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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in BahnsdorfSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungGrundstück in Bahnsdorf, Brandenburg

Amtsgericht SenftenbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 5 Tagen

Do., 29.10.2026 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

7.700 €

Grundstück

9.672 m²

-, 03103 BahnsdorfKarteGoogle Maps
Belegung: VermietetZustand: Gepflegt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Vermietet

Das unbebaute Grundstück in Bahnsdorf, Flurstück 1, 145, ist Ackerland mit einer Fläche von 9.672 m² und einem Verkehrswert von 7.700 €. Es ist verpachtet, wobei der Pachtvertrag bis Ende 2026 läuft, die konkrete Pachtzinsangabe fehlt jedoch. Der Gutachterzugang erfolgte als Außenbesichtigung, was für Ackerland als ausreichend erachtet wird.

69

Biet-Score

Ausgeglichen · 69 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Investition in dieses Ackerland erfordert eine genaue Prüfung des bestehenden Pachtvertrags und der erzielbaren Pacht, da diese Informationen für die Bewertung der Ertragsfähigkeit entscheidend sind. Das Objekt ist aktiv bewirtschaftet, was ein positives Signal für die Nutzung darstellt. Ein Gebot sollte die Unsicherheit bezüglich der Pacht und die Restlaufzeit des Vertrages einpreisen, um ein angemessenes Risiko-Rendite-Verhältnis zu gewährleisten.

Chancen

3

Risiken

2

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Zwangsversteigerungsobjekt ist ein unbebautes Ackerland in Bahnsdorf, Flur 1, Flurstück 145, mit einer Fläche von 9.672 m². Der vom Amtsgericht Senftenberg festgesetzte Verkehrswert beträgt 7.700 €. Die Bewertung erfolgte per 30.09.2025, basierend auf einem Exposé, das die Grundlage der Wertermittlung bildet und implizit das Vergleichswertverfahren anwendet. Das Verfahren dient der Aufhebung der Gemeinschaft. Das Ackerland ist aktuell verpachtet und wird durch die Agrargenossenschaft Großräschen bewirtschaftet. Der bestehende Pachtvertrag läuft noch bis Ende des Jahres 2026. Eine konkrete Angabe zur Höhe der monatlichen oder jährlichen Pacht ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, ebenso wenig wie eine Einschätzung der marktüblichen Pacht. Dies führt zu einer Unsicherheit bezüglich der Ertragslage des Objekts. Der Zustand des Ackerlandes wird als gut und aktiv bewirtschaftet beschrieben, ohne dass spezifische Mängel oder Schäden genannt werden. Für Ackerland ist ein Energieausweis nicht relevant. Es sind keine besonderen baulichen oder technischen Risiken aus den Unterlagen ersichtlich. Der Sachverständige hatte für die Bewertung des Ackerlandes eine Außenbesichtigung durchgeführt, was für diese Objektart als ausreichend erachtet wird. Eine Innenbesichtigung war naturgemäß nicht erforderlich und wurde nicht vorgenommen. Die Bewertung basiert auf den vorliegenden Unterlagen und der Ortsbesichtigung. Im Grundbuch ist der Versteigerungsvermerk am 31.07.2020 eingetragen worden. Eingetragene Rechte an den Flurstücken haben durch Nutzungszusammenlegungen keine Auswirkungen auf den Wert der Grundstücke. Vor dem Zuschlag sollten Bieter die genauen Konditionen des Pachtvertrages und die Höhe der Pacht klären, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Investments beurteilen zu können.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
Nur außenKI
Hinweise
Objektart: Ackerland, Fläche: 9.672 m²
Text der Bekanntmachung

Ackerland, verpachtet

Belegung

Vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: KI-/Unterlagenanalyse. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier

Rechte, Lasten und Verfahrenshinweise

aus dem KI-Dossier

Rechte und Lasten

  • Recht / Last

    Eingetragene Rechte an den Flurstücken haben durch Nutzungszusammenlegungen keine Auswirkungen auf den Wert der Grundstücke.

Verfahren und Verwaltung

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Der Versteigerungsvermerk ist am 31.07.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen.

Alle Angaben16 von 24
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0042 K 0020/2020
Flurstück / Fl. Nr.
KI
Amtsgericht
Senftenberg
Bundesland
Brandenburg

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Vertreter des Gläubigers
RA Schmidt (Kanzlei)Tel. 030 79703919Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
29.10.2026 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
Nur außenKI

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
Grundstücksfläche
KI

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
-
PLZ
03103
Ort
Bahnsdorf

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Bewertungshinweise
Bewertungsmethoden

Rechte 6 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Rechte / Belastungen
Rechtliche Hinweise
ZVG-/Verwaltungshinweise

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Nutzungshinweis

Zustand 3 Angaben

Sanierungsbedarf
Schadenshinweise
Zustandszusammenfassung

Grundstück 1 Angabe

Grundstück / Lage

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 28.04.2026, 09:07