ZwangsversteigerungEigentumswohnung in Saalburg-Ebersdorf, Thüringen
Kategorie
Eigentumswohnung
Verfahren
Kenndaten
Biet-Score
Fazit
Die Eigentumswohnung bietet trotz des extrem niedrigen Einstiegspreises von 12.200 € ein hohes Risiko durch die defekte Heizungsanlage und den Brandschaden, welche sofortige Investitionen von rund 12.000 € erfordern. Das bestehende Mietverhältnis sichert zwar laufende Einnahmen von 200 € kalt, schränkt jedoch die Eigennutzung stark ein. Zielgruppe sind daher kapitalstarke Kleininvestoren mit Sanierungserfahrung, die das Potenzial zur Mietanpassung nutzen wollen. Vom Erwerb zur sofortigen Selbstnutzung ohne erhebliche Rücklagen wird abgeraten.
Dossier
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Eigentumswohnung · Bj. 1980 · vermietet
Zum Aufruf kommt eine vermietete 2-Raum-Wohnung im 2. Obergeschoss eines 1980 erbauten Wohnblocks in Saalburg-Ebersdorf. Bei einer Wohnfläche von ca. 46,5 m² beträgt der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert lediglich 12.200 €. Wesentlicher Schwachpunkt ist eine durch einen Brandschaden defekte Gastherme, deren Erneuerung ca. 10.000 € erfordert. Die Wohnung ist seit 2018 vermietet, wodurch eine schnelle Eigennutzung ausgeschlossen ist. Aufgrund des niedrigen Einstiegspreises und der notwendigen Sanierungsmaßnahmen eignet sich das Objekt primär für erfahrene Investoren.
Standort
Übersicht
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Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | K 0102/ 2025 |
| Amtsgericht | Rudolstadt |
| Bundesland | Thüringen |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung |
| Datum / Uhrzeit | 08.09.2026 · 10:00:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Eigentumswohnung |
| Objektzustand | |
| Vermietungsstatus | vermietet |
| Baujahr | 1980 |
| Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | 12.200 € |
| Wohnfläche | 46,5 m² |
| Nutzfläche | 7,5 m² |
| Grundstücksfläche | |
| Miteigentumsanteil | 23,00/1.000 Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung Nr. 30 |
| Anteilige Grundstücksfläche | 67,14 m² |
| Bodenrichtwert | 36 €/m² |
| Anteiliger Bodenwert | 2.417 €67,14 m² × 36 €/m² · MEA 2,3 % |
| Ohne Angabe: Gewerbefläche | |
| Straße | Friedrich-Wolf-Straße |
| Hausnummer | 31 |
| PLZ | 07929 |
| Ort | Saalburg-Ebersdorf |
| Stadtteil | Ebersdorf |
Belegungsstatus-Risiko
vermietet
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
| Kennzahl | Wert | Erläuterung |
|---|---|---|
| System-/BORIS-Wert | ||
| Preisanker für Vergleich | ||
Balkenvergleich
normalisiert auf den höchsten WertDatenquelle & Kontext
Berechnungen
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Markt-Einordnung
Üblicher Marktpreis · Saalburg-Ebersdorf
1.282 €/m²
Spanne 772 – 1.792 €/m²
Wie diese Einordnung zustande kommt
Investment Case
Investor-Fakten
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Bewertung
3 Fakten| Verkehrswert je m² Wohnfläche | |
|---|---|
| Verkehrswert je m² Nutzfläche |
Rechte
3 Fakten| Wohnrecht | |
|---|---|
| Nießbrauch | |
| Erbbaurecht |
Ertrag
1 Fakt| Vermietungsstatus |
|---|
Zustand
4 Fakten| Schadenshinweise | |
|---|---|
| Zustandsstufe | |
| Zustandszusammenfassung | |
| Energieeffizienz |
Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Wert- & Bewertungsanpassungen
Beschreibung & Zustand
2-Raum-Wohnung in Gebäude mit insgesamt 2x 18 Wohneinheiten ; nicht barrierefrei ; Wohnfläche ca. 46,5 m² ; Lage Wohnung im 2. OG rechts ; vermietet ; defekte Gastherme
- · Hervorragende Datenqualität durch vollständige Innenbesichtigung und ein präzises Sachverständigengutachten inklusive Kostenvoranschlägen für Mängelbeseitigungen.
- · Vollständige Innenbesichtigung des Sondereigentums und des Kellers durch den Gutachter erfolgt.
Steuerliche Optimierung
Umgebung & Emissionen
Daten: UBA + amtliche HQ-KartenKeine Emissionsdaten verfügbar
Hochwasser
Hochwasserrisiko
Dokumente & Links
Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.