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Symbolbild – Zwangsversteigerung Gewerbe in Marbach am NeckarSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungGewerbeobjekt in Marbach am Neckar, Baden-Württemberg

Amtsgericht Vaihingen/EnzAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 42 Tagen

Mo., 14.12.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

664.000 €

Wohnfläche

268 m²

Grundstück

3.088 m²

Baujahr

1952

Kirchenweinbergstraße 123, 127, 71672 Marbach am NeckarKarteGoogle Maps
Belegung: bewohnt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Gewerbeobjekt · Bj. 1952 · bewohnt

Zur Versteigerung steht ein 3.088 m² großes, gemischt genutztes Areal in Industriegebietslage von Marbach am Neckar (Kirchenweinbergstraße 123, 127). Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus (ca. 213 m² Wohnfläche, Baujahr 1952), einer ehemaligen Werkstatt als Kopfbau (ca. 55 m² Wohn- und 86 m² Nutzfläche) sowie einer Gewerbe-Lagerhalle (ca. 373 m² Nutzfläche) bebaut. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 664.000,00 €. Das Anwesen befindet sich in einem erheblich sanierungsbedürftigen Zustand, liegt in einem behördlich geführten altlastenverdächtigen Gebiet und weist Unratablagerungen auf den Freiflächen auf. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

51

Biet-Score

Vorsicht · 51 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft kommt vorrangig für gewerbliche Entwickler, Bauunternehmer oder erfahrene Sanierer in Betracht, die das erhebliche Flächenpotenzial im Industriegebiet Ried heben können. Wesentliche Risiken liegen im behördlich bestätigten Altlastenverdacht, dem massiven Sanierungsstau der Gebäude sowie den teils unklaren baurechtlichen Genehmigungssituationen bezüglich der aktuellen Nutzungen. Ein Gebot sollte erst nach vertiefter Prüfung des Altlastenkatasters, der Baugenehmigungslage und Einkalkulation substanzieller Entsorgungs- und Revitalisierungskosten abgegeben werden.

Chancen

4

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Vaihingen an der Enz (Az. K 34-25) ist das 3.088 m² große Grundstück Flurstück 3876 in der Kirchenweinbergstraße 123, 127 in 71672 Marbach am Neckar. Das Areal befindet sich im Industriegebiet Ried und ist mit mehreren Gebäuden unterschiedlicher Baujahre bebaut: einem Wohnhaus (Gebäude C, Ursprungsbaujahr 1952, ca. 213 m² Wohnfläche, ca. 93 m² Nutzfläche), einem Kopfbau als ehemaliger Werkstatt (Gebäude A, ca. 55 m² Wohn- und 86 m² Nutzfläche) sowie einer Lagerhalle (Gebäude B, Ursprung 1956/1959, ca. 373 m² Nutzfläche). Zusätzlich existieren eine vermietete Außenlagerfläche von rund 115 m² und drei Fertiggaragen. Der bauliche Zustand des gesamten Ensembles wird als erheblich sanierungsbedürftig eingestuft. Die Freiflächen und Außenanlagen vermitteln bereichsweise einen ungeordneten und unübersichtlichen Eindruck mit größeren Anhäufungen von Unrat, Müll und Schrott. Das Anwesen wird teils nicht mehr entsprechend den zuletzt erteilten Baugenehmigungen genutzt (beispielsweise erfolgte eine Umnutzung von Teilbereichen als Saisonarbeiter-Unterkünfte). Eine vorhandene Photovoltaikanlage wurde durch einen Mieter errichtet, ist nicht Bestandteil des festgesetzten Verkehrswertes und wurde mit einem Restwert von ca. 9.500 € separat beziffert. In rechtlicher Hinsicht ist besonders bedeutsam, dass das Bewertungsgrundstück nach behördlicher Auskunft in einem altlastenverdächtigen Gebiet liegt. Die Versteigerung erfolgt im Wege der Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Es lagen dem Gutachter mehrere Wohn- und Gewerbemietverträge vor, die tatsächliche Ertragslage und vertragliche Bindungen bedürfen im Detail weiterer Abklärung. Zusammenfassend bietet das Objekt aufgrund der Grundstücksgröße von über 3.000 m² in verkehrsgünstiger Lage von Marbach am Neckar Entwicklungschancen für risikobereite Investoren. Angesichts des Altlastenverdachts, des umfassenden Sanierungsbedarfs und der erforderlichen baurechtlichen Legalisierungen empfiehlt sich ein Engagement jedoch nur mit substanziellen Sicherheitsabschlägen und klarem Sanierungskonzept.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Bewohnt
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung und Auszüge eines Sachverständigengutachtens (als Exposé bezeichnet) vor. Das vollständige Gutachten mit detaillierter Wertermittlung und Bodenrichtwerten lag nicht vor.
  • Der Sachverständige hat die Liegenschaft vor Ort besichtigt (Ortstermin dokumentiert), Innen- und Außenbereiche wurden erfasst.

Belegung

bewohnt

Unklar bis hochriskant

Bewohnt sagt noch nicht, von wem und aufgrund welchen Rechts. Eigentümer, Mieter, Angehörige, Pächter, Untermieter oder sonstige Besitzer haben sehr unterschiedliche Folgen.

Vor dem Gebot prüfen

  • Nutzer und Rechtsgrundlage feststellen
  • Miet-, Pacht- oder Wohnrechte suchen
  • Einzug/Überlassung zeitlich prüfen
  • Gebot erst mit Risikoabschlag freigeben
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ohne geklärte Rechtsgrundlage ist nicht verlässlich zu beurteilen, ob Räumungstitel, Mietrecht, Wohnrechte oder andere Besitzrechte greifen.
In der Praxis
Zugang, Übergabe, Ertrag, Sanierung und Zeitplan bleiben offen, solange Nutzer und Rechtsgrundlage nicht eindeutig sind.
Für das Gebot
Bis zur Klärung wie Hochrisiko bewerten, nicht wie frei verfügbar.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
K 34-25
Amtsgericht
Vaihingen/Enz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Datum / Uhrzeit
14.12.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Verfahrensart, Termin-Art

Objekt

Objektart
Gewerbeobjekt
Objektzustand
Vermietungsstatus
Bewohnt
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1952

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
664.000 €
Wohnfläche
268 m²
Nutzfläche
552 m²
Grundstücksfläche
3.088 m²

Ohne Angabe: Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Kirchenweinbergstraße
Hausnummer
123, 127
PLZ
71672
Ort
Marbach am Neckar

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 6 Angaben

Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ludwigsburg, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahren

Verfahrensart nicht angegeben

Die Bekanntmachung nennt keine Verfahrensart.

Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 29.10.2026, 21:39