ZwangsversteigerungBüro in Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 97 TagenDo., 28.01.2027 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
83.000 €
Nutzfläche
34,24 m²
Grundanteil
≈ 13,52 m²
Baujahr
1971
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein ca. 34 m² großes Teileigentum (Ladenlokal III, Nr. 8) im Erdgeschoss eines fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses in zentraler Fußgängerzonenlage von Oberhausen-Sterkrade (Bahnhofstraße 23). Das 1971 errichtete und 1989 um eine Ladenpassage erweiterte Gebäude befindet sich in einem gepflegten Gesamtzustand. Das Bewertungsobjekt liegt innerhalb der Passage ohne direkte Straßenfront und steht derzeit leer, war jedoch zuletzt büroartig möbliert. Der amtliche Verkehrswert wurde zum Stichtag 22.08.2025 auf 83.000,00 € festgesetzt (kombiniertes Verfahren aus Ertragswert und Sachwert). Eine Innenbegehung konnte nicht stattfinden, der Raum wurde durch die Schaufensterfront eingesehen.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Das Objekt kommt vorrangig für gewerbliche Selbstnutzer (z. B. Büro, Beratungsstelle, Dienstleistung) oder lokale Kleininvestoren mit Vermietungsnetzwerk in Betracht, sofern der Zustand hinter den Einsehbereichen und den Nebenräumen kalkulierbar bleibt. Zu beachten sind insbesondere die fehlende Straßenfront in der Passage sowie das Fehlen einer vollständigen Innenbegehung. Vor Gebotsabgabe sollte die künftige Nachfrage nach Passagenflächen in Oberhausen-Sterkrade kritisch geprüft werden.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das im Teileigentumsgrundbuch von Sterkrade Blatt 8653 eingetragene Teileigentum Nr. 8 (Ladenlokal III) im Erdgeschoss eines voll unterkellerten, fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit ausgebautem Mansarddach in der Bahnhofstraße 23 in 46145 Oberhausen (Sterkrade-Mitte). Das Ursprungsgebäude wurde ca. 1971 in Massivbauweise errichtet und 1989 im rückwärtigen Bereich um eine eingeschossige Ladenpassage ergänzt. Die Einheit umfasst einen 46/1.000 Miteigentumsanteil an dem 294 m² großen Grundstück (Flur 22, Flurstück 18). Die Lage ist als 1a- bis 1b-Geschäftslage innerhalb der Sterkrader Fußgängerzone klassifiziert, wobei die Einheit selbst im Inneren der Passage liegt und über keine direkte Schaufensterfront zur Fußgängerzone verfügt. Das Ladenlokal weist laut Teilungserklärung eine Nutzfläche von rd. 34 m² (im Aufmaß ca. 34,24 m² bis 34,32 m²) auf und besteht aus dem Hauptraum sowie einem rückwärtigen WC und einer Abstellkammer. Die Ausstattung umfasst Marmorplattenbeläge an Boden und Wänden, abgehängte Decken mit Einbauleuchten und eine Aluminium-Schaufensterfront mit Glastür. Das Gesamtgebäude befindet sich in einem gepflegten, instandgehaltenen Zustand mit Fernwärmeversorgung und Personenaufzug (generalüberholt 2020). Das Ladenlokal selbst macht durch die Fensterscheiben einen ordentlichen Eindruck und war zum Besichtigungsstichtag büroartig möbliert, steht jedoch laut Angaben seit Jahren leer. Rechtlich bestehen in Abteilung II des Grundbuchs keine Belastungen außer dem Versteigerungsvermerk. Im Baulastenverzeichnis ist eine Baulast für einen gemeinsamen zweiten Rettungsweg zugunsten der Nachbargrundstücke Holtkampstraße eingetragen. Das Grundstück liegt zudem im Bereich des Bergwerksfeldes „Heide“ sowie in einer durch Starkregen gefährdeten Zone laut Hinweiskarte NRW. Eine Innenbesichtigung konnte mangels Anwesenheit des Eigentümers nicht durchgeführt werden, sodass die Funktionalität der haustechnischen und sanitären Anlagen unterstellt werden musste. Der Verkehrswert wurde durch das Gutachten zum Stichtag 22.08.2025 auf 83.000,00 € festgesetzt, gestützt auf ein kombiniertes Verfahren aus Ertragswert (82.000,00 €, 2/3 Gewichtung) und Sachwert (83.000,00 €, 1/3 Gewichtung). Eine Investition eignet sich vor allem für Eigennutzer kleiner Dienstleistungseinheiten oder renditeorientierte Investoren, die das Leerstands- und Passagenlagenrisiko durch ein entsprechendes Sicherheitsabschlagsgebot im Versteigerungstermin kompensieren.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Teilweise Innenbesichtigung
Laut Gutachten handelt es sich um ein ca. 34 qm großes Ladenlokal in einer Passage.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0017 K 0008/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 28.01.2027 · 09:00 Uhr
!
Objekt
- Büro
- Leerstehend
- Teilweise Innenbesichtigung
- 1971
Flächen & Wert
- 83.000 €
- 34,24 m²
- 34,24 m²
- 46/1.000
- 13,52 m²
- 400 €/m²
- 5.408 €13,52 m² × 400 €/m² · MEA 4,6 %
Lage
Karte- Bahnhofstraße
- 23
- 46145
- Oberhausen
- Sterkrade-Mitte
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
WEG
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 400 €/m²
- 13,52 m²
- 5.408 €
- 83.000 €
- 15,35
- 77.592 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 27. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.