Zum Inhalt springen

Kein Symbolfoto

Zu diesem Objekt liegen keine Fotos vor.

ZwangsversteigerungZweifamilienhaus, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht WarburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 7 Tagen

Fr., 30.10.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

125.000 €

Wohnfläche

336 m²

Grundstück

491 m²

Baujahr

1915

Frohnhauser Straße 9, 9aKarteGoogle Maps
Belegung: TeilvermietetZustand: Sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Zweifamilienhaus · + 1 Stellplatz · Bj. 1915 · Teilvermietet

Das Zwangsversteigerungsobjekt ist ein Zweifamilienhaus mit Garage in Borgentreich-Natzungen, das teilweise vermietet ist und einen Verkehrswert von 125.000 € aufweist. Laut Gutachten sind die Wohnflächen 190 m² und 134 m², die marktübliche Jahresmiete wird auf ca. 16.836 € geschätzt. Das Gebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand mit deutlichem Unterhaltungsstau und einem unzeitgemäßen energetischen Standard. Der Gutachter hatte nur teilweisen Innenzugang, da die Garage verschlossen war und technische Anlagen nicht geprüft wurden.

5

Biet-Score

Sehr riskant · 5 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Angesichts des sanierungsbedürftigen Zustands, des unzeitgemäßen energetischen Standards und der komplexen Grundrissqualität ist eine hohe Preisdisziplin für dieses Objekt entscheidend. Die Möglichkeit zur Eigennutzung einer Wohnung und die Vermietbarkeit der zweiten Einheit bieten eine Ertragschance, die jedoch durch den erheblichen Investitionsbedarf und die rechtlichen Unsicherheiten des Überbaus relativiert wird. Vor einem Gebot sollten der tatsächliche Zustand aller Gebäudeteile, die genaue Mietsituation der vermieteten Einheit sowie die potenziellen Kosten für energetische Sanierungen und die Klärung des Überbaus detailliert geprüft werden.

Chancen

8

Risiken

9

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 6 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das zur Zwangsversteigerung stehende Objekt in Borgentreich-Natzungen ist ein Zweifamilienhaus mit Garage, das laut amtlicher Bekanntmachung und Gutachten einen Verkehrswert von 125.000 € hat. Die Wertermittlung erfolgte primär nach dem Sachwertverfahren, ergänzt durch das Ertragswertverfahren und eine Bodenwertermittlung mittels Vergleichswertverfahren. Das Gebäude wurde geschätzt zwischen 1900 und 1930 als landwirtschaftliches Wohnwirtschaftsgebäude errichtet und in den 1970er bis 1990er Jahren zu einem Zweifamilienhaus umgebaut. Es besteht aus zwei Wohneinheiten (Hs-Nr. 9 mit ca. 190 m² und Hs-Nr. 9a mit ca. 134 m² Wohnfläche) sowie einer Garage. Die im Gutachten genannte Gesamtwohnfläche von 324 m² weicht von den 336 m² im Bestandsdatensatz ab, wobei das Gutachten die geringere Fläche als plausibler erachtet. Die Wohnung Hs-Nr. 9 wird vom ehemaligen Lebensgefährten der Eigentümerin kostenfrei bewohnt, während Wohnung Hs-Nr. 9a seit 2022 vermietet ist, wobei die genaue Kaltmiete dem Gutachter nicht bekannt war. Die marktübliche Jahresmiete für beide Wohnungen und die Garage wird auf insgesamt ca. 16.836 € geschätzt, was bei dem Verkehrswert einer Bruttorendite von ca. 13,47 % entspricht. Die kostenfreie Nutzung einer Einheit und die unklare Kaltmiete der anderen Einheit erschweren eine genaue Ertragsbewertung ohne weitere Informationen. Das Gebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen bis stark sanierungsbedürftigen Zustand mit erheblichem Unterhaltungsstau. Es wurden Feuchtigkeitsschäden im Sockelbereich, Rissbildungen im Treppenhaus, eine überalterte Dacheindeckung und funktional überalterte Fenster festgestellt. Der energetische Zustand ist unzeitgemäß, mit fehlender Fassaden- und geringer Dachdämmung, was eine Einstufung in die Energieklasse G bis H erwarten lässt und hohe Sanierungskosten impliziert. Modernisierungen wie ein Bad (1997/98), Elektroinstallation (1998) und eine Pellet-Zentralheizung sind vorhanden, jedoch teilweise selbst überaltert oder mäßig gepflegt. Der Sachverständige führte eine Ortsbesichtigung am 06.03.2026 durch. Die Wohnungen Hs-Nr. 9 und 9a konnten von innen besichtigt werden, die Garage war jedoch verschlossen und nicht zugänglich. Die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen (Heizung, Elektro, Wasser) wurde nicht geprüft, und Baumängel sowie Bauschäden wurden nur zerstörungsfrei und augenscheinlich erfasst. Das Gutachten weist darauf hin, dass die pauschal berücksichtigten Wertminderungen nicht den tatsächlichen Sanierungskosten entsprechen. Im Grundbuch ist ein Zwangsversteigerungsvermerk vom 03.07.2025 eingetragen. Eine wesentliche rechtliche Besonderheit ist der Überbau des Gebäudes auf drei benachbarte Flurstücke, was ein Risiko für mögliche Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche Kosten für eine Neuvermessung birgt. Das Gutachten berücksichtigt dies mit einem Risikoabschlag. Es bestehen keine Baulasten und kein Denkmalschutz. Der Ersteher tritt in bestehende Mietverträge ein, hat aber ein Sonderkündigungsrecht. Vor einem Gebot sind die genaue Mietsituation, der tatsächliche Zustand der Garage und die potenziellen Kosten für die Behebung der energetischen Mängel sowie die Klärung der Überbausituation dringend zu prüfen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
Teilweise InnenbesichtigungKI
Hinweise
Objektart: Zweifamilienhaus, Verkehrswert: 125.000 €
Text der Bekanntmachung

Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein Zweifamilienhaus mit Garage. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges landwirtschaftliches Wohnwirtschaftsgebäude (Urbaujahr geschätzt ca. 1900–1930), das vermutlich in den 1970er bis 1990er Jahren sukzessive zu einem reinen Zweifamilienhaus umgebaut wurde. Der westliche Gebäudeteil (Hs-Nr. 9) dürfte das ursprüngliche Wohnhaus gewesen sein, im östlichen Teil (heute Hs-Nr. 9a) waren vermutlich ehemals Stallungen bzw. ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsteil untergebracht. Das Gebäude ist massiv gebaut (vermutlich überwiegend Ziegel-/Mischmauerwerk) mit Satteldach und Zwerchgiebel an der Nordseite. Es ist 2-geschossig, teilunterkellert (Souterrain, nur unter Hs-Nr. 9) und hat ein ausgebautes Dachgeschoss bzw. Spitzboden. Die Wohnung Hs-Nr. 9 erstreckt sich über vier Ebenen (Keller, EG, OG/DG sowie Spitzboden oberhalb von 9a) und bietet großzügige Raumgrößen mit modernisiertem Bad im EG (ca. 1997/98), Einbauküche im DG und sehr großem, atmosphärischem Wohnraum mit Kaminofen im Spitzboden. Die Grundrissqualität ist jedoch aufgrund der Erschließung über vier Ebenen, zweier Durchgangsraumsituationen („Wohn“-zimmer im EG und Küche im DG) und des fehlenden Bades auf der Schlafebene als unterdurchschnittlich einzustufen. Die Wohnung Hs-Nr. 9a umfasst das EG (auf Souterrain-Niveau von Nr. 9, nicht unterkellert) mit großer Diele, Küche und Abstellraum sowie das OG mit großem Wohnzimmer (sichtbare Holzstützen und Kopfbänder der ehem. Wirtschaftskonstruktion) und Schlafzimmer. Die Belichtung und Belüftung ist durch Glasbausteine (statt öffenbarer Fenster) auf der Sonnenseite erheblich eingeschränkt. Beide Wohnungen befinden sich in einem eher vernachlässigten Zustand mit deutlichem Renovierungsbedarf. Die Beheizung erfolgt über eine Pellet-Zentralheizung im Keller mit Warmwasserspeicher, ergänzt durch je einen Kaminofen in den Wohnungen. Die Elektroinstallation wurde lt. Angabe in der Bau-Skizze in 1998 erneuert, die Fenster sind vielfach erneuerte Kunststofffenster mit Isolierverglasung verschiedener Baujahre. Insgesamt zeigt das Gebäude einen einfachen bis teilweise mittleren Ausstattungsstandard. Der energetische Zustand ist unzeitgemäß (augenscheinlich keine Wärmedämmung an Fassade und vermutlich nur geringe im Dach). Für eine längerfristig orientierte Fortnutzung bedarf es umfassenderer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Eine Kernsanierung wird angesichts der konstr

Belegung

Teilvermietet

Erhöht prüfpflichtig

Teilvermietung ist bewertungsanfällig. Freie und vermietete Einheiten müssen getrennt betrachtet werden, sonst kippen Ertrag, Sanierungsplan und Übergabeannahmen.

Vor dem Gebot prüfen

  • Einheiten und Nutzungsrechte trennen
  • Miete je Einheit verifizieren
  • Zähler, Nebenkosten und Zugänge prüfen
  • Sanierung um belegte Flächen herum planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Für jede Einheit kann eine andere Rechtslage gelten. Mietrecht, Nutzungsrechte und Zugänge sind daher einheitsscharf zu prüfen.
In der Praxis
Kosten, Zähler, Nebenkosten, Gemeinschaftsflächen, Sanierungszugang und Mieterkommunikation brauchen eine eigene Planung.
Für das Gebot
Bewertung getrennt rechnen: freie Flächen, vermietete Flächen und nicht geklärte Flächen jeweils mit eigenem Risikoabschlag.

Quelle des Status: KI-/Unterlagenanalyse. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier

Rechte, Lasten und Verfahrenshinweise

aus dem KI-Dossier

Rechte und Lasten

  • Recht / Last

    Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch von Natzungen, Blatt 347, BV lfd. Nr. 1, eingetragen am 03.07.2025.

Verfahren und Verwaltung

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Der Ersteher eines Grundstücks tritt in alle Miet- und Pachtverträge ein, hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht gemäß §§ 57a, 57b ZVG im Wege der Vollstreckungsversteigerung.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Es besteht ein Überbau auf die benachbarten Flurstücke 568, 35 und 36. Eine Duldungspflicht des Nachbarn wird angenommen, da keine bekannten Einsprüche vorliegen. Ein Anspruch auf Zahlung einer Überbaurente oder Abkauf des überbauten Teils gemäß § 915 BGB ist möglich. Das Gutachten geht von einem geringen Werteinfluss aus, empfiehlt aber einen Risikoabschlag aufgrund möglicher Rechtsstreitigkeiten und Vermessungskosten.

Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0052 K 0004/2025
Flurstück / Fl. Nr.
KI
Amtsgericht
Warburg

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
30.10.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Zweifamilienhaus · + 1 Stellplatz
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
Teilweise InnenbesichtigungKI
Baujahr
KI

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
Wohnfläche
336 m²KI
Grundstücksfläche
KI

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Frohnhauser Straße
Hausnummer
9, 9a

Ohne Angabe: PLZ, Ort, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 13 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Bauschäden, Mängel und Renovierungsbedarf
Bewertungshinweise
Bewertungsmethoden
Bodenwert
Größe und Zuschnitt des Grundstücks
Lage des Grundstücks
Mängel der Grundrissqualität (wirtschaftliche Überalterung)
Marktanpassung (Sachwertfaktor)
Risikoabschlag Überbau

Rechte 5 Angaben

Erbbaurecht
Baulasten
Rechte / Belastungen
Rechtliche Hinweise
ZVG-/Verwaltungshinweise

Ertrag 8 Angaben

Vermietungsstatus
Nutzungshinweis
Marktübliche Monatsmiete
Marktübliche Jahresmiete
Brutto-Rendite Markt
Garage
Wohnung Hs-Nr. 9
Wohnung Hs-Nr. 9a

Zustand 5 Angaben

Sanierungsbedarf
Schadenshinweise
Zustandszusammenfassung
Dämmung
GEG / Energie

Grundstück 1 Angabe

Grundstück / Lage

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Markt-Einordnung

Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Marktspanne 1.360 bis 1.680 Euro, typisch 1.500 Euro. Mittlere Hälfte der vergleichbaren Zwangsversteigerungen 257 bis 1.575 Euro, Median 719 Euro. 10 Vergleichsfälle zwischen 177 und 1.769 Euro pro Quadratmeter, 0 davon mit ähnlichem Zustand. Jeder Vergleichsfall ist ein Schalter und zeigt seine Eckdaten; mit den Pfeiltasten wechseln Sie zwischen den Fällen.
Punkte anordnen nach

Dieses Objekt

Ohne Wohnflächenangabe im Gutachten lässt sich kein Preis je m² berechnen. Das Objekt ist deshalb nicht in der Grafik eingezeichnet; die Spannen darunter gelten trotzdem.

Üblicher Marktpreis · Borgentreich

1.500 €/m²typischer Wert

Spanne
1.360 – 1.680 €/m²
Quelle
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Höxter (Gutachterausschuss)
Stand
2026

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

719 €/m²Median · 10 Fälle

Spanne
257 – 1.575 €/m² mittlere Hälfte
Quelle
eigene Auswertung gerichtlicher Verkehrswertgutachten (nur Verteilungen, keine Einzelobjekte)
Stand
letzte 12 Monate
In dieser Stadt gab es zu wenige Vergleichsfälle — die Zahlen beziehen sich auf den ganzen Kreis.
Grundlage der Zahlen, Vergleichsgruppe und Miete

Üblicher Marktpreis · Borgentreich

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser
Grundlage
Freihändige Verkäufe im gesamten Stadtgebiet, ohne Unterscheidung nach Stadtteil oder Zustand

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand) im Kreisgebiet
Grundlage
10 Objekte einschließlich dieses Objekts; der Zustand liegt für 9 der 10 vor

Dieses Objekt gegen die Vergleichsgruppe

Zustandsskala 1–7

dieses Objekt: unbewertet · Vergleichsgruppe: sanierungsbedürftig

Miete laut Gutachten (Nettokaltmiete, Bestandswohnungen): 6,17 – 8,88 €/m² im Monat, typisch 7,20 €/m² · angesetzt in 594 Verkehrswertgutachten vergleichbarer Objekte (Bundesland), letzte 24 Monate. Das ist die erzielbare Miete für Objekte dieser Art, nicht die ortsübliche Vergleichsmiete eines Mietspiegels — sie liegt typischerweise darunter.

Alle 10 Vergleichsobjekte anzeigenEin-/Zweifamilienhäuser (Bestand), nach Preis je m² sortiert

Nächster Vergleichsfall: 10,0 km entfernt (Rösebeck) — 779 €/m², Baujahr 1920, sanierungsbedürftig, 190 m².

Sortieren nach
Vergleichsobjekte mit Lage, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, gerichtlich festgesetztem Verkehrswert, Preis je Quadratmeter und Versteigerungstermin
LageObjektartBaujahrFlächeZustandVerkehrswertgerichtlich festgesetztje m²TerminEntfernungLuftlinie
Steinbachtal, FürstenauEinfamilienhaus2006130 m²durchschnittlich23.000 €177 €09.10.202625,0 km
Große Straße, ReelsenZweifamilien-Wohnhaus1850350 m²sanierungsbedürftig78.000 €223 €25.02.202720,0 km
Am Bahnhof, HimmighausenGarage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung1937187 m²sanierungsbedürftig42.000 €225 €10.09.202625,0 km
Stubelitt, IstrupEinfamilienhaus1900127 m²sanierungsbedürftig45.000 €354 €11.03.202713,0 km
Westfalenstraße, Lüchtringengewerblich genutztes Grundstück, Zweifamilienhaus, Kfz-Stellplatz, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Garage, Zweifamilienhaus und gewerblich nutzbare Nebengebäude1927211 m²sanierungsbedürftig139.000 €659 €27.11.202625,0 km
Kirchweg, RösebeckZweifamilienhaus, Garage, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung1920190 m²sanierungsbedürftig148.000 €779 €09.10.202610,0 km
Hainhausen, HainhausenGarage, Reihenhaus1950107 m²renovierungsbedürftig / einfach150.000 €1.402 €01.10.202616,0 km
Im Dorning, DaseburgKfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum1958175 m²renovierungsbedürftig / einfach285.000 €1.633 €06.11.202611,0 km
Am Waldwinkel, WarburgEinfamilienhaus—92 m²unbewertet158.000 €1.717 €08.05.2026unbekannt
Steinbachtal, FürstenauEinfamilienhaus2006130 m²durchschnittlich230.000 €1.769 €09.10.202625,0 km

Rohdaten aus den Verkehrswertgutachten dieser Verfahren, ungefiltert und ungerundet außer bei der Anzeige. Der Verkehrswert ist die gutachterliche Schätzung zum Stichtag — nicht das Meistgebot und nicht der Zuschlag. Entfernungen sind grob gestufte Luftlinien; „unbekannt" heißt fehlende Koordinaten oder mehr als 50 km — nicht automatisch „weit weg".

Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)), räumliche Ebene (Kreisgebiet), Zeitraum von 12 Monaten, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m². Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Wer die amtlichen Marktpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

Bodenrichtwert: noch nicht ermittelt.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 15.05.2026, 11:14