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TeilungsversteigerungGrundstück in Dresden, Sachsen

Amtsgericht DresdenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 17 Tagen

Mo., 09.11.2026 · 13:00 Uhr

Verkehrswert

715.000 €

Grundstück

730 m²

Baujahr

1960

Blüherstraße, 01069 DresdenKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Bj. 1960 · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein 730 m² großes Grundstück (Flurstück 2834) an der Blüherstraße ohne Hausnummer in zentraler Lage von Dresden (Pirnaische Vorstadt/Altstadt I). Das Areal ist gegenwärtig mit einer abrissreifen, unbewohnten Baracke bebaut, die als reines Liquidationsobjekt ohne Restwert eingestuft ist. Das Bewertungsobjekt besitzt den Entwicklungszustand Rohbauland (§ 3 Abs. 3 ImmoWertV) innerhalb des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 389 B 'Stadtquartier am Blüherpark-Mitte'. Eine bauliche Nutzung ist erst nach Durchführung eines städtebaulichen Umlegungsverfahrens und Satzungsbeschluss möglich. Der Verkehrswert wurde im deduktiven Vergleichswertverfahren auf 715.000,00 EUR festgesetzt.

5

Biet-Score

Sehr riskant · 5 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Grundstück richtet sich primär an professionelle Bauträger und Projektentwickler mit langem Anlagehorizont und Expertise im städtebaulichen Umlegungsrecht. Eine Eigennutzung oder kurzfristige Projektierung des Flurstücks ist ausgeschlossen, da die Bebaubarkeit zwingend von der Neuordnung des Gesamtquartiers abhängt. Bei einem festgesetzten Verkehrswert von 715.000 EUR bietet sich jedoch die Chance auf einen strategischen Einstieg in ein künftiges innerstädtisches Premium-Wohnquartier.

Chancen

6

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 5 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt umfasst das 730 m² große Flurstück 2834 der Gemarkung Dresden-Altstadt I, gelegen an der Blüherstraße im Stadtteil Pirnaische Vorstadt. Die Lage zeichnet sich durch eine sehr gute innerstädtische Infrastruktur (ca. 1 km zum Altmarkt, 250 m zur Straßenbahn) und die direkte Nachbarschaft zu weitläufigen Grünanlagen (Blüherpark, Bürgerwiese) sowie dem Deutschen Hygiene-Museum aus. Auf dem Grundstück befindet sich eine eingeschossige, in den 1960er bis 1980er Jahren errichtete Baracke (ca. 180 m² BGF) in kombinierter Massiv- und Holzbauweise, die seit Jahren ungenutzt und vollständig desolat ist. Der Gutachter stuft das Gebäude als reines Liquidationsobjekt ein, dessen Restwert bei 0 EUR liegt. Zur Baufeldfreimachung sind Rückbau-, Entsorgungs- und Rodungsmaßnahmen erforderlich, die im Gutachten diskontiert mit 15.267 EUR als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wertmindernd angesetzt wurden. Zudem liegt ein vertikaler Überbau der Baracke auf das Nachbarflurstück 2835 vor. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 389 B 'Stadtquartier am Blüherpark-Mitte' (Aufstellungsbeschluss vom 06.11.2019). Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet mit geschlossener Bauweise, einer GRZ von 0,6 und bis zu sechs Vollgeschossen. Da das Flurstück isoliert nicht den planerischen Zuschnitten entspricht, ist der Entwicklungszustand als Rohbauland (§ 3 Abs. 3 ImmoWertV) eingestuft. Die Wertermittlung erfolgte deduktiv ausgehend von baureifem Land unter Abzug von Bodenordnungskosten (5 €/m²), Flächenabzug für Erschließungsflächen (593 €/m²), Abzinsung für 4 Jahre Wartezeit (Diskontierungsfaktor 0,855) und einem 10%igen Realisierungsrisikoabschlag. Das Objekt bietet erfahrenen Investoren und Entwicklern die Gelegenheit, sich eine Schlüsselposition in einem zentralen Dresdner Entwicklungsquartier zu sichern. Voraussetzung für den Erfolg ist die Bereitschaft, die mehrjährige Entwicklungsphase bis zum Satzungsbeschluss und der amtlichen Umlegung aktiv zu begleiten und zwischenzufinanzieren.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

mit abrissreifer Baracke bebautes Grundstück an der Blüherstraße, Nähe Lingnerallee, mit Zaun eingefriedet; es besteht Anschluss an eine öffentliche Verkehrsfläche. Am 06.11.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.389 B Dresden-Altstadt I Nr. 45, Stadtquartier am Blüherpark-Mitte gefasst. Das Grundstück besitzt den Entwicklungszustand Rohbauland nach § 3 Absatz 3 ImmoWertV.

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges und detailliertes Verkehrswertgutachten aus Januar 2025 (Stichtag 14.11.2024) nebst amtlicher Bekanntmachung und Deckseite vorhanden. Das Wertermittlungsmodell ist transparent und nachvollziehbar hergeleitet.
  • Nur Außenbesichtigung von der Grundstücksgrenze möglich, da das Grundstück eingefriedet war und kein Zutritt bestand; für das Liquidationsobjekt jedoch ausreichend.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0520 K 0251/2022
Amtsgericht
Dresden
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
09.11.2026 · 13:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich
Baujahr
1960

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
715.000 €
Grundstücksfläche
730 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Blüherstraße
PLZ
01069
Ort
Dresden
Stadtteil
Pirnaische Vorstadt

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Dresden, kreisfreie Stadt.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 01.08.2026, 18:29