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0032 K 0018/ 2025
Aktiv
Symbolbild – Zwangsversteigerung Doppelhaushälfte in Bergheim, Kenten
SYMBOLFOTO

ZwangsversteigerungDoppelhaushälfte in Bergheim, Nordrhein-Westfalen

Verkehrswert
316.000 €
Wohnfläche
128 m²
Termin
26.10.2026
in 48 Tagen

Kategorie

Doppelhaushälfte

Nordrhein-Westfalen

Verfahren

Aktenzeichen0032 K 0018/ 2025
AmtsgerichtBergheim

Kenndaten

Wohnfläche128 m²
Grundstück587 m²
Baujahr1932
ZustandSanierungsbedürftig

Biet-Score

Fazit

Angesichts des fehlenden Innenzugangs und des ungeklärten Zustands des teilausgebauten Dachgeschosses ist eine hohe Preisdisziplin für Investoren unerlässlich. Die ältere Ölheizung und der fehlende Energieausweis deuten auf potenzielle Investitionsbedarfe im Bereich Energieeffizienz hin. Vor Gebotsabgabe sollten unbedingt die vollständigen Gutachtenunterlagen eingesehen, die Legalität des Dachgeschosses geprüft und die Innenbesichtigung angestrebt werden, um verdeckte Mängel und den tatsächlichen Sanierungsbedarf einpreisen zu können.

01

Dossier

!
KI-gestützt
Zusammenfassung

Doppelhaushälfte · Bj. 1932

Das Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte in Bergheim-Kenten wird im Wege der Zwangsvollstreckung zum Verkehrswert von 316.000 € versteigert. Das Objekt aus dem Baujahr 1932 mit ca. 128 m² Wohnfläche und 587 m² Grundstücksfläche konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Der Zustand basiert auf äußeren Eindrücken, Bauakte und Annahmen, wobei ein teilausgebautes Dachgeschoss ohne Baugenehmigung und eine ältere Ölzentralheizung bekannt sind. Ein Energieausweis liegt nicht vor.

Ausführliches Dossier

Das Amtsgericht Bergheim versteigert am 26. Oktober 2026 um 10:00 Uhr ein Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte in der Blumenstraße 19, 50126 Bergheim-Kenten, im Wege der Zwangsvollstreckung. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 316.000 €. Dieser Wert setzt sich aus Teilwerten von 198.000 € für Flurstück 36/18 und 118.000 € für Flurstück 37/18 zusammen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Wertermittlung erfolgte primär nach dem Sachwertverfahren, ergänzt durch eine Plausibilisierung mittels Vergleichswertverfahren, das jedoch aufgrund fehlender Daten nur als Trendwert dienen konnte. Das Objekt aus dem Baujahr 1932 verfügt über eine Wohnfläche von rund 128 m² auf einem insgesamt 587 m² großen Grundstück. Es besteht aus Vollunterkellerung, zwei Vollgeschossen und einem teilausgebauten Dachgeschoss. Die vorhandene Bebauung entspricht überwiegend dem bauzeittypischen Standard. Angaben zu Mietverhältnissen oder der tatsächlichen Nutzung durch die Bewohner (Eheleute H. mit Tochter) sind dem Sachverständigen nicht bekannt, sodass keine Ist- oder Marktmieten ermittelt werden konnten. Der bauliche Zustand konnte aufgrund fehlenden Innenzugangs nicht verbindlich beurteilt werden. Es wird ein bauzeittypischer Standard unterstellt, mit vereinzelten Modernisierungen im Rahmen der laufenden Instandhaltung. Ein objektivierbarer Abschlag für Baumängel oder Instandhaltungsrückstau wurde nicht vorgenommen. Das Dachgeschoss ist teilausgebaut, jedoch konnte keine Baugenehmigung dafür nachgewiesen werden. Die Beheizung erfolgt über eine ältere Ölzentralheizung. Ein Energieausweis liegt nicht vor, und es wurden keine Untersuchungen zu GEG, EnEV oder TrinkwV durchgeführt. Der Sachverständige konnte das Objekt am 11.09.2025 nur von außen besichtigen, da der Bewohner den Zutritt verweigerte. Die Wertermittlung basiert daher auf dem äußeren Eindruck, der Bauakte, Luftbildern und mündlichen Angaben des Bewohners. Die Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen sowie die Legalität des Dachgeschossausbaus konnten nicht abschließend beurteilt werden. Diese Unwägbarkeiten und Risiken sind vom Bieter bei der Gebotsabgabe zu berücksichtigen. Im Grundbuch sind keine Lasten oder Beschränkungen außer dem Zwangsversteigerungsvermerk vom 27.05.2025 eingetragen. Eine Baulast ist ebenfalls nicht verzeichnet. Eine frühere Bergschadensgefährdung im hinteren Grundstücksbereich ist bekannt, die Störung gilt jedoch seit 2002 als nicht mehr bewegungsaktiv. Vor Gebotsabgabe sollten Bieter die vollständigen Gutachtenunterlagen beim Amtsgericht einsehen, um alle Details zu prüfen und die Risiken der fehlenden Innenbesichtigung sowie der ungeklärten Legalität des Dachgeschosses zu bewerten.

Chancen
Risiken

Standort

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02

Übersicht

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19 / 24 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0032 K 0018/ 2025
Flurstück / Fl. Nr.
KI
AmtsgerichtBergheim
BundeslandNordrhein-Westfalen
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit26.10.2026 · 10:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartDoppelhaushälfte
Objektzustand
KI
Besichtigungsstatus
KI
Baujahr
Ohne Angabe: Nutzungsart, Vermietungsstatus
Flächen & Wert
Verkehrswert
Wohnfläche
KI
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert420 €/m²
Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeBlumenstraße
Hausnummer19
PLZ50126
OrtBergheim
StadtteilKenten

Belegungsstatus-Risiko

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Rechtlich

Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.

Operativ

Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS NRW
KennzahlWert
Bodenrichtwert420 €/m²
Grundstücksfläche
Gesamtbodenwert
Verkehrswert316.000 €
BRW-Verhältnis
Rechnerischer Gebäudeanteil

Vergleich

Für den Balkenvergleich werden Bodenwert und Verkehrswert benötigt.

Für die Bodenwert-Berechnung fehlt die Grundstücksfläche.

Datenquelle & Kontext

Quelle
BORIS NRW
Stichtag
01.01.2026
Nutzung
allgemeines Wohngebiet
Zustand
baureifes Land
Zone
2046 · 30600
Lage
Bergheim, Bergheim, 50126
Anbieter öffnen

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Markt-Einordnung

Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Marktspanne 2.460 bis 3.440 Euro, typisch 3.100 Euro.

Üblicher Marktpreis · Bergheim

3.100 €/m²typischer Wert

Spanne 2.460 – 3.440 €/m²

Quelle
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis (Gutachterausschuss)
Stand
2026
Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser
Basis
Freihändige Verkäufe im gesamten Stadtgebiet, ohne Unterscheidung nach Stadtteil oder Zustand

Ortsübliche Miete (Nettokaltmiete, Bestandswohnungen): 8,8413,64 €/m² im Monat, typisch 11,08 €/m² · Stadt Bergheim (Mietspiegel), 2026-H1

Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)), räumliche Ebene (Stadtgebiet), Zeitraum, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m². Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb oben dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

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Investment Case

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Investor-Fakten

!
1 Fakten
01

Bewertung

1 Fakt
Verkehrswert
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Standort-Radar

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Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

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Wert- & Bewertungsanpassungen

Rechte, Lasten & Verfahrenshinweise
Rechte / Lasten
  • Recht / Last

    Zwangsversteigerungsvermerk, eingetragen am 27.05.2025 (Amtsgericht Bergheim, 32 K 018/25).

ZVG- / Verwaltungshinweise
  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Der Zwangsversteigerungsvermerk in Abteilung II/3 wird kein eigener Werteinfluss beigemessen.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Berechtigte müssen Rechte, die nicht im Grundbuch vermerkt oder später als der Versteigerungsvermerk eingetragen wurden, spätestens im Versteigerungstermin vor Gebotsabgabe anmelden und glaubhaft machen.

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
KI
Nutzung
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Einfamilienhaus, Objektart: Doppelhaushälfte
Beschreibung (roh)

Die Bewertungsgrundstücke der Gemarkung Kenten, Flur 15, Flurstücke 36/18 und 37/18 bilden zusammen eine wirtschaftliche Grundstückseinheit. Das straßenwärtige Grundstück Flurstück 36/18 ist mit einem Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte bebaut, bestehend aus Vollunterkellerung, zwei Vollgeschossen und teilausgebautem Dachgeschoss. Baujahr 1932 , Größe 587 qm

Datenhinweise
  • · 3 Quellen berücksichtigt
  • · 3 mit verwertbaren Informationen
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Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 28.04.2026, 09:07

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rhein-Erft-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll. Ausführliches Zukunftsprofil der Region.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.