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ZwangsversteigerungGrundstück in Derental, Niedersachsen

Amtsgericht HolzmindenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 91 Tagen

Fr., 22.01.2027 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

52.920 €

Grundstück

1.357 m²

Bürgermeister-Henke-Straße 11, 13, 37691 DerentalKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zur Versteigerung stehen zwei nebeneinanderliegende, unbebaute Baugrundstücke in 37691 Derental mit einer Gesamtfläche von 1.357 m² (Flurstück 22/7 mit 656 m² und Flurstück 22/8 mit 701 m²). Der vom Amtsgericht Holzminden festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 52.920 € (Einzelwerte: 25.580 € und 27.340 €). Die Grundstücke sind als baureifes Land im Allgemeinen Wohngebiet (WA) ausgewiesen und erlauben eine eingeschossige, offene Wohnbebauung (GRZ < 0,3, GFZ < 0,4). Beide Grundstücke weisen eine Nord-Süd-Ausrichtung sowie eine nach Norden abfallende Topographie auf. Das Versteigerungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 K 11/26 geführt.

69

Biet-Score

Ausgeglichen · 69 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft kommt vor allem für private Bauherren oder regionale Bauträger in Frage, die Baugrundstücke zur Errichtung von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Weserbergland suchen. Chancen bieten die Einstufung als baureifes Land und die klar definierten baurechtlichen Parameter (WA, I-geschossig). Zu berücksichtigen sind jedoch die Hanglage mit Gefälle nach Norden und die unvollständige Beleglage, da das ausführliche Gutachten vor der Gebotsabgabe beim Amtsgericht eingesehen werden sollte.

Chancen

5
  • Günstige Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung für Einfamilien- oder Doppelhausbebauung (eingeschossig, GRZ < 0,3, GFZ < 0,4).

Risiken

4

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Verfahrens am Amtsgericht Holzminden (Az. 8 K 11/26) sind zwei unbebaute Baugrundstücke in der Bürgermeister-Henke-Straße in 37691 Derental. Flurstück 22/7 (lfd. Nr. 3) umfasst 656 m² und ist als Mittelgrundstück zugeschnitten; Flurstück 22/8 (lfd. Nr. 4) umfasst 701 m² und liegt als Eckgrundstück zur Straße Zum Sohl. Der Gesamtverkehrswert wurde auf 52.920 € festgesetzt, aufgeteilt in 25.580 € für Flurstück 22/7 und 27.340 € für Flurstück 22/8. Die Lage wird als gute Wohnlage im südlichen Bereich von Derental mit rund 400 m Entfernung zu öffentlichen Verkehrsmitteln charakterisiert. Beide Grundstücke sind unbebaut und als Freifläche ausgewiesen. Der bauliche Entwicklungszustand entspricht baureifem Land nach § 5 Abs. 4 ImmoWertV innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets (WA). Vorgesehen sind eine eingeschossige Bauweise in offener Struktur sowie Richtwerte von GRZ < 0,3 und GFZ < 0,4, eingebettet in umliegende Wohnbebauung. Die Parzellen weisen jeweils einen rautenförmigen Zuschnitt und eine nach Norden abfallende Geländetopographie auf, bei straßenseitigen Breiten von ca. 22 m bzw. 24 m. Besondere Belastungen, Baulasten oder bestehende Rechte sind in der amtlichen Bekanntmachung nicht aufgeführt. Der Versteigerungsvermerk wurde am 10.03.2026 eingetragen. Nachteilig für die Prüfung ist, dass lediglich ein dreiseitiges Exposé des Sachverständigen vorliegt und detaillierte Erschließungsbeitragsnachweise oder Bodenuntersuchungen nicht beigefügt sind. Das Objekt eignet sich für Projektentwickler oder Selbstnutzer mit Neubaubedarf im ländlichen Raum. Interessenten sollten die vollständigen Gutachtenakten beim Amtsgericht Holzminden einsehen, um spezifische Erschließungskosten und Gründungsanforderungen vor dem Bietungstermin verbindlich zu klären.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

die Grundstücke sind nicht bebaut

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung sowie ein 3-seitiges Gutachten-Exposé des Sachverständigen vor. Das vollständige Gutachten lag nicht bei.
  • Das Bewertungsobjekt umfasst unbebaute Grundstücke; die wesentlichen Eckdaten zur Lage, Baurecht und Zuschnitt sind im Exposé dokumentiert.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0008 K 0011/2026
Amtsgericht
Holzminden
Bundesland
Niedersachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
22.01.2027 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
52.920 €
Grundstücksfläche
1.357 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Bürgermeister-Henke-Straße
Hausnummer
11, 13
PLZ
37691
Ort
Derental

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Holzminden, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 12.10.2026, 23:27