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Symbolbild – Zwangsversteigerung Gewerbe in EisenhüttenstadtSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungGewerbeobjekt in Eisenhüttenstadt, Brandenburg

Amtsgericht Frankfurt (Oder)Aktenzeichen

Versteigerungstermin

in 48 Tagen

Do., 10.12.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

125.000 €

Nutzfläche

470 m²

Grundstück

2.081 m²

Baujahr

1965

Seefichtenstraße 4, 15890 EisenhüttenstadtKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Gewerbeobjekt · Bj. 1965 · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein 2.081 m² großes Gewerbegrundstück in 15890 Eisenhüttenstadt, das mit einem eingeschossigen Büro- und Lagergebäude (massive Baracke) sowie zwei unfertigen Garagen-Rohbauten bebaut ist. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 125.000,00 €. Das Gebäude bietet rund 470,00 m² Nutzfläche, steht leer und weist einen vernachlässigten, sanierungsbedürftigen Bau- und Unterhaltungszustand auf. Für die Räumung und Entsorgung vorhandener Ablagerungen im Innen- und Außenbereich wurden im Gutachten pauschal 10.000,00 € wertmindernd in Abzug gebracht. Zudem sind die Versorgungsleitungen für Elektroenergie und Trinkwasser derzeit abgestellt.

56

Biet-Score

Ausgeglichen · 56 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt in erster Linie für gewerbliche Eigennutzer, Handwerksbetriebe oder risikobewusste Investoren in Frage, wenn ausreichende Eigenmittel und Erfahrung zur umfassenden Gebäudesanierung vorhanden sind. Vor einem Gebot sollten insbesondere die Entsorgungskosten (vom Gutachter mit 10.000,00 € beziffert), die Kosten zur Wiederinbetriebnahme der Medienanschlüsse sowie die energetische Ertüchtigung einkalkuliert werden. Bei entsprechendem Abschlag im Versteigerungstermin bietet das geräumige Grundstück mit 2.081 m² solides Entwicklungspotenzial.

Chancen

6

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in der Seefichtenstraße 4 in 15890 Eisenhüttenstadt. Es handelt sich um ein gewerblich nutzbares Flurstück mit einer Gesamtgröße von 2.081 m² und einem rechteckigen Zuschnitt (ca. 40 m Straßenfront, ca. 50 m Tiefe). Auf dem Areal stehen ein freistehendes, eingeschossiges Büro- und Lagergebäude in Massivbauweise (Baracke) sowie zwei nicht fertiggestellte Garagen-Rohbauten. Die gewerbliche Vornutzung wurde bereits vor mehreren Jahren aufgegeben, das Objekt steht seither leer. Das Hauptgebäude wurde schätzungsweise in den 1960er- oder 1970er-Jahren errichtet und Mitte der 1990er-Jahre teilweise modernisiert. Es verfügt über eine Bruttogrundfläche von rund 555,00 m² sowie rund 470,00 m² Nutzfläche, aufgeteilt über einen zentralen Mittelflur in Büro-, Lager- und Sanitärräume sowie einen Aufenthaltsbereich mit Küche. Der bauliche Zustand ist vernachlässigt und sanierungsbedürftig: Zahlreiche Bauteile zeigen Verschleiß, Deckenverkleidungen lösen sich ab und die Fassade weist Risse auf. Der überwiegende Teil des Innenausbaus muss erneuert werden. In fast allen Räumen sowie im Außenbereich befinden sich Ablagerungen, für deren Beseitigung Kosten von rund 10.000,00 € angesetzt wurden. Zudem sind die Anschlüsse für Strom und Trinkwasser abgestellt. Rechtlich und altlastenseitig liegt laut Auszug kein Eintrag im Altlastenkataster des Landkreises Oder-Spree vor; umweltgefährdende Belastungen sind nicht bekannt. Für die beiden 1998 begonnenen Garagen-Rohbauten existieren keine Bauunterlagen; sie wurden vom Sachverständigen wertneutral eingestuft. Der Verkehrswert wurde durch das Amtsgericht Frankfurt (Oder) auf 125.000,00 € festgesetzt. Für Investoren und gewerbliche Selbstnutzer bietet das Objekt aufgrund der Grundstücksgröße und des Raumangebots Potenzial, erfordert jedoch erhebliche Investitionen in Räumung, Haustechnik und Gesamtsanierung. Ein Gebot empfiehlt sich nur unter Berücksichtigung dieser signifikanten Nebenkosten.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Hinweise zur Datenlage
  • Bekanntmachung und Auszüge aus dem Gutachten (im Dokument als Exposé bezeichnet) liegen vor. Die Kernbewertungsdaten wie Bodenrichtwert und Wertermittlungsverfahren fehlen in den Auszügen.
  • Der Sachverständige konnte bei der Ortsbegehung fast alle Räumlichkeiten des Gebäudes besichtigen.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
3 K 48-25
Amtsgericht
Frankfurt (Oder)
Bundesland
Brandenburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Datum / Uhrzeit
10.12.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Verfahrensart, Termin-Art

Objekt

Objektart
Gewerbeobjekt
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1965

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
125.000 €
Nutzfläche
470 m²
Gewerbefläche
470 m²
Grundstücksfläche
2.081 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche

Lage

Karte
Straße
Seefichtenstraße
Hausnummer
4
PLZ
15890
Ort
Eisenhüttenstadt

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Gewerbefläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 1 Angabe

Altlasten

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 5 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Oder-Spree, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahren

Verfahrensart nicht angegeben

Die Bekanntmachung nennt keine Verfahrensart.

Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 15.10.2026, 23:21