Symbolbild · kein Foto im GutachtenZwangsversteigerungGrundstück in Bonn, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 79 TagenMi., 20.01.2027 · 11:00 Uhr
Verkehrswert
187.000 €
KI-Dossier
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Angaben aus der Bekanntmachung
- unbebautes Grundstück
- Hauptstr. (Nr. 74), 53229 Bonn
- 187.000 €
- 20.01.2027
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- 0223 K 0051/2024
- Bonn
Objekt
Zustand und Nutzung
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Baugrundstück, das zum Stichtag als Gartenland genutzt wird. In Vorbereitung einer Bebauung des Grundstücks sind aufgrund der noch vorhandenen Auf- und Einbauten auf dem Grundstück Abbruch-/Rückbaumaßnahmen erforderlich; ggf. ist eine Genehmigung für die Maßnahmen einzuholen
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0223 K 0051/2024
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 20.01.2027 · 11:00 Uhr
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Objekt
- Grundstück
Flächen & Wert
- 187.000 €
Lage
Karte- Hauptstr. (Nr. 74)
- 53229
- Bonn
- Holzlar
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 19. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.