ZwangsversteigerungEinfamilienhaus in Wolgast, Mecklenburg-Vorpommern
Versteigerungstermin
in 41 TagenFr., 04.12.2026 · 09:30 Uhr
Verkehrswert
277.000 €
Wohnfläche
108,41 m²
Grundstück
693 m²
Baujahr
1999
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Gegenstand des Verfahrens am Amtsgericht Greifswald (Az. 41 K 46-25) ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss in 17438 Wolgast, Lindenweg 45. Das 1999 errichtete, nicht unterkellerte Wohnhaus bietet eine Wohnfläche von rund 108 m² auf einem 693 m² großen Eigentumsgrundstück. Auf dem Areal befinden sich zusätzlich ein einfacher Carport und ein Holz-Gartenhaus. Der bauliche Zustand ist altersgemäß normal mit geringfügigem Instandhaltungsstau und Renovierungsbedarf bei den Bodenbelägen. Der amtliche Verkehrswert beträgt 277.000,00 €. Aufgrund eines vorangegangenen Termins mit Zuschlagsversagung nach § 74a ZVG sind die gesetzlichen Wertgrenzen weggefallen.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Die Liegenschaft eignet sich für handwerklich versierte Eigennutzer oder Buy-and-Hold-Investoren, die ein Einfamilienhaus in ruhiger Lage unweit des Peenestroms suchen. Durch den Wegfall der gesetzlichen 5/10- und 7/10-Wertgrenzen besteht die Möglichkeit für einen Erwerb mit deutlichem Abschlag auf den Verkehrswert. Vor einer Gebotsabgabe sollte jedoch Einsicht in das ungekürzte Gutachten beim Amtsgericht genommen werden, um den Belegungsstatus und eventuelle Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs zweifelsfrei zu klären. Die anstehenden Renovierungsarbeiten, namentlich neue Bodenbeläge und Fassadenpflege, sind im Bietlimit einzupreisen.
Chancen
Risiken
Unklarer Belegungsstatus, da aus den vorliegenden Kurzunterlagen weder Leerstand noch Vermietung hervorgehen.
Ausführliches Dossier
Zur Versteigerung steht ein freistehendes, nicht unterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss in 17438 Wolgast (Lindenweg 45). Das im Jahr 1999 auf einem 693 m² großen Grundstück (Gemarkung Wolgast, Flur 6, Flurstück 15/42) errichtete Wohnhaus verfügt über eine anrechenbare Wohnfläche von 108,41 m² (Bekanntmachung: ca. 108 m²). Die Liegenschaft befindet sich in einer ruhigen Wohnlage in der Nähe des Peenestroms. Das Stadtgebiet von Wolgast stellt eine gewachsene Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und medizinischer Versorgung bereit. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 277.000,00 €. Der bauliche Zustand des Gebäudes wird als alters- und nutzungsbedingt normal beschrieben. Neben einem geringfügigen Instandhaltungsstau besteht allgemeiner Renovierungsbedarf, wobei im Vorblatt überdurchschnittliche Erfordernisse insbesondere bei den abgenutzten Bodenbelägen vermerkt sind. Auf den Außenaufnahmen zeigt die Putzfassade witterungsbedingte Verschmutzungen. Auf dem Grundstück befinden sich zudem ein einfacher Carport sowie ein hölzernes Gartenhaus. Das ausgebaute Dachgeschoss verfügt gartenseitig über eine Loggia bzw. einen Balkon. Angaben zur energetischen Beschaffenheit oder zur Heizungsanlage sind den Kurzunterlagen nicht zu entnehmen. Ein wesentlicher verfahrensrechtlicher Aspekt ist der Wegfall der gesetzlichen Wertgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG), da der Zuschlag in einem früheren Termin gemäß § 74a ZVG versagt wurde. Somit kann der Zuschlag theoretisch auch unterhalb von 50 % bzw. 70 % des Verkehrswertes erteilt werden, sofern Gläubigeranträge dem nicht entgegenstehen. Da das vollständige Gutachten nicht vorliegt, bleiben eventuelle Grundbuchbelastungen in Abteilung II sowie der aktuelle Belegungsstatus (Eigennutzung, Vermietung oder Leerstand) unklar. Ein Sicherheitsleistungsbetrag ist vorab per Überweisung an die Gerichtskasse zu leisten (mindestens 7 Tage vor dem Termin). Das Objekt bietet Eigennutzern sowie regionalen Investoren die Chance, ein solides Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1999 in attraktiver Lage nahe Usedom zu erwerben. Der Wegfall der Wertgrenzen eröffnet signifikanten Verhandlungs- und Bietspielraum unterhalb des festgesetzten Verkehrswerts. Interessenten sollten jedoch vor der Gebotsabgabe Einsicht in das vollständige Verkehrswertgutachten beim Amtsgericht Greifswald nehmen, um die Renovierungskosten fundiert zu kalkulieren und den Belegungsstatus verbindlich zu klären.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
- Unklar
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 41 K 46-25
Termin
- 04.12.2026 · 09:30 Uhr
!
Objekt
- Einfamilienhaus
- Unklar
- Unklar
- 1999
Flächen & Wert
- 277.000 €
- 108,41 m²
- 693 m²
Lage
Karte- Lindenweg
- 45
- 17438
- Wolgast
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Markt
Markt-Einordnung
Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)Dieses Objekt
| Übliche Kreisspanne · Kreis von Wolgast | Vergleichbare Zwangsversteigerungen | |
|---|---|---|
| 1.263 €/m² | 2.128 €/m² | |
| Spanne | 1.106 – 1.417 €/m² | 1.345 – 2.382 €/m² mittlere Hälfte |
| Dieses Objekt | +102 % über dem typischen Wert | +20 % über dem Median¹ |
| Quelle | Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Mecklenburg-Vorpommern (Gutachterausschuss) | eigene Auswertung gerichtlicher Verkehrswertgutachten (nur Verteilungen, keine Einzelobjekte) |
| Stand | 2024 | letzte 12 Monate |
Übliche Kreisspanne · Kreis von Wolgast
1.263 €/m²
Vergleichbare Zwangsversteigerungen
2.128 €/m²
| Übliche Kreisspanne · Kreis von Wolgast | Vergleichbare Zwangsversteigerungen | |
|---|---|---|
| Gilt für | Ein-/Zweifamilienhäuser | Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand) im Kreisgebiet |
| Grundlage | Ausgewertete Kauffälle des gesamten Kreises — nicht für diesen Ort einzeln erhoben. Die Quelle veröffentlicht keine Gemeindewerte; die Spanne beschreibt deshalb alle Orte des Kreises gleich. | 8 Objekte einschließlich dieses Objekts |
Übliche Kreisspanne · Kreis von Wolgast
Vergleichbare Zwangsversteigerungen
Dieses Objekt gegen die Vergleichsgruppe
- Baujahr
- Zustand
- Wohnfläche
Zustandsskala 1–7
7 von 8 Vergleichsobjekten anzeigenEin-/Zweifamilienhäuser (Bestand), nach Preis je m² sortiert; gleichmäßig über die Preisspanne ausgewählt
| Lage | Objektart | Baujahr | Fläche | Zustand | Verkehrswertgerichtlich festgesetzt | je m² | Termin | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Groß Spiegelberg, Groß Spiegelberg | Einfamilienhaus | 1842 | 73 m² | stark sanierungsbedürftig | 36.600 € | 501 € | 13.08.2026 | |
| Neubaugebiet, Seckeritz | Einfamilienhaus | 1958 | 60 m² | sanierungsbedürftig | 65.000 € | 1.083 € | 28.10.2026 | |
| Dorfstraße, Meiersberg | Einfamilienhaus | 1916 | 81 m² | renovierungsbedürftig / einfach | 116.000 € | 1.432 € | 19.11.2026 | |
| Gützkower Landstraße, Greifswald | Einfamilienhaus | 1934 | 174 m² | renovierungsbedürftig / einfach | 355.000 € | 2.040 € | 11.09.2026 | |
| Käthe-Kollwitz-Straße, Greifswald | Einfamilienhaus | 1938 | 185 m² | durchschnittlich | 410.000 € | 2.216 € | 18.09.2026 | |
| Mahlzower Straße, Mahlzow | Einfamilienhaus | 1995 | 105 m² | durchschnittlich | 244.000 € | 2.324 € | 02.10.2026 | |
| Am Hafen, Zempin | Einfamilienhaus | 1997 | 171 m² | durchschnittlich | 515.000 € | 3.012 € | 30.10.2026 |
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart nicht angegeben
Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 24. Juli 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.