werbungskosten. Für ersteigerte Objekte sind diese typischen Unterlagen pro Bereich relevant:

BereichTypische Unterlagen
EinnahmenMietvertrag, Kontoauszüge, Betriebskostenabrechnung
Werbungskosten allgemeinRechnungen, Kontoauszüge mit Zahlungsnachweisen
FinanzierungJahressteuerbescheinigung der Bank (Zinsanteil)
AfAKaufpreisaufteilung, BMF-Arbeitshilfe, Baujahrsnachweis
ErhaltungsaufwandHandwerkerrechnungen, sortiert nach Datum
Hausgeld (ETW)WEG-Jahresabrechnung mit Einzelpositionen
LeerstandInserate, Maklervertrag, Fotos, Sanierungsplan
KautionKautionskonto-Auszug, Verrechnungsdokumentation

Abschnitt 9

Hausgeld: WEG-Abrechnung richtig lesen

In der WEG-Jahresabrechnung sind folgende Posten für die Anlage V relevant:

  • Umlagefähige Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll, Reinigung …)
  • Nicht umlagefähige Kosten (Verwaltergebühr, Beiratskosten …)
  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (kein sofortiger WK-Abzug)
  • Entnahmen aus Rücklage für durchgeführte Maßnahmen
  • Sonderumlagen mit Angabe zur Maßnahme (Einordnung prüfen)
  • Kontonummer des WEG-Gemeinschaftskontos für Nachweise
  • Anteil des Sondereigentums bei Mehrhausanlage
  • Nachzahlungen oder Guthaben aus Vorjahresabrechnung

Praxisfall 1

Kaution wird mit Schäden verrechnet

Ein Mieter zieht aus und hinterlässt Schäden. Der Vermieter behält einen Teil der Kaution ein:

PositionBetrag
Geleistete Kaution (Mieter)2.000 €
Dokumentierter Schaden1.200 €
Einbehalt durch Vermieter1.200 €
Rückzahlung an Mieter800 €
Steuerliche Relevanz des EinbehaltsKann im Einbehaltungsjahr als Einnahme zu behandeln sein
DokumentationSchadensfoto, Kostenvoranschlag, Schriftverkehr

Die genaue steuerliche Einordnung des Kautionseinbehalts im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.

Praxisfall 2

Leerstand wegen Sanierung

Ein ersteigtertes Objekt steht nach Zuschlag 9 Monate leer, weil Bad, Elektrik und Heizung saniert werden müssen. Der Vermieter möchte AfA und Werbungskosten ab Zuschlag ansetzen.

Dafür muss die Vermietungsabsicht dokumentiert werden:

  • Sanierungsplan mit Beginn, Gewerken und geplantem Fertigstellungstermin
  • Handwerkerangebote und -beauftragungen mit Datum
  • Maklerbeauftragung parallel zur Sanierung
  • Inserate ab einem definierten Datum (z. B. 3 Monate vor Fertigstellung)
  • Fotos des Sanierungsfortschritts mit Datum
  • Mietpreisrecherche (Marktmiete des Objekts nach Sanierung)
  • Kein dauerhafter Eigennutzungsplan erkennbar
  • Erste Vermietungsangebote dokumentieren
  • Steuerberaternotiz zur geplanten Nutzung ab Zuschlag

Abschnitt 10

Verbilligte Vermietung: Angehörige und Risiko

Mietverhältnisse mit Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister) sind steuerlich nur anerkannt, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Schriftlicher Mietvertrag mit klaren Vereinbarungen
  • Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Miete wird tatsächlich gezahlt (Kontoüberweisung, kein Barausgleich)
  • Nebenkostenabrechnung erfolgt ordnungsgemäß
  • Kein dauerhafter Eigennutzungscharakter erkennbar

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Ja. Mieteinnahmen aus ersteigerten Immobilien sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und werden in der Anlage V erklärt. Werbungskosten können gegengerechnet werden.

Ist die Kaution eine steuerpflichtige Einnahme?

Grundsätzlich nicht, solange sie zurückzuzahlen ist. Erst ein tatsächlicher Einbehalt kann steuerlich relevant sein. Im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.

Kann ich Schuldzinsen absetzen?

Ja – die Zinsen eines Darlehens zur Finanzierung der Immobilie sind Werbungskosten. Nicht abzugsfähig ist der Tilgungsanteil der Rate.

Wie wichtig ist die Dokumentation bei Leerstand?

Sehr wichtig. Ohne Nachweis der Vermietungsabsicht kann das Finanzamt AfA und Werbungskosten für den Leerstandszeitraum versagen. Inserate, Maklervertrag und Sanierungsplan aufbewahren.

Quellen & rechtliche Grundlagen

EStG §§ 6, 7, 9, 21, 23 · GrEStG §§ 1, 8, 9 · ZVG §§ 49, 57, 90 · Stand: April 2026.

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